Am 16. Juni 2026 leitete die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM die erste nationale DMA Untersuchung gegen Apple ein. Die zentrale Rechtsfrage ist, ob Apple gegen Artikel 6(7) des DMA verstößt, der von Gatekeeper Betriebssystemen freie und wirksame Interoperabilität verlangt.

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is the significance of Italy's first national probe under the EU's Digital Markets Act, which targets Apple over allegations that it de. Article summary: On June 16, 2026, Italy's Competition and Market Authority (AGCM) launched the first-ever national Digital Markets Act (DMA) probe, targeting Apple over allegations that it unfairly restricts third-party cloud providers . Topic tags: general, general web, user generated. Reference image context from search candidates: Reference image 1: visual subject "WhatsApp Telegram Facebook Twitter Email LinkedIn. Add CNA as a trusted source to help Google better understand and surface our content in search results. MILAN, June 16" source context "Italy's antitrust regulator probes Apple over cloud services under Digital Market rules - CNA" Reference image 2: visual subjec
Am 16. Juni 2026 hat die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, AGCM) ein formelles Untersuchungsverfahren gegen Apple eröffnet. Der Vorwurf: Der Tech-Konzern könnte gegen den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union verstoßen, indem er seinem eigenen Dienst iCloud einen bevorzugten Zugang zu den Backup-Funktionen von iOS und iPadOS gewährt . Dies ist das erste Mal, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde (National Competition Authority, NCA) eine eigenständige DMA-Untersuchung einleitet, anstatt auf ein Tätigwerden der Europäischen Kommission zu warten
.
Der Fall dreht sich um eine äußerst praktische Beschwerde: Cloud-Speicherdienste von Drittanbietern wie Google Drive, Dropbox oder OneDrive können keine vollständigen System-Backups von iPhones oder iPads erstellen. Diese Kernfunktionalität ist exklusiv Apples eigenem Dienst iCloud vorbehalten . Die Wettbewerbshüter vermuten darin eine Einschränkung der freien und wirksamen Interoperabilität – ein Recht, das konkurrierenden Cloud-Diensten gemäß Artikel 6(7) des DMA garantiert wird
.
Die Untersuchung ist in dreierlei Hinsicht ein Präzedenzfall: rechtlich, technisch und politisch.
1. Ein Test für das dezentrale Durchsetzungsmodell des DMA
Normalerweise liegt die primäre Durchsetzungsbefugnis für den DMA bei der Europäischen Kommission. Artikel 38(7) des Gesetzes erlaubt es jedoch ausdrücklich, dass nationale Wettbewerbsbehörden eigene Untersuchungen zu möglichen Verstößen einleiten . Dass die AGCM nun aufgrund einer über Whistleblower-Kanäle eingegangenen Beschwerde aktiv geworden ist, ist ein Lackmustest dafür, ob dieses verteilte Durchsetzungsmodell in der Praxis funktionieren kann
.
Sollten die Erkenntnisse der AGCM Bestand haben oder die endgültige Entscheidung der Kommission maßgeblich beeinflussen, wäre das ein klares Signal an andere nationale Regulierer – etwa in Frankreich, Deutschland, Spanien oder den Niederlanden –, dass auch sie Gatekeeper aggressiv ins Visier nehmen können, ohne auf Brüssel warten zu müssen. Ein für Apple negatives Ergebnis könnte zu einer Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes führen, eine der schärfsten Waffen des DMA .
2. Der Fokus auf den Kern des Systemzugriffs
Die technischen Vorwürfe sind ungewöhnlich konkret. Aktuelle iOS- und iPadOS-Versionen erlauben es konkurrierenden Cloud-Diensten nicht, auf die systemnahen Hardware- und Software-Schnittstellen zuzugreifen, die für eine vollständige Gerätesicherung nötig sind – also jene Art von Backup, die Apps, Einstellungen und Systemdaten wiederherstellt . Nur iCloud ist dazu in der Lage.
Die AGCM erklärte, dies verweigere den Wettbewerbern den „gleichberechtigten Zugang zu denselben Hardware- und Softwarefunktionen, die Apple für iCloud zur Verfügung stehen“ . Sollte Apple tatsächlich für schuldig befunden werden, könnte das Unternehmen gezwungen sein, genau jene tiefen Integrationspunkte zu öffnen, die es seit Jahren unter Verweis auf Sicherheits- und Datenschutzbedenken abschottet
.
3. Cloud-Interoperabilität als neues Schlachtfeld des DMA
Bisher konzentrierte sich die DMA-Durchsetzung gegen Apple auf Bereiche wie App-Stores von Drittanbietern, die freie Browserwahl und den Zugang zur NFC-Schnittstelle . Dieser Fall verlagert den Fokus auf die sogenannte vertikale Interoperabilität – also die Frage, wie tief konkurrierende Dienste in das Betriebssystem selbst integriert werden dürfen.
Ein Urteil gegen Apple würde den Grundsatz etablieren, dass Cloud-Speicher- und Backup-Funktionen als essenzielle, interoperable Dienste zu betrachten sind und nicht nur als optionale Annehmlichkeiten. Für Nutzer könnte ein positives Ergebnis bedeuten, dass es auf iOS und iPadOS endlich eine echte Wahlfreiheit auf Betriebssystemebene gibt – so, wie man es bereits von Android oder Desktop-Plattformen kennt.
Es wird erwartet, dass Apple argumentieren wird, die Beschränkung des Zugriffs auf das vollständige System-Backup sei notwendig, um die Privatsphäre der Nutzer und die Gerätesicherheit zu schützen . Das Unternehmen hat diese Argumentation bereits in anderen DMA-Konformitätsstreitigkeiten angeführt und tiefen Systemzugriff für Dritte pauschal als Einfallstor für Missbrauch oder Datenlecks dargestellt.
Die AGCM-Untersuchung wird nun prüfen, ob diese Rechtfertigung dem Interoperabilitätsstandard des DMA genügt. Das Gesetz räumt Gatekeepern keinen Freibrief ein, sich pauschal auf Sicherheitsbedenken zu berufen, wenn die Kommission oder NCAs feststellen, dass ein technisch gleichwertiger und sicherer Zugang bereitgestellt werden kann.
Die Untersuchungsergebnisse werden der Europäischen Kommission zur Unterstützung ihrer Rolle als alleinige DMA-Durchsetzerin übermittelt . Denkbar sind mehrere Szenarien:
Für den Cloud-Speichermarkt könnte ein wettbewerbsfreundlicher Ausgang die Hürden für Dienste senken, die auf Apples Plattformen mit iCloud konkurrieren. Für die DMA-Durchsetzung wäre es ein Wendepunkt: der erste Beweis, dass nationale Regulierer unabhängig und wirksam den Druck auf große Tech-Gatekeeper erhöhen können. Dies könnte eine neue, mehrgleisige Durchsetzungslandschaft schaffen.
Allerdings birgt dies auch das Risiko einer Fragmentierung. Wenn mehrere NCAs separate DMA-Untersuchungen mit unterschiedlichen Auslegungen anstrengen, könnten Gatekeeper in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten widersprüchlichen Verpflichtungen ausgesetzt sein . Das italienische Verfahren wird daher genau beobachtet werden – als Testfall dafür, wie mit dieser Spannung umgegangen wird.
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Am 16. Juni 2026 leitete die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM die erste nationale DMA Untersuchung gegen Apple ein.
Am 16. Juni 2026 leitete die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM die erste nationale DMA Untersuchung gegen Apple ein. Die zentrale Rechtsfrage ist, ob Apple gegen Artikel 6(7) des DMA verstößt, der von Gatekeeper Betriebssystemen freie und wirksame Interoperabilität verlangt.
Der Ausgang des Verfahrens wird testen, wie weit Apples Sicherheitsargumente als Rechtfertigung für die Beschränkung des Systemzugriffs tragen.
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