Nach der Abfangaktion wurden mehr als 100 andere Flottilleteilnehmer auf die griechische Insel Kreta gebracht. Ávila und Abu Keshek wurden dagegen zur Befragung nach Israel gebracht und blieben dort nach gerichtlichen Haftverlängerungen in Gewahrsam. Israel schob beide Männer am 10. Mai ab; das israelische Außenministerium erklärte, sie seien nach Abschluss der Untersuchung freigelassen und deportiert worden.
Ávila kehrte am 11. Mai nach São Paulo zurück und sagte, er sei während etwa zehn Tagen Haft gefoltert worden.
Ávilas zentraler Vorwurf nach seiner Rückkehr lautet, er sei in israelischem Gewahrsam gefoltert worden und habe Misshandlungen palästinensischer Gefangener beobachtet. Schon vor seiner Abschiebung berichtete Dawn, Ávila und Abu Keshek seien im Hungerstreik gewesen, um gegen mutmaßlich schwere körperliche Misshandlung und rechtswidrige Haft zu protestieren.
Nach Angaben von Middle East Eye sagte Adalah-Anwältin Lubna Tuma, beide Aktivisten hätten geschildert, sie seien nach der Trennung von den übrigen Flottilleteilnehmern geschlagen, mit verbundenen Augen festgehalten und gezwungen worden, bäuchlings auf dem Boden zu liegen. Das Observatory for the Protection of Human Rights Defenders – ein gemeinsames Programm von FIDH und OMCT – beschrieb den Fall später unter Berufung auf Informationen von Adalah als Entführung, willkürliche Haft und Misshandlung.
Diese Vorwürfe sind schwerwiegend. Für die Einordnung ist aber entscheidend: Die genannten Quellen dokumentieren Aussagen, Vorwürfe und Forderungen nach Aufklärung – nicht ein abschließendes unabhängiges Ergebnis zu jedem behaupteten Misshandlungsakt.
Israels öffentliche Darstellung in den verfügbaren Berichten konzentrierte sich auf Befragung, Untersuchungshaft und Abschiebung. Israelische Behörden erklärten zunächst, Ávila und Abu Keshek würden nach der Abfangaktion zur Befragung nach Israel gebracht. Danach verlängerten israelische Gerichte die Haft – erst bis zum 5. Mai, später bis zum 10. Mai.
Nach der Abschiebung teilte das israelische Außenministerium mit, beide Männer seien nach Abschluss der Untersuchung freigelassen und deportiert worden. Reuters-basierte Berichte meldeten außerdem, das Außenministerium habe Sicherheitsverdachtsmomente vorgebracht, darunter den Vorwurf, Abu Keshek stehe im Verdacht, einer Terrororganisation anzugehören.
Ein ausführliches öffentliches israelisches Dementi zu Ávilas konkreten Vorwürfen – Folter an ihm selbst und beobachtete Misshandlungen palästinensischer Gefangener – enthalten die vorliegenden Berichte nicht. Genau deshalb ist der Fall mit der Abschiebung nicht abgeschlossen.
Brasilien und Spanien protestierten früh. AP berichtete, beide Regierungen hätten Israel nach der Festnahme in internationalen Gewässern vorgeworfen, ihre Staatsbürger „entführt“ zu haben; Reuters-basierte Berichte meldeten später, beide Regierungen hielten die Haft für rechtswidrig.
Die Vereinten Nationen forderten Israel auf, Ávila und Abu Keshek unverzüglich freizulassen, und verlangten eine Untersuchung der „beunruhigenden Berichte“, wonach beide Männer schwer misshandelt worden seien. Auch das ICJP verlangte ihre sofortige Freilassung und bezeichnete die Festnahme in internationalen Gewässern nahe Griechenland als rechtswidrig.
Menschenrechtsgruppen konzentrierten ihre Kritik vor allem auf zwei Punkte: die Zuständigkeit Israels und die Behandlung der Aktivisten. Adalah focht während der Haftanhörungen die israelische Zuständigkeit an. Das Observatory von OMCT und FIDH erklärte, es sei von Adalah über Entführung, willkürliche Haft und Misshandlungen gegen beide Aktivisten informiert worden.
Der unmittelbare Haftpunkt ist geklärt: Ávila und Abu Keshek wurden aus Israel abgeschoben. Offen bleiben in den zitierten Quellen aber die größeren Fragen: War die Abfangaktion und Überstellung nach Israel rechtmäßig? Lassen sich Ávilas Foltervorwürfe und seine Aussagen über Misshandlungen palästinensischer Gefangener unabhängig überprüfen? Und wird es eine öffentliche Untersuchung geben, die die von Ávila, Anwälten, UN-Stellen und Menschenrechtsorganisationen erhobenen oder angesprochenen Vorwürfe aufarbeitet?
Der gesichertste Ausgang ist damit die Abschiebung. Die Frage nach Rechenschaft bleibt offen.
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