Laut der beim U.S. District Court for the Central District of California eingereichten Klageschrift soll Samsung ein Foto von Dua Lipa ohne Zustimmung auf TV‑Verpackungen verwendet haben. Die Sängerin fordert mindestens 15 Millionen Dollar Schadenersatz.
Bei dem Bild handelt es sich laut Klage um ein Foto mit dem Titel „Dua Lipa – Backstage at Austin City Limits, 2024“, das beim US‑Copyright‑Office registriert ist. Lipa zufolge wurde das Bild prominent auf Kartons von Samsung‑Fernsehern platziert, die landesweit in den USA verkauft wurden.
Ihre Anwälte argumentieren, dass diese Nutzung:
Da das Bild direkt auf Produktverpackungen erschien – also in einem klar kommerziellen Kontext – habe dies laut Klage den Eindruck einer offiziellen Kooperation oder Werbung erzeugt, die nie existierte.
Das strittige Bild zeigt Dua Lipa hinter der Bühne beim Austin City Limits Festival 2024. Laut Klageschrift nutzte Samsung das Foto als Teil eines Designs, das seine Fernseher und dazugehörige Inhalte bewerben sollte.
Lipas Anwälte geben an, dass sie selbst die Urheberrechte an diesem Foto besitzt. Damit hätte sie die Kontrolle darüber, wie das Bild vervielfältigt oder verbreitet wird.
Wird ein solches Bild auf Produktverpackungen verwendet – also nicht in journalistischer Berichterstattung, sondern zur Vermarktung eines Produkts –, gilt das rechtlich als kommerzielle Nutzung. Dafür ist normalerweise eine ausdrückliche Lizenz erforderlich und oft auch die Zustimmung der abgebildeten Person.
Die Klage enthält mehrere rechtliche Ansprüche:
Urheberrechtsverletzung
Lipa wirft Samsung vor, ein geschütztes Foto ohne Lizenz auf Produktverpackungen reproduziert zu haben. Das Urheberrecht schützt sowohl das Bild selbst als auch seine Verbreitung.
Markenrecht und „False Endorsement“
Die Klage argumentiert, Verbraucher könnten annehmen, Lipa habe Samsung‑Fernseher unterstützt oder beworben, weil ihr Bild auf den Kartons erschien. Das US‑Markenrecht kann solche irreführenden Eindrücke verbieten.
Verletzung des „Right of Publicity“
In den USA schützt dieses Recht die kommerzielle Kontrolle über den eigenen Namen, das Bild und die Identität einer Person. Laut Klage habe Samsung von der Verbindung mit Lipas bekanntem Gesicht profitiert, ohne dafür zu zahlen.
Diese Kombination aus Ansprüchen bildet die Grundlage für die geforderte Entschädigung von mindestens 15 Millionen Dollar.
Samsung weist den Vorwurf zurück, das Bild absichtlich missbraucht zu haben.
Nach Angaben des Unternehmens stammte das Foto von einem externen Content‑Partner im Zusammenhang mit Samsung TV Plus, der versichert habe, alle notwendigen Nutzungsrechte eingeholt zu haben – auch für den Einsatz auf Produktverpackungen.
Samsung argumentiert daher, man habe sich auf diese Zusicherung verlassen und die Nutzung nicht in dem Wissen vorgenommen, dass Rechte verletzt werden könnten.
In vielen Fällen des geistigen Eigentums beendet eine solche Argumentation den Streit jedoch nicht automatisch. Selbst wenn ein Partner Rechte zugesichert hat, kann das Unternehmen, das das Bild tatsächlich verwendet, weiterhin haftbar gemacht werden – etwa abhängig davon, was es wusste oder hätte prüfen müssen.
Obwohl sich die Klage auf ein konkretes Bild konzentriert, berührt sie mehrere grundlegende Fragen in der Medien‑ und Werbeindustrie.
Prominente verdienen oft erhebliche Summen mit Markenpartnerschaften. Wenn ihr Bild ohne Genehmigung zur Vermarktung von Produkten verwendet wird, kann das den wirtschaftlichen Wert solcher Deals untergraben. Deshalb sind Klagen wegen unerlaubter Nutzung von Prominentenbildern relativ häufig.
Ein Foto kann gleichzeitig mehrere rechtliche Schutzebenen haben. Selbst wenn jemand die Bildrechte lizenziert, kann zusätzlich eine Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich sein – besonders, wenn die Nutzung eine Werbung oder Empfehlung suggeriert.
Samsungs Verteidigung verweist auf ein häufiges Problem der digitalen Medienwelt: Unternehmen beziehen Bilder und Inhalte oft über Agenturen, Plattformen oder Content‑Partner. Wenn sich später herausstellt, dass Rechte unklar waren, müssen Gerichte entscheiden, ob das Unternehmen, das die Inhalte tatsächlich verwendet hat, dennoch verantwortlich bleibt.
Nach den bisher verfügbaren Berichten wurde die Klage erst kürzlich eingereicht. Ein Urteil oder Vergleich existiert bislang nicht.
Im weiteren Verlauf des Prozesses dürften mehrere Fragen entscheidend sein:
Die Antworten darauf könnten bestimmen, ob der Fall lediglich als Lizenzstreit endet – oder zu einem wichtigen Präzedenzfall für den Umgang mit Prominentenbildern in groß angelegten Marketingkampagnen wird.