Das US-Branchenportal Digiday nannte dies kürzlich eine „bittere Pille“: OpenAI generiert zusätzliche Einnahmen aus Werbeanzeigen, die neben Inhalten erscheinen, welche ursprünglich von Nachrichtenorganisationen erstellt wurden – doch kein Cent fließt an die Urheber zurück .
Statt einer laufenden Umsatzbeteiligung setzt OpenAI auf zwei alternative Wertangebote:
1. Pauschale Lizenzverträge (Upfront Content Licensing)
Das Kerninstrument sind mehrjährige Festpreisverträge, die OpenAI mit Dutzenden großer Verlagshäuser geschlossen hat. Im Gegenzug erhält der KI-Konzern Zugriff auf Archive und Trainingsdaten. Branchenberichten zufolge zahlt OpenAI an den US-Verlag Dotdash Meredith jährlich rund 16 Millionen US-Dollar. Zu den Partnern zählen außerdem unter anderem Vox Media, The Atlantic und Axel Springer . Diese Zahlungen sind jedoch Einmal- oder jährliche Pauschalbeträge und keine laufende Beteiligung, die sich nach der tatsächlichen Nutzung der Inhalte richtet.
2. Bevorzugte Platzierung und Markenpräsenz
Ein weiteres Angebot: das sogenannte „Preferred Publisher Program“. Einem Leak zufolge erhalten ausgewählte Partner in ChatGPT-Antworten eine priorisierte Platzierung und eine „reichere Markendarstellung“. Kurz gesagt: Sichtbarkeit statt direktem Geldfluss .
Besonders bemerkenswert ist eine Äußerung Shettys in Marseille. Er erklärte, er sehe Traffic nicht als den „Kernwert“ einer Präsenz in ChatGPT-Suchergebnissen . Dies markiert einen fundamentalen Bruch mit dem traditionellen Suchmaschinenmodell: Google leitete jahrzehntelang Milliarden von Besuchen auf Verlagsseiten weiter und bot dies als zentralen Gegenwert an. In OpenAIs Welt zählt offenbar nur, was bereits vorab vertraglich fixiert wurde.
Die Landschaft der Umsatzbeteiligung hat sich in drei grundverschiedene Modelle aufgespalten. OpenAI steht mit seiner Absage am einen Ende des Spektrums.
Das Startup ProRata AI geht den radikalsten Weg. Es betreibt mit Gist.ai eine KI-Suchmaschine, deren Fundament ein festes Versprechen ist: 50 % aller Einnahmen werden laufend an die beteiligten Verlagspartner ausgeschüttet . Eigene Algorithmen berechnen, welcher Anteil einer KI-generierten Antwort auf den Inhalten eines bestimmten Verlags beruht, und teilen die Erlöse proportional zu
.
Bereits gewonnen hat ProRata namhafte Partner wie den Boston Globe, Future, Vox Media, Der Spiegel, The Atlantic, die Financial Times und die Texas Tribune. Zudem erhält das Unternehmen Rückendeckung von der News/Media Alliance, einem großen US-Branchenverband . ProRata vermarktet sich als „neutrale Plattform“, die von Grund auf faire Kompensation garantieren soll
.
Einen Mittelweg versuchte Perplexity zu gehen. 2025 legte das KI-Unternehmen ein Umsatzbeteiligungsprogramm namens „Comet Plus“ auf und stockte einen Pool von 42,5 Millionen US-Dollar für Verlage auf . Perplexity teilte zunächst auch Werbeerlöse, als es Ende 2024 Werbung auf seiner Plattform einführte – hat die Werbung inzwischen aber vollständig wieder entfernt
.
Das aktuelle Modell funktioniert so: Die Einnahmen aus den Bezahlmodellen Pro, Max und Comet Plus fließen in einen Topf, von dem 80 % an die teilnehmenden Verlage gehen. Ausschlaggebend für die Verteilung sind drei Kategorien: direkte Besuche auf Verlagsseiten, Crawler-Traffic und die Nutzung durch KI-Agenten . Trotz vieler unterschriebener Verträge kämpft Perplexity mit Vertrauensproblemen: Einige Verlage berichteten Digiday, sie seien in das Programm „nicht hineingekommen“, und die Auszahlungen von Perplexity bewegten sich in einer Größenordnung, die nur „einen Bruchteil“ von OpenAIs Pauschalangeboten ausmachte
.
Die hitzige Diskussion um Erlösmodelle entfaltet sich vor dem Hintergrund einer beispiellosen, parallelen Eskalation auf dem Rechtsweg. Am 1. Juni 2026 – dem Tag, bevor OpenAIs Vizepräsident die Absage an eine Werbeumsatzbeteiligung bekräftigte – hielt A.G. Sulzberger, Chairman und Verleger der New York Times, die Eröffnungs-Keynote auf demselben WAN-IFRA-Kongress.
Sulzbergers Vorwurf war unüberhörbar: KI-Unternehmen begingen einen „dreisten Diebstahl geistigen Eigentums“, und zwar in einem „beispiellosen Ausmaß“ . Er beschrieb, wie Tech-Konzerne Nachrichten-Websites ohne Erlaubnis oder Entschädigung „leerplündern“ („strip-mining“), und warnte davor, dass ihre Weiterverarbeitung journalistischer Inhalte im Kern das Geschäft mit „gestohlener Ware“ bedeute
. Einem Bericht zufolge stellte die New York Times dabei die Hauptquelle geschützter Daten in einem weit verbreiteten KI-Trainingsdatensatz dar
.
Die scharfen Worte sind durch massive juristische Kosten untermauert. Die New York Times hat seit ihrer ersten Klage gegen OpenAI und Microsoft im Dezember 2023 mittlerweile mehr als 20 Millionen US-Dollar allein für ihre Verfahren gegen OpenAI, Microsoft und Perplexity aufgewendet . Perplexity verklagte das Blatt separat im Dezember 2025 – der Vorwurf: das unerlaubte Kopieren journalistischer Arbeit durch sogenannte Retrieval-Augmented Generation, kurz RAG
. Auch andere große Häuser wie CNN und Alden Global Capital haben eigene Klagen eingereicht oder sich angeschlossen
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Sulzberger legte zudem Zahlen auf den Tisch: Allein im Jahr 2025 gab die New York Times über zwei Milliarden US-Dollar aus, um rund eine halbe Million journalistischer Beiträge – Artikel, Fotos, Videos und Podcasts – zu produzieren . Eine Größenordnung, die das Missverhältnis zwischen den Investitionen der Verlage und den Lizenzangeboten der KI-Firmen drastisch illustriert.
Für Nachrichtenverlage ist die Ausgangslage heute so unkomfortabel wie nie. Wer einen OpenAI-ähnlichen Pauschalvertrag abschließt, erhält garantiertes Geld – verzichtet aber darauf, an zukünftigem Wachstum eines neuen Erlöszweigs zu partizipieren. Besonders pikant, da OpenAI bis 2029 bis zu 25 Milliarden US-Dollar jährlich allein mit Werbung einnehmen könnte .
Auf einen Erlösbeteiligungs-Newcomer wie ProRata zu setzen, hieße hingegen, auf eine wachsende, aber noch kleine Plattform zu vertrauen, deren Geschäftsmodell sich erst beweisen muss. Der dritte, von der New York Times gewählte Weg – große Rechtsverfahren – bietet die Chance, juristischen Präzedenzfall zu schaffen, frisst aber enorme Ressourcen und birgt einen völlig offenen Ausgang.
Der Grundkonflikt, den Shettys Bemerkung über Traffic als „nicht den Kernwert“ so offenlegt, bleibt bestehen. KI-Firmen und Verlage sehen den Austausch immer fundamentaler unterschiedlich. Verlage wollen dauerhaft am Mehrwert ihrer Arbeit beteiligt werden. OpenAI betrachtet die Transaktion mit der Überweisung der Lizenzgebühr als abgeschlossen.
Regulierungsinitiativen, etwa durch die Transparenzpflichten des europäischen AI Acts oder Konsultationen des britischen Intellectual Property Office zu KI und Urheberrecht, signalisieren zwar Bewegung im Sinne der Verlage – sie schreiten jedoch im Takt der Gesetzgebung voran, nicht im Tempo der technologischen Entwicklung.
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