Huawei Technologies und HP Inc. haben am 26. August 2026 eine mehrjährige globale Cross-Lizenzvereinbarung für Patente im Bereich Wi-Fi angekündigt. Die Vereinbarung umfasst auch Technologien im Zusammenhang mit dem aktuellen Standard Wi-Fi 7. Beide Unternehmen erhalten Zugriff auf bestimmte Patente des jeweils anderen.
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Welche Rechte HP erhält
HP darf bestimmte Huawei-Patente für Wi-Fi-Technologien in seinen PCs und anderen Wi-Fi-fähigen Produkten nutzen. Welche einzelnen Patente abgedeckt sind und wie weit der technische Umfang reicht, wurde öffentlich nicht vollständig erläutert. Es handelt sich daher nicht um eine pauschale Lizenz für das gesamte Wi-Fi-Patentportfolio von Huawei.
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Die Abdeckung schließt Technologien im Zusammenhang mit Wi-Fi 7 ein. Da Wi-Fi-Funktionen bereits in vernetzte Computer und andere Geräte integriert sind, bedeutet die Lizenz vor allem, dass HP die betreffenden Technologien rechtmäßig in seinen entsprechenden Produkten verwenden kann. Eine neue Hardwarelinie oder ein gemeinsames Produkt von HP und Huawei wurde nicht angekündigt.
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So funktioniert die Cross-Lizenz
Der Vertrag ist gegenseitig angelegt: HP erhält Nutzungsrechte an bestimmten Huawei-Patenten, während Huawei im Gegenzug Zugriff auf HP-Patente bekommt. Welche Patente von HP konkret einbezogen sind, teilten die Unternehmen ebenso wenig mit wie die vollständigen finanziellen Konditionen.
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Einige Berichte sprechen davon, dass HP für den Zugriff auf die Wi-Fi-Technologie eine Ausgleichszahlung an Huawei leisten soll. Die Höhe wurde nicht genannt. Öffentlich lässt sich die Vereinbarung deshalb am sichersten als kostenpflichtige, mehrjährige Patent-Cross-Lizenz mit vertraulichen wirtschaftlichen Details beschreiben.
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Warum HP den Deal als Routine bezeichnet
HP stellte die Vereinbarung als Lizenz für standardessenzielle Patente dar. Gemeint sind Patente, die für die Umsetzung weit verbreiteter technischer Standards wie Wi-Fi relevant sein können. Für Unternehmen, deren Produkte eine Wi-Fi-Verbindung nutzen, seien solche Lizenzen üblich, erklärte HP. Der Vertrag stelle keine umfassendere strategische oder kommerzielle Beziehung, Partnerschaft oder Zusammenarbeit mit Huawei dar.
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Diese Einordnung ist entscheidend: Die Ankündigung betrifft in erster Linie geistiges Eigentum, das für Produkte mit standardisierter Funktechnik benötigt wird. Sie ist weder die Vorstellung eines neuen Geräts noch eine Liefervereinbarung oder ein gemeinsames Geschäftsprojekt.
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Wie Alan Fan die Vereinbarung einordnet
Alan Fan, Huaweis Chief Intellectual Property Officer, bezeichnete die Vereinbarung als „ein starkes Zeugnis“ für Huaweis anhaltende eigenständige Innovation in fortschrittlichen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Durch die Lizenzierung von Patenten könne Huawei seine Innovationen – insbesondere standardisierte Technologien – mit der Industrie und Verbrauchern weltweit teilen, sagte er.
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Praktisch stellt Fan den Vertrag damit als Anerkennung für Huaweis Beitrag zu standardisierter ICT-Technologie dar. HP wiederum beschreibt ihn als gewöhnliche Lizenztransaktion. Beides schließt sich nicht aus: Der Deal kann den Wert bestimmter Huawei-Patente anerkennen, ohne eine weitergehende kommerzielle Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen anzukündigen.