Die Online Safety Commission (OSC) nahm am 29. Juni 2026 den Betrieb auf. Betroffene können Fälle von Doxxing sowie den Missbrauch intimer Bilder und bildbasierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder direkt bei der OSC melden.
Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is Singapore’s new Online Safety Commission (OSC), which opens on June 29, 2026 under the Online Safety (Relief and Accountability) Act. Article summary: Singapore’s Online Safety Commission (OSC) began operating on 29 June 2026 as the public-facing body supporting the Commissioner of Online Safety under the Online Safety (Relief and Accountability) Act 2025 (OSRAA). It w. Topic tags: general, general web. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clic
Singapurs Online Safety Commission (OSC) ist seit dem 29. Juni 2026 tätig. Sie unterstützt das Amt des Commissioner of Online Safety, das durch den Online Safety (Relief and Accountability) Act 2025 (OSRAA) geschaffen wurde. Das Gesetz soll Betroffenen einen leichter zugänglichen Weg eröffnen, um gegen schädliche Online-Inhalte vorzugehen. Zugleich führt es unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche ein.
Entscheidend ist: Das Verwaltungsverfahren der OSC und eine Klage vor Gericht sind zwei getrennte Wege. Eine Meldung bei der OSC kann zu Anordnungen gegen Inhalte oder Konten führen. Eine Zivilklage kann dagegen Schadensersatz oder andere gerichtliche Maßnahmen zum Ziel haben.
OSRAA erfasst insgesamt 13 Kategorien digitaler Schäden. Zum Start konzentriert sich das System jedoch auf fünf Formen:
Die rechtliche Einordnung hängt von der Art des Verhaltens und seinen voraussichtlichen Auswirkungen ab. Als Missbrauch intimer Bilder gilt unter anderem, wenn ein intimes Bild oder eine entsprechende Aufnahme ohne Einwilligung online verbreitet, zum Verkauf oder zur Weitergabe angeboten oder beworben wird und dadurch voraussichtlich Belästigung, Angst, seelische Belastung oder Demütigung verursacht wird.
Doxxing liegt vor, wenn Identitätsdaten einer anderen Person online veröffentlicht werden und eine vernünftige Person daraus schließen würde, dass dies wahrscheinlich dazu bestimmt war, die betroffene Person oder jemanden aus ihrem Umfeld zu belästigen, zu beunruhigen, zu belasten oder zu demütigen.
Online-Belästigung umfasst bedrohliche, beleidigende, herabwürdigende, sexuelle oder anstößige Inhalte, die voraussichtlich solche Auswirkungen haben. Nicht jede empörende Veröffentlichung erfüllt diese Voraussetzung: Sachliche Kritik oder bloßer Widerspruch fallen nicht automatisch darunter.
Weitere Kategorien sollen schrittweise eingeführt werden, nicht alle gleichzeitig.
Nach Prüfung einer Meldung kann der Commissioner of Online Safety eine Anordnung erlassen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine erfasste Form digitaler Gewalt stattgefunden hat. Je nach Fall kann eine solche Anordnung einen Verfasser, Administrator oder eine Plattform verpflichten,
Dabei kann auch die Gesamtwirkung mehrerer miteinander verbundener Belästigungen berücksichtigt werden. Eine Serie von Beiträgen kann erheblichen Schaden verursachen, selbst wenn ein einzelner Beitrag für sich genommen weniger schwerwiegend wirkt. Die vorliegenden Quellen belegen allerdings kein eigenständiges, automatisch greifendes Verfahren, mit dem jede identische Kopie eines Beitrags entfernt wird. Ob sich eine weitergehende Sperrung rechtfertigt, hängt von den gesetzlichen Befugnissen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wer eine OSC-Anordnung nicht befolgt, kann eine Straftat begehen.
Der richtige Meldeweg richtet sich nach der Art des Vorfalls.
Den Missbrauch intimer Bilder, bildbasierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Doxxing können Betroffene direkt über die Website der OSC melden.
Bei Online-Belästigung und Online-Stalking muss zunächst das Meldesystem der jeweiligen Plattform genutzt werden. Reagiert die Plattform nicht zeitnah oder nicht angemessen innerhalb von 24 Stunden, kann der Fall anschließend an die OSC gemeldet werden.
Auch bei anderen schädlichen Inhalten kann die Plattformmeldung der schnellste erste Schritt sein. Die meisten Dienste bieten eigene Werkzeuge, um sowohl den betreffenden Inhalt als auch das verantwortliche Konto zu melden.
Meldungen können eingereicht werden von:
Die Meldung bei der OSC ist kostenlos. Außerdem gilt ein sogenannter „No-wrong-door“-Ansatz: Wer sich zunächst an eine andere staatliche Stelle wendet, soll an die passende Unterstützung weitergeleitet werden, statt ohne nächsten Ansprechpartner zu bleiben.
Betroffene sollten alles aufbewahren, was zeigt, was passiert ist, wo es passiert ist und welcher Schaden oder welches Risiko besteht. Hilfreich sind insbesondere:
Relevante Nachrichten sollten nicht gelöscht und Screenshots nicht nachträglich verändert werden, wenn das Material später für eine OSC-Meldung, eine Online Harm Notice oder ein Gerichtsverfahren benötigt werden könnte.
Betroffene und ihre Familien können Hilfe bei der Meldung und emotionale Unterstützung von den in den Quellen genannten Community-Partnern erhalten. Dazu gehören Fei Yue Community Services, Samaritans of Singapore, SHE – SG Her Empowerment, Singapore Children’s Society und TOUCH Community Services.
Wer zur Überprüfung einer OSC-Entscheidung berechtigt ist, hat dafür grundsätzlich 14 Tage Zeit. Die Überprüfung ist kostenlos. Der Commissioner kann die ursprüngliche Entscheidung bestätigen, aufheben, ändern oder durch eine andere Entscheidung ersetzen.
Wer danach weiterhin unzufrieden ist, kann innerhalb weiterer 14 Tage beim unabhängigen Online Safety Appeal Panel Berufung einlegen. Laut den vorliegenden Angaben beträgt die Berufungsgebühr 200 Singapur-Dollar; das Panel verfügt über dieselben Entscheidungsmöglichkeiten.
Eine OSC-Anordnung ist ein verwaltungsrechtliches Instrument, das digitale Gewalt stoppen oder begrenzen soll. Sie ersetzt keine Zivilklage. OSRAA schafft gesetzliche Deliktstatbestände, auf deren Grundlage Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Verfasser sowie gegebenenfalls gegen einen Administrator oder eine Online-Plattform vor Gericht vorgehen können. Das Gericht kann Schadensersatz und weitere gerichtliche Rechtsbehelfe zusprechen.
Ist die Identität des mutmaßlichen Täters unbekannt, kann eine betroffene Person bei der OSC Informationen zur Identität des Endnutzers beantragen, wenn sie eine Zivilklage erwägt oder bereits anstrebt. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die betroffene Person davon erfahren hat – maßgeblich ist der jeweils spätere Zeitpunkt. Die offengelegten Informationen dürfen nur für den angegebenen Zweck und unter den geltenden Nutzungsbeschränkungen verwendet werden.
Die vorliegenden Quellen belegen weder eine allgemeingültige Regel zur Erstattung künftiger Einkommensverluste noch eine einheitliche numerische Haftungs- oder Schadensersatzobergrenze. Das hängt von den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, dem Gerichtsverfahren und den konkreten Umständen des jeweiligen Falls ab.
Eine Online Harm Notice ist eine formelle gesetzliche Mitteilung, die eine betroffene Person oder ihre bevollmächtigte Vertretung an einen Administrator oder einen Online-Diensteanbieter sendet. Darin wird mitgeteilt, dass an einem bestimmten Online-Ort digitale Gewalt stattgefunden hat.
Eine gültige Notice kann die gesetzliche Pflicht des Administrators oder der Plattform auslösen, den behaupteten Schaden zu prüfen und, wenn er festgestellt wird, innerhalb angemessener Zeit angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Sie ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Klage gegen einen Administrator oder eine Plattform. Für eine Meldung bei der OSC oder eine direkte Klage gegen den Verfasser ist sie dagegen nicht erforderlich.
Eine gewöhnliche Meldung innerhalb einer App ist nicht automatisch eine Online Harm Notice. Auch eine OSC-Meldung erfüllt diese Funktion nicht. Die Notice muss die gesetzlich vorgeschriebene Form und die erforderlichen Angaben enthalten und auf dem vorgeschriebenen Weg übermittelt werden. Eine unwirksame Notice löst die gesetzliche Handlungspflicht möglicherweise nicht aus.
Das Verfahren bringt auch Verantwortung für die absendende Person mit sich: Eine leichtfertige oder falsche Notice kann zivilrechtliche Haftung auslösen, einschließlich Ersatzes des dadurch entstandenen Schadens.
Allgemeine Administratoren und Plattformen müssen innerhalb angemessener Zeit angemessen reagieren. Was angemessen ist, hängt unter anderem von der Schwere des Schadens, der Wiederholungsgefahr und der praktischen Umsetzbarkeit der Maßnahme ab. Bei wiederholter Belästigung kann das Löschen eines einzelnen Beitrags unzureichend sein; je nach Fall können Kontobeschränkungen, Warnungen oder die Entfernung einer Seite angemessen sein.
Für bestimmte gesetzlich bezeichnete Dienste gelten bei gültigen Online Harm Notices konkretere Fristen:
Zu den in den Quellen genannten bezeichneten Diensten gehören YouTube und Google Maps Reviews, Facebook, Instagram und Threads, WhatsApp, X, HardwareZone Forums, TikTok, Reddit, Telegram und WeChat.
Damit fallen die genannten Dienste von Unternehmen wie Google, Meta und TikTok sowie HardwareZone Forums unter den beschriebenen gesetzlichen Rahmen für bezeichnete Plattformen. Die vorliegenden Belege enthalten jedoch keine eigenständigen öffentlichen Umsetzungszusagen dieser Unternehmen. Konkretere Aussagen darüber, wie Google, Meta, TikTok oder HardwareZone die Vorgaben intern umsetzen wollen, lassen sich daraus daher nicht ableiten.
Wer von einer der erfassten Formen digitaler Gewalt betroffen ist, sollte in der Regel:
Die OSC schafft in Singapur einen neuen, auf schnelle Abhilfe ausgerichteten Weg gegen digitale Gewalt. Welche Option sinnvoll ist, hängt jedoch davon ab, ob es um eine Inhaltssperre, eine Kontomaßnahme, die Herausgabe von Informationen oder eine finanzielle Entschädigung geht.
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Die Online Safety Commission (OSC) nahm am 29. Juni 2026 den Betrieb auf.
Die Online Safety Commission (OSC) nahm am 29. Juni 2026 den Betrieb auf. Betroffene können Fälle von Doxxing sowie den Missbrauch intimer Bilder und bildbasierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder direkt bei der OSC melden.
Die OSC kann unter anderem die Sperrung schädlicher Inhalte oder Einschränkungen von Täterkonten anordnen.