Der Entwurf des Europäischen Parlaments zum Industrial Accelerator Act zielt auf einen deutlich stärkeren industriepolitischen Kurs: Öffentliche Aufträge und Fördergelder sollen europäische, CO₂-arme Produktion bevorzugen. Zugleich könnten größere Auslandsinvestitionen in besonders sensiblen Branchen an strengere Bedingungen geknüpft werden. Der zugrunde liegende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission stammt vom 4. März 2026; der Parlamentsbericht ist bislang eine Verhandlungsposition, keine verbindliche Regel.
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50 Prozent „Made in Europe“ bis 2036
Kern des Entwurfs ist eine Schwelle von 50 Prozent für „Made in Europe“ und CO₂-arme Produkte in strategischen Sektoren bis 2036. Damit sollen öffentliche Mittel und die Beschaffung der öffentlichen Hand stärker in Produktion und Lieferketten innerhalb Europas gelenkt werden.
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Der Industrial Accelerator Act der Kommission enthält bereits Anforderungen zu „Made in EU“ und niedrigen Emissionen bei öffentlichen Aufträgen und staatlichen Förderprogrammen. Der Berichtsentwurf des Parlaments würde diese europäische Präferenz politisch deutlich ambitionierter ausgestalten.
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Höhere EU-Anteile bei klimafreundlichen Technologien
Auch für Netto-Null-Technologien soll der europäische Anteil wachsen. Genannt werden unter anderem Solarmodule, Windturbinen, Wärmepumpen und Kernkraftwerke.
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Das Gesetzesvorhaben betrifft Branchen, in denen Dekarbonisierung und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zusammenkommen: energieintensive Industrien, Netto-Null-Technologien und die Automobilindustrie.
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Niedrigere Schwelle für die Prüfung ausländischer Investitionen
Nach dem Kommissionsvorschlag gelten Auflagen für ausländische Direktinvestitionen ab 100 Millionen Euro, wenn der Investor aus einem Nicht-EU-Land kommt, das in bestimmten strategischen Bereichen mehr als 40 Prozent der weltweiten Fertigungskapazität kontrolliert. Dazu zählen Elektrofahrzeuge, Batterien, Solarenergie und kritische Rohstoffe.
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Laut Berichten über den Entwurf der Berichterstatterinnen und Berichterstatter soll diese Schwelle in Branchen, in denen ein Land eine solche Dominanz besitzt, auf 50 Millionen Euro sinken. Die Regel würde kein Land ausdrücklich nennen. Politisch wird sie jedoch vor allem vor dem Hintergrund chinesischer Stärke in mehreren dieser Lieferketten diskutiert.
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Welche Gegenleistungen Investoren erbringen müssten
Schon der Kommissionsentwurf sieht vor, dass erfasste Investitionen einen konkreten industriellen Nutzen für die EU nachweisen müssen. Als mögliche Bedingungen sind vorgesehen:
- eine Begrenzung ausländischen Eigentums auf 49 Prozent,
- ein Joint Venture mit einem EU-Partner,
- Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von geistigem Eigentum oder Technologietransfer,
- Ausgaben von 1 Prozent des Jahresumsatzes für Forschung und Entwicklung in der EU,
- mindestens 30 Prozent der Vorleistungen aus der EU,
- sowie ein festgelegter Anteil von Arbeitskräften aus der Union.
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Nach Berichten über den Parlamentsentwurf wollen die Berichterstatter die Anforderungen weiter anheben, darunter möglicherweise auf mindestens 60 Prozent EU-Arbeitskräfte. Welche Vorgaben am Ende kombiniert werden und für welche Fälle sie gelten, entscheidet sich erst mit der endgültigen Parlamentsposition und den anschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.
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Die Logik dahinter: Eine Investition soll nicht nur Montagekapazitäten schaffen, sondern dauerhaft Arbeitsplätze, Forschung, lokale Zulieferung und technologische Fähigkeiten in Europa stärken.
China als wichtiger politischer Kontext
Der Entwurf fällt in eine Phase verschärfter EU-China-Handelskonflikte. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič forderte von Peking bis Oktober „konkrete Ergebnisse“ zur Neugewichtung der Handelsbeziehungen. Andernfalls könnten schärfere EU-Maßnahmen folgen.
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Der Industrial Accelerator Act richtet sich nicht ausschließlich gegen China. Sein erklärtes Ziel ist, die Nachfrage nach CO₂-armen, in Europa hergestellten Produkten und Technologien zu steigern und die industrielle Kapazität der EU zu stärken.
17 Der Fokus auf Staaten mit dominanter Fertigungskapazität in strategischen Lieferketten verleiht dem Vorhaben aber eine klare wirtschafts- und sicherheitspolitische Dimension.
Was als Nächstes passiert
Die prominenten Zahlen des Entwurfs – die 50-Prozent-Quote, die 50-Millionen-Euro-Schwelle und verschärfte Investitionsbedingungen – sind noch Verhandlungsvorschläge. Zunächst muss das Europäische Parlament seine Position verabschieden. Danach wird mit den EU-Mitgliedstaaten über den endgültigen Verordnungstext verhandelt.
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Für Hersteller, Anbieter klimafreundlicher Technologien und ausländische Investoren ist die Richtung dennoch klar: Zugang zu öffentlicher Förderung und strategisch wichtigen Märkten in Europa könnte künftig stärker davon abhängen, wo produziert, geforscht, beschäftigt und eingekauft wird.