Eine Territory-Klausel regelt nicht von selbst:
Auch Sprache ist in den IFTA-bezogenen Definitionen ein eigener Anknüpfungspunkt. Das bereitgestellte Definitionsmaterial beschreibt „Local Language(s)“ als die primäre Sprache oder die primären Sprachen, die in jedem Land des Territory gesprochen werden . Daraus folgt für die Vertragsgestaltung: „Südkorea“ als Gebiet und „Koreanisch“ als Sprache sind nicht dasselbe.
Eine saubere englische Klausel kann zum Beispiel so aussehen:
Territory: Republic of Korea (South Korea), as defined in the IFTA International Schedule of Territory Definitions applicable to this Agreement, excluding all other territories unless expressly stated.
Wenn der Vertrag auf ein IFTA-Gebietsverzeichnis Bezug nimmt, sollte er außerdem klar sagen, welche Fassung gilt. IFTA-bezogene Materialien verweisen darauf, dass Gebiete nach dem IFTA International Schedule of Territories definiert werden, der am Effective Date des Vertrags aktuell ist . Soll stattdessen eine bestimmte Version maßgeblich sein, sollte genau diese Version ausdrücklich genannt werden.
Auch wenn die wirtschaftliche Absicht im Gespräch klar erscheint, ist die Kurzform im Vertrag riskant. Aus einer Südkorea-Gebietsklausel sollte nicht ohne ausdrückliche Regelung abgeleitet werden:
Dasselbe gilt für geschäftliche Kurzformeln wie „Korean rights“, „Korean-language rights“ oder „Asia excluding China and Japan“. Solche Wendungen können eine Verhandlungsabsicht beschreiben, ersetzen aber keine präzise Gebietsdefinition und keinen separaten Rechtekatalog.
Vor Abschluss eines IFTA-bezogenen Vertrags mit Südkorea-Bezug sollten die Deal Terms getrennt festhalten:
Wenn nur Südkorea gemeint ist, sollte der Vertrag „Republic of Korea (South Korea)“ verwenden und nicht auf das ungenaue „Korea“ vertrauen . IFTA-orientierte Vertragsstrukturen behandeln Territory, Licensed Rights, Term, Authorized Languages, Exceptions, Uses, Holdbacks und Reservations of Rights als getrennte Elemente; eine weitergehende Lizenz muss daher ausdrücklich geregelt werden .
Dies ist Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Vor Unterzeichnung sollten die konkrete Vertragsfassung, das einbezogene IFTA-Verzeichnis und die genaue Gebietsklausel anwaltlich geprüft werden.