Die Singapore Food Agency (SFA), Singapurs Lebensmittelbehörde, prüft Hinweise auf einen möglichen Verkauf von Hundefleisch an Verbraucher im Land. Anlass sind Screenshots, die offenbar eine vietnamesischsprachige Anzeige für verschiedene Fleischstücke zeigen. Ob tatsächlich Hundefleisch verkauft wurde, ist damit nicht festgestellt.
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Was ist über die Vorwürfe bekannt?
Die Screenshots wurden in einem Beitrag der Facebook-Gruppe „Dogs Singapore“ geteilt. Nach Angaben des Nachrichtensenders CNA war dieser Beitrag am Morgen des 25. September wieder gelöscht. Eine Frau, deren Telefonnummer mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht wurde, sagte dem Nachrichtenportal Mothership, sie verkaufe kein Hundefleisch; ihre Nummer sei missbraucht worden. Die Angaben sind also umstritten – die Bilder sollten nicht als Beweis für einen Verkauf behandelt werden.
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Welche Regeln gelten für Fleischimporte?
Die SFA sagt, sie habe keine Bezugsquelle für Hundefleisch zugelassen. Sämtliche Lebensmitteleinfuhren müssen ihre Anforderungen erfüllen. Illegal eingeführte Lebensmittel unbekannter Herkunft könnten ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstellen.
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Für den gewerblichen Verkauf darf Fleisch nur aus von der SFA zugelassenen Quellen eingeführt werden. Importeure benötigen eine entsprechende Lizenz und für jede Sendung eine von der SFA genehmigte Abfertigungserlaubnis. Zu den veröffentlichten Anforderungen gehören außerdem die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen sowie korrekte und vollständige Kennzeichnungen.
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Welche Strafen sind möglich?
Der Verkauf illegal eingeführten Fleisches ist eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen nach Berichten eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Singapur-Dollar, bis zu zwei Jahre Haft oder beides. Das beschreibt die mögliche Strafe – nicht den Stand dieses Falls. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, dass jemand angeklagt oder schuldig gesprochen wurde.
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Wie lassen sich Verdachtsfälle melden?
Das Online-Formular der SFA bietet unter anderem Kategorien für mutmaßlichen Lebensmittelbetrug sowie für nicht lizenzierte Lebensmittelbetriebe oder Verkäufe. Wer ein verdächtiges Angebot melden möchte, kann dort die verfügbaren Angaben, etwa einen Screenshot oder Link, einreichen – ohne die Behauptung als erwiesen darzustellen.
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