Der Vorschlag hält am Grundsatz fest, dass Mobilfunktechnik soweit technisch möglich auf Dächern installiert werden soll. Die entsprechende Fläche müsste für die betreffende Mobilfunktechnik kostenfrei bereitgestellt werden. Dachstationen könnten so die Versorgung innerhalb des Gebäudes und – je nach technischer Eignung – auch in der näheren Umgebung verbessern.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Dach tatsächlich mit Technik ausgestattet wird. Die Verpflichtung betrifft zunächst die Bereitstellung und Planung der Fläche. Ob ein Standort technisch sinnvoll ist, entscheiden weiterhin die MNOs; auch die Netzplanung und Installation liegen in ihrer Verantwortung.
Für die Sicherheit der Anlagen sieht das Konsultationspapier zusätzliche Vorkehrungen vor. Unter anderem sollen MNOs auf eigene Kosten eine fachkundige Person mit der Prüfung und Zertifizierung der statischen Sicherheit ihrer geplanten Installationen beauftragen, bevor Arbeiten beginnen.
Die Konsultation befasst sich außerdem mit kostenfreien Installationsflächen an Straßenmöblierung, darunter Laternen. Solche Standorte könnten kleinere Mobilfunkanlagen aufnehmen, wenn Dachflächen nicht verfügbar sind oder keine ausreichende Versorgung auf Straßenebene ermöglichen.
Das ist insbesondere für dichtere 5G-Netze relevant. Small Cells müssen in stark frequentierten Außenbereichen oft enger verteilt werden, um genügend Kapazität bereitzustellen. Frühere Konsultationsunterlagen nennen dafür unter anderem Parks, grüne Korridore und Schnellstraßen als mögliche Einsatzbereiche.
Die Planung würde damit über das Gebäude hinausgehen: Eigentümer geeigneter Straßenmöblierung müssten Installationsmöglichkeiten und Zugänge berücksichtigen, während die MNOs für Aufbau und Betrieb ihrer Netze zuständig blieben.
Für neue Gebäude schlägt die IMDA vor, Telekommunikations-Steigschächte bis zum Parkgeschoss B1 zu verlängern und dort Telekommunikations-Kabeltrassen neben den elektrischen Kabeltrassen vorzusehen.
Steigschächte sind vertikale Wege, in denen Telekommunikationskabel zwischen den Etagen geführt und geschützt werden. Kabeltrassen schaffen horizontale Verteilungswege für diese Leitungen. Wenn beide Systeme bis B1 geplant werden, könnten Netzbetreiber die Mobilfunk- und Festnetzversorgung in Tiefgaragen leichter verbessern, ohne fertige Bauteile großflächig zu öffnen.
B1 spielt in vielen Gebäuden eine praktische Rolle: Dort finden etwa Abholungen durch Fahrdienste, die Übergabe von Speisen und Paketen sowie Zugänge für Notfälle statt. Eine zuverlässige Verbindung ist daher für Bewohner, Mieter, Besucher und Dienstleister nützlich. Unterhalb von B1 ist derzeit keine gleichartige Pflicht vorgesehen, da dort im Allgemeinen weniger und stärker wechselnder Publikumsverkehr erwartet wird.
Nach dem vorgeschlagenen Modell müssten Eigentümer und Projektentwickler:
Diese Pflichten betreffen Flächen, Leitungswege und sonstige bauliche Infrastruktur. Sie bedeuten nicht, dass Gebäudeeigentümer die Geräte der Netzbetreiber auswählen oder deren Netzarchitektur festlegen.
Die MNOs müssten sich früher in den Planungsprozess einbringen, technisch geeignete Installationsorte bestimmen und ihre Netztechnik später in den reservierten Bereichen aufbauen. Vor Mobilfunkarbeiten müssten sie außerdem die Anforderungen an die strukturelle Sicherheit erfüllen.
Die Aufgabenverteilung folgt damit der jeweiligen Rolle: Eigentümer schaffen die baulich vorbereitete Umgebung, während die Netzbetreiber festlegen, wie ihre Netze technisch geplant und installiert werden.
Die Überprüfung soll den Ausbau und die Modernisierung von Mobilfunk- und Festnetzinfrastruktur erleichtern, auch in Gebäuden mit wichtigen Versorgungsfunktionen.
Eine frühzeitige Planung könnte insbesondere:
Für Bewohner und Mieter könnte sich das im Alltag bemerkbar machen: beim Einzug, bei der Koordination von Umzügen und Handwerkern, bei Lieferungen, der Arbeit oder dem Kontakt mit Familie und Freunden. Eine vorbereitete Infrastruktur in B1 könnte außerdem helfen, schwache Signale in Bereichen für Fahrdienste, Lieferübergaben und Notfallzugänge schneller zu beheben.
Die IMDA verbindet eine höhere Netzdichte und mehr Kapazität auf Straßenebene mit einer stärker vernetzten Zukunft. Als mögliche Anwendungen werden unter anderem autonome Fahrzeuge und Lieferroboter genannt. Diese Beispiele beschreiben, welche Arten von Diensten eine bessere Infrastruktur unterstützen könnte; sie garantieren nicht, dass die geplante COPIF-Reform eine bestimmte Anwendung hervorbringen wird.
Entscheidend ist die Abgrenzung: Die Vorschläge regeln vor allem die baulichen Voraussetzungen für einen Netzausbau – also Fläche, Zugang und Kabelwege. Die tatsächliche Abdeckung, Kapazität und Verfügbarkeit künftiger Dienste hängen weiterhin von Investitionen der Betreiber, der technischen Planung, der Nachfrage und weiteren Faktoren ab.
In den zitierten Konsultationsunterlagen aus dem Jahr 2026 ist kein bestätigtes Startdatum genannt. Die IMDA muss zunächst die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und anschließend – sofern sie die Reform weiterverfolgt – einen geänderten COPIF veröffentlichen. Bis dahin dürfen die Vorschläge nicht als bereits verbindliche Regeln behandelt werden. Der derzeit veröffentlichte COPIF 2018 samt Leitlinien gilt laut IMDA seit dem 15. Dezember 2018.
Für Projektteams lautet die praktische Konsequenz: Bei neuen Bauvorhaben sollten Telekomflächen, Dachzugänge sowie Leitungswege bis B1 frühzeitig berücksichtigt werden. Die endgültigen Pflichten und der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens stehen jedoch noch nicht fest.