Meta hat die geplante Einführung neuer Geschäftsbedingungen nach heftiger Kritik von Verlagen und Werbetreibenden vorerst gestoppt. Im Zentrum des Streits standen weitreichende Rechte für automatisierte Programme, Inhalte von Websites zu erfassen, die mit einem Meta-Geschäftskonto verknüpft sind. Verlage befürchteten, dass Meta solche Inhalte ohne gesonderte Vereinbarung oder Bezahlung für Produkte nutzen könnte, die mit ihren Angeboten konkurrieren – auch im Bereich künstlicher Intelligenz.
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Was die neuen Bedingungen vorgesehen hätten
Die Formulierungen bezogen sich auf automatisierte Software wie Webcrawler und Bots. Diese hätten Domains, Seiten und URLs, die einem Geschäftskonto zugeordnet sind, aufrufen, indexieren, zwischenspeichern, analysieren, sammeln, abrufen oder durchsuchen dürfen. Die geplante Erlaubnis hätte damit nicht nur Inhalte betroffen, die Unternehmen direkt auf Meta-Plattformen veröffentlichen, sondern auch Inhalte auf ihren verknüpften Websites.
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Die Bedingungen sollten für Geschäftskonten gelten. Berichten zufolge gab es keine Möglichkeit, der Änderung gesondert zu widersprechen und die Meta-Dienste weiter zu nutzen. Verlage kritisierten deshalb, dass sie praktisch vor die Wahl gestellt würden, die weitreichende Erlaubnis zu akzeptieren oder auf Geschäftsdienste des Konzerns zu verzichten. Sie warnten zudem vor einer möglichen Nutzung gesammelter Inhalte für konkurrierende Produkte. Das waren Befürchtungen hinsichtlich dessen, was die Bedingungen erlauben könnten – kein Nachweis, dass Meta die Inhalte bereits auf diese Weise verwendet hatte.
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Wie sich der Streit entwickelte
- 15. Oktober – Nieman Lab macht die Pläne öffentlich. Das Branchenmedium berichtete, dass Meta Websites von Geschäftskonten crawlen könnte, darunter auch die von Verlagen. Der Start war zunächst für den 30. Oktober vorgesehen.
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- 16. Oktober – Meta ändert den Wortlaut. Berichten zufolge strich Meta das Wort „trainieren“ und beschränkte die beschriebenen Verwendungszwecke künftig gesammelter Inhalte auf „Werbe- und Geschäftsprodukte“. Juristische Fachleute bezweifelten jedoch, dass diese Änderung das Grundproblem löste: Die Erlaubnis, verknüpfte Websites zu durchsuchen, blieb weit gefasst.
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- 22. Oktober – Verlage und Interessenverbände erhöhen den Druck. Die News/Media Alliance forderte Meta-Chef Mark Zuckerberg auf, die Bedingungen zurückzuziehen und künftige Änderungen mit Verlagen zu besprechen. Die Initiative Movement for an Open Web erklärte, sie habe sich bei der Europäischen Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde CMA beschwert und vorläufige Maßnahmen beantragt.
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- 23. Oktober – der geplante Start wird verschoben. Meta verlegte die Einführung vom 30. Oktober auf den 20. November. Das Unternehmen erklärte, es brauche mehr Zeit, um Partnern und anderen Beteiligten die Änderungen zu erläutern.
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- 28. Oktober – Meta pausiert die Einführung; ein norwegisches Gericht greift ein. Meta kündigte an, vor einer Einführung mit Branchenvertretern zu beraten. Bis dahin sollten die bestehenden Bedingungen gelten. Unabhängig davon untersagte das Bezirksgericht Oslo die umstrittene Klausel vorläufig, bis ihre Rechtmäßigkeit geprüft ist. An dem Verfahren waren zehn norwegische Medienunternehmen beteiligt, darunter NRK und Schibsted.
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- 30. Oktober – die CMA eröffnet eine Untersuchung. Die britische Wettbewerbsbehörde erklärte, die Bedingungen könnten Meta ermöglichen, Inhalte von Unternehmens- und Verlagswebsites zu sammeln und für eigene Produkte und Dienste, darunter KI-Funktionen, zu verwenden – ohne dass Unternehmen über das Ob und Wie der Nutzung entscheiden könnten. Die Untersuchung war keine abschließende Feststellung, dass Meta gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hatte.
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Warum das gestrichene Wort „trainieren“ die Kritik nicht beendete
Für die Verlage ging es nicht nur um ein einzelnes Wort. Auch nach der Änderung blieb die Erlaubnis, Inhalte von mit Geschäftskonten verknüpften Websites zu crawlen und zu sammeln, weitreichend. Juristische Fachleute bezweifelten, dass die neue Formulierung eine Nutzung für KI-bezogene Zwecke tatsächlich ausschloss.
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Laut einer Zusammenfassung der Nachrichtenagentur AP erklärte Meta, die Änderung betreffe korrekte Produktinformationen und nicht das Scraping von Nachrichtenseiten. Damit war die Kernfrage der Verlage aber nicht beantwortet: Auf welche Inhalte die automatisierten Programme zugreifen dürften und wofür Meta das gesammelte Material anschließend verwenden könnte.
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Eine Pause, aber noch keine Lösung
Der Rückzug auf Zeit folgte auf Druck von mehreren Seiten: Verlage forderten, die Bedingungen zurückzunehmen; Wettbewerbsbehörden in Europa und Großbritannien erhielten Beschwerden; und in Norwegen erließ ein Gericht eine vorläufige Verfügung. Auch die Association of American Publishers verurteilte den Vorschlag und verlangte, Meta solle ihn fallen lassen.
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Metas Zusage, mit der Branche zu beraten, und die einstweilige Verfügung in Norwegen verhinderten, dass die geplante Änderung wie ursprünglich vorgesehen in Kraft trat. Sie räumten die Einwände der Verlage jedoch nicht aus und entschieden auch nicht abschließend, ob die Bedingungen rechtswidrig waren. Die Untersuchung der CMA lief weiter, obwohl Meta die Einführung pausiert hatte.
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