Singapurs Telekommunikationsaufsicht, die Infocomm Media Development Authority (IMDA), verlangt von Simba Telecom eine Stellungnahme zu mutmaßlich nicht genehmigter Frequenznutzung und weiteren möglichen Verstößen. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, die Nutzung sei absichtlich erfolgt und von der Geschäftsleitung gebilligt worden. Das ist bislang eine Anschuldigung – keine abschließende Feststellung der Behörde.
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Die Muttergesellschaft Tuas gab am 26. Oktober bekannt, dass Simba eine sogenannte Show Cause Notice erhalten hat. Mit dieser Aufforderung muss das Unternehmen erklären, warum die IMDA keine bestimmten Feststellungen treffen oder Sanktionen verhängen sollte. Simba hat dafür bis zum 16. November Zeit.
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Die Vorwürfe im Überblick
Laut den Berichten über Tuas’ Mitteilung umfasst das Schreiben sechs Vorwürfe. Im Mittelpunkt stehen zwei Frequenzbereiche:
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- 2.100 MHz: Simba soll 2022 und 2023 an rund 133 Standorten zeitweise Dynamic Spectrum Sharing eingesetzt haben. Dadurch habe das Band sowohl für 4G als auch für 5G genutzt werden können, obwohl Simba dafür nur eine Genehmigung zur 5G-Nutzung gehabt habe.
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- 2.340 bis 2.360 MHz: Zwischen 2023 und 2026 soll Simba dieses Frequenzband zeitweise an rund 92 Standorten ohne entsprechende Genehmigung genutzt haben.
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- Absicht und Zustimmung der Führungsebene: Die IMDA wirft Simba vor, beide Nutzungen seien beabsichtigt gewesen und von leitenden Führungskräften gebilligt worden. Auch das ist noch nicht abschließend festgestellt.
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Zu den weiteren Punkten zählen der Vorwurf, Simba habe im November 2023 an zwei Standorten 5G-Innenraumnetztechnik eingesetzt, bevor die IMDA dies genehmigt hatte. Außerdem soll das Unternehmen einer Anordnung zur Herausgabe von Unterlagen nicht vollständig nachgekommen sein. Die Behörde äußerte laut Berichten auch Bedenken zur Unternehmensführung und zur Compliance-Kultur.
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Warum Frequenzgenehmigungen wichtig sind
Funkfrequenzen übertragen drahtlose Kommunikation – etwa Mobilfunkgespräche und Daten. Die IMDA vergibt Nutzungsrechte für bestimmte Frequenzbereiche. Telekommunikationsanbieter müssen sich an die genehmigten Bänder und deren Nutzungsbedingungen halten. Eine Erlaubnis für die Nutzung eines Bands für 5G bedeutet nicht automatisch, dass es auch für 4G eingesetzt werden darf.
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Was jetzt passieren kann
Die Mitteilung wurde Simba am 23. Oktober zugestellt und von Tuas am 26. Oktober in einer Mitteilung an die Australian Securities Exchange (ASX), die australische Börse, öffentlich gemacht. Die Frist zur Stellungnahme endet am 16. November.
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Die möglichen Folgen reichen von einer Geldbuße bis zur Aussetzung oder zum Entzug einer Lizenz. Die IMDA hat jedoch weder über die Vorwürfe abschließend entschieden noch festgelegt, ob sie überhaupt Maßnahmen ergreifen wird.
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Zusammenhang mit dem gescheiterten M1-Deal
Die mutmaßlich nicht genehmigte Frequenznutzung war bereits im Mai öffentlich geworden, als die IMDA den geplanten Kauf des Mobilfunkanbieters M1 durch Simba prüfte. Die Behörde setzte ihre Prüfung aus; Tuas gab die geplante Übernahme im Wert von 1,43 Milliarden Singapur-Dollar später auf. Die Untersuchung trug zum Scheitern des Geschäfts bei. Die nun veröffentlichte Aufforderung ist aber keine abschließende Entscheidung über die Vorwürfe gegen Simba.
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