Der Name klingt nach selbstständigem Fahren. Tesla Full Self-Driving (Supervised) ist jedoch ein überwachtes Fahrerassistenzsystem: Wer am Steuer sitzt, muss eingreifen können und bleibt für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Daran ändert auch die jüngste Entscheidung aus Tschechien nichts. Sie erweitert die Zahl der EU-Länder, in denen das System unter Genehmigungsbedingungen genutzt werden darf, auf sieben – nicht aber die Freigabe auf die gesamte EU.
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In welchen Ländern ist FSD (Supervised) erlaubt?
Die sieben Staaten sind die Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien. Laut unabhängigen Zulassungstrackern leben dort zusammen rund 11,8 % der EU-Bevölkerung. Das ist der Bevölkerungsanteil der Länder mit nationaler Anerkennung, keine Prognose ihrer Stimmen bei einer EU-Entscheidung.
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Grundlage ist eine vorläufige EU-Typgenehmigung, die die niederländische Zulassungsbehörde RDW am 10. April 2026 erteilte. Andere Mitgliedstaaten können sie für die Nutzung auf ihrem Gebiet anerkennen. Diese einzelnen Anerkennungen sind etwas anderes als eine Genehmigung für alle 27 EU-Staaten. Berichten zufolge erfolgte die vorläufige Genehmigung über Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858.
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Was hat Tschechien entschieden?
Tschechien hatte zuvor signalisiert, eine Prüfung auf EU-Ebene abwarten zu wollen. Am 21. September erkannte das Verkehrsministerium dann die RDW-Genehmigung an. Damit darf FSD (Supervised) in Tschechien unter den darin festgelegten Bedingungen genutzt werden. Laut Reuters waren zuvor insbesondere die Einhaltung von Tempolimits und die Überwachung durch den Fahrer strittig. Das Ministerium verwies zur Begründung seiner Entscheidung auf zusätzliche europäische Daten, Erfahrungen anderer Länder und Sicherheitsvorkehrungen.
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Tesla kündigte an, der Rollout für Kunden werde „bald beginnen“. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass er am 25. September bereits abgeschlossen war.
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Warum gilt die Freigabe nicht automatisch EU-weit?
Eine Abstimmung im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU könnte bereits am 6. Oktober stattfinden. Ob an diesem Tag tatsächlich abgestimmt wird – und wie die Mitgliedstaaten stimmen würden –, ist nach den vorliegenden Berichten offen. Für die genannte qualifizierte Mehrheit wären mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten nötig, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten. Selbst wenn alle sieben Staaten mit nationaler Freigabe für eine EU-weite Regelung stimmten, wäre keine der beiden Schwellen erreicht.
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Ein zentraler Streitpunkt ist das Überschreiten von Tempolimits durch das System. Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, erklärte, das Kraftfahrt-Bundesamt spreche darüber mit RDW und Tesla. Zudem warnte er, die Nutzung könne den Eindruck autonomen Fahrens erwecken, obwohl die Verantwortung beim Fahrer bleibe. Eine schwedische Verkehrsbehörde empfahl, eine EU-weite Freigabe abzulehnen, solange Tesla die Funktion „Speed Offset“ nicht entfernt, mit der oberhalb ausgeschilderter Tempolimits gefahren werden kann. Diese Empfehlung ist allerdings nicht mit einer feststehenden Position der gesamten schwedischen Regierung gleichzusetzen: Spätere Berichte beschreiben eine EU-weite Lösung als deren bevorzugtes Ergebnis.
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Und Irland und Ungarn?
Tesla erklärte anlässlich seiner 15.000. Fahrzeugauslieferung in Irland, mit dortigen Behörden an einer FSD-Genehmigung zu arbeiten. Einen Zeitplan nannte das Unternehmen nicht. Das irische Verkehrsministerium bestätigte Gespräche, auch mit der irischen Zulassungsstelle NSAI. Eine Genehmigung auf EU-Ebene könnte nach Angaben des Ministeriums die Nutzung in Irland ermöglichen. Eine irische Freigabe für FSD (Supervised) liegt damit noch nicht vor.
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Irland setzte im März zudem Änderungen seines Straßenverkehrsrechts in Kraft, die Berichten zufolge Fahrerassistenzsysteme der Stufe 2 ermöglichen. Dieser allgemeine rechtliche Rahmen ist keine Genehmigung für Teslas konkretes System; bei überwachter Assistenz bleiben Fahrer verantwortlich.
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In Ungarn forderte ein Tesla-Eigentümerverband am 21. September laut einem Bericht die nationale Anerkennung der niederländischen Genehmigung und Unterstützung für eine EU-weite Anerkennung. Der Appell belegt weder eine ungarische Freigabe noch eine Zusage für eine bestimmte Stimme auf EU-Ebene.
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Für Fahrer zählt vorerst die Grenze zwischen nationaler Anerkennung und EU-weiter Entscheidung: Wo FSD (Supervised) genutzt werden darf, bestimmen derzeit die jeweiligen Genehmigungen und ihre Bedingungen. Unabhängig vom Land gilt: „Supervised“ entbindet niemanden am Steuer von der Pflicht, aufmerksam zu bleiben und bei Bedarf einzugreifen.
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