Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm... Besonders relevant sind die Vorwürfe zu Paywall Umgehungen und entfernten Rechtehinweisen sowie...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What do the newly unredacted filings in The New York Times’ copyright lawsuit against OpenAI and Microsoft reveal about the companies’ alleg. Article summary: The unredacted materials strengthen the publishers’ factual narrative: they portray OpenAI and Microsoft as copying news at industrial scale, allegedly circumventing access controls, and privately recognizing that chatbo. Topic tags: general, general web, user generated, news. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts w
Die neu entsiegelten Unterlagen entscheiden den Urheberrechtsprozess der New York Times gegen OpenAI und Microsoft nicht. Sie geben den klagenden Verlagen aber eine detailliertere Beweiserzählung an die Hand: Nachrichteninhalte sollen in enormem Umfang gesammelt worden sein, teils aus zugangsbeschränkten Quellen. Zudem sollen Verantwortliche erkannt haben, dass KI-Antwortprodukte Reichweite und Erlösbasis der Verlage schwächen könnten. 5
Damit geht der Streit über die abstrakte Frage hinaus, ob Sprachmodelle mit journalistischen Texten trainiert wurden. Im Mittelpunkt stehen nun auch die mutmaßliche Beschaffung der Inhalte, das Wissen der Unternehmen über mögliche wirtschaftliche Folgen und die Bedeutung dieser Umstände für die Fair-Use-Verteidigung.
Die klagenden Verlage tragen in ihrem entsiegelten Schriftsatz vor, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichtenwerke industriell kopiert und verwendet. In der ursprünglichen Klage hatte die Times bereits behauptet, Millionen ihrer Werke seien – teils mehrfach – kopiert und zum Training von GPT-Modellen verarbeitet worden. 29
Der spätere Schriftsatz ergänzt laut Berichten über die entsiegelten Materialien Vorwürfe zu großen Datensätzen mit Verlagsdokumenten und erheblichen Mengen einzelner urheberrechtlich geschützter Werke. Die Verlage behaupten außerdem, die Unternehmen hätten Zugang zu Paywall-Artikeln angestrebt und Copyright-Management-Informationen wie Eigentümerhinweise entfernt. 2
5
Das sind Vorwürfe, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Für die Argumentation der Kläger sind sie dennoch bedeutsam: Die Art der Beschaffung und der Umgang mit Rechteinformationen könnten beeinflussen, wie ein Gericht den kommerziellen Charakter und die Angemessenheit der Nutzung bewertet.
Eine zentrale Enthüllung wird Microsofts Director of Applied Science Brent Hecht zugeschrieben. Er soll KI-Scraping als „atemberaubenden Diebstahl von beispiellosem Ausmaß“ und möglicherweise als „den größten Diebstahl menschlicher Arbeit in der Geschichte“ bezeichnet haben. 5
13
Die entsiegelten Unterlagen sollen zudem Bedenken enthalten, dass generative KI einen schädlichen Kreislauf für Verlage auslösen könne: Systeme, die mit Journalismus trainiert wurden, beantworten Nutzerfragen direkt – und reduzieren so Besuche bei den Medien, die diesen Journalismus finanzieren. 10
11
Für die Verlage liegt der Wert solcher Aussagen nicht darin, dass ein Manager das Wort „Diebstahl“ benutzt hat. Die Wortwahl eines Mitarbeiters entscheidet nicht über eine Urheberrechtsverletzung. Die Unterlagen könnten den Klägern aber helfen zu argumentieren, dass Entscheider und Forschende ein konkretes Risiko der Marktverdrängung vorhergesehen hätten.
Microsoft erklärte, die internen Dokumente spiegelten individuelle Auffassungen und keine rechtlichen Schlussfolgerungen wider. Zugleich verteidigte das Unternehmen die Nutzung von Copilot als transformativ. 11
Dem Schriftsatz zufolge verweisen die Kläger auf Microsoft-Tests, nach denen Copilot die Klickrate auf nytimes.com im Vergleich zur üblichen Bing-Suche um bis zu 93 % senken konnte. 4
Diese Zahl ist vor allem für den vierten Fair-Use-Faktor relevant: die Auswirkungen der Nutzung auf den potenziellen Markt oder den Wert des geschützten Werks. Fair Use ist eine Ausnahme im US-Urheberrecht, bei der Gerichte mehrere Faktoren gegeneinander abwägen. Das Argument der Verlage: Wenn eine Antwortmaschine das Informationsbedürfnis erfüllt, ohne Leserinnen und Leser zum Originalartikel weiterzuleiten, kann sie als Ersatz dienen – nicht als Vermittler von Reichweite.
Ein einzelner interner Test beweist für sich genommen keinen Marktschaden für alle Suchanfragen, Produkte oder Verlage. Er liefert den Klägern aber einen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass der behauptete Schaden messbar und vorhersehbar sein könnte, statt rein spekulativ zu sein.
OpenAI und Microsoft vertreten grundsätzlich die Auffassung, das Training von Modellen könne eine transformative und damit zulässige Fair Use sein. Das US-Justizministerium hat diese allgemeine Position in einer Stellungnahme unterstützt und das Bundesgericht in Manhattan aufgefordert, keine Regel aufzustellen, nach der das Training mit urheberrechtlich geschützten Texten pauschal als Rechtsverletzung gilt. 33
Das Eingreifen der Regierung ist gewichtig, aber kein Gerichtsurteil. Es klärt auch nicht jeden Vorwurf in diesem Verfahren. Das Gericht könnte zwischen dem allgemeinen Training eines Modells und möglichen, falls bewiesenen, Praktiken unterscheiden: dem Umgehen von Paywalls, dem Entfernen von Rechteinformationen, rechtsverletzenden Ausgaben oder dem Einsatz eines Produkts, das einen Markt für Lizenzen oder Leserzugriffe verdrängt.
Der Prozess könnte daher weniger an der theoretischen Frage entschieden werden, ob KI-Training jemals Fair Use sein kann. Entscheidend dürften vielmehr die konkreten behaupteten Handlungen und ihre wirtschaftlichen Folgen sein.
Die Veröffentlichungen stärken die Prozessstrategie der Verlage in drei Punkten:
All das widerlegt Fair Use nicht automatisch. Die urheberrechtliche Bewertung ist einzelfallabhängig, und das Gericht hat nicht festgestellt, dass das behauptete Training, Scraping oder Produktverhalten rechtswidrig war. Die Position des US-Justizministeriums verschafft zudem OpenAIs grundsätzlicher Fair-Use-Argumentation Rückhalt. 33
Die Kernfrage ist nun präziser: Sollten die Kläger beweisen können, dass geschützter Paywall-Journalismus so beschafft und genutzt wurde, dass er Besuche und Lizenzchancen ersetzte – wird ein Gericht darin transformative Innovation sehen oder eine kommerziell schädliche Nutzung, die Fair Use nicht schützt?
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Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm...
Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm... Besonders relevant sind die Vorwürfe zu Paywall Umgehungen und entfernten Rechtehinweisen sowie ein von den Klägern angeführter Microsoft Test, nach dem Copilot Klicks auf nytimes.com um bis zu 93 % gegenüber der norm...
Die US Regierung unterstützt zwar grundsätzlich die Position, KI Training könne unter die US amerikanische Fair Use Ausnahme fallen.
Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm... Besonders relevant sind die Vorwürfe zu Paywall Umgehungen und entfernten Rechtehinweisen sowie...
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Die neu entsiegelten Unterlagen entscheiden den Urheberrechtsprozess der New York Times gegen OpenAI und Microsoft nicht. Sie geben den klagenden Verlagen aber eine detailliertere Beweiserzählung an die Hand: Nachrichteninhalte sollen in enormem Umfang gesammelt worden sein, teils aus zugangsbeschränkten Quellen. Zudem sollen Verantwortliche erkannt haben, dass KI-Antwortprodukte Reichweite und Erlösbasis der Verlage schwächen könnten. 5
Damit geht der Streit über die abstrakte Frage hinaus, ob Sprachmodelle mit journalistischen Texten trainiert wurden. Im Mittelpunkt stehen nun auch die mutmaßliche Beschaffung der Inhalte, das Wissen der Unternehmen über mögliche wirtschaftliche Folgen und die Bedeutung dieser Umstände für die Fair-Use-Verteidigung.
Die klagenden Verlage tragen in ihrem entsiegelten Schriftsatz vor, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichtenwerke industriell kopiert und verwendet. In der ursprünglichen Klage hatte die Times bereits behauptet, Millionen ihrer Werke seien – teils mehrfach – kopiert und zum Training von GPT-Modellen verarbeitet worden. 29
Der spätere Schriftsatz ergänzt laut Berichten über die entsiegelten Materialien Vorwürfe zu großen Datensätzen mit Verlagsdokumenten und erheblichen Mengen einzelner urheberrechtlich geschützter Werke. Die Verlage behaupten außerdem, die Unternehmen hätten Zugang zu Paywall-Artikeln angestrebt und Copyright-Management-Informationen wie Eigentümerhinweise entfernt. 2
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Das sind Vorwürfe, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Für die Argumentation der Kläger sind sie dennoch bedeutsam: Die Art der Beschaffung und der Umgang mit Rechteinformationen könnten beeinflussen, wie ein Gericht den kommerziellen Charakter und die Angemessenheit der Nutzung bewertet.
Eine zentrale Enthüllung wird Microsofts Director of Applied Science Brent Hecht zugeschrieben. Er soll KI-Scraping als „atemberaubenden Diebstahl von beispiellosem Ausmaß“ und möglicherweise als „den größten Diebstahl menschlicher Arbeit in der Geschichte“ bezeichnet haben. 5
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Die entsiegelten Unterlagen sollen zudem Bedenken enthalten, dass generative KI einen schädlichen Kreislauf für Verlage auslösen könne: Systeme, die mit Journalismus trainiert wurden, beantworten Nutzerfragen direkt – und reduzieren so Besuche bei den Medien, die diesen Journalismus finanzieren. 10
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Für die Verlage liegt der Wert solcher Aussagen nicht darin, dass ein Manager das Wort „Diebstahl“ benutzt hat. Die Wortwahl eines Mitarbeiters entscheidet nicht über eine Urheberrechtsverletzung. Die Unterlagen könnten den Klägern aber helfen zu argumentieren, dass Entscheider und Forschende ein konkretes Risiko der Marktverdrängung vorhergesehen hätten.
Microsoft erklärte, die internen Dokumente spiegelten individuelle Auffassungen und keine rechtlichen Schlussfolgerungen wider. Zugleich verteidigte das Unternehmen die Nutzung von Copilot als transformativ. 11
Dem Schriftsatz zufolge verweisen die Kläger auf Microsoft-Tests, nach denen Copilot die Klickrate auf nytimes.com im Vergleich zur üblichen Bing-Suche um bis zu 93 % senken konnte. 4
Diese Zahl ist vor allem für den vierten Fair-Use-Faktor relevant: die Auswirkungen der Nutzung auf den potenziellen Markt oder den Wert des geschützten Werks. Fair Use ist eine Ausnahme im US-Urheberrecht, bei der Gerichte mehrere Faktoren gegeneinander abwägen. Das Argument der Verlage: Wenn eine Antwortmaschine das Informationsbedürfnis erfüllt, ohne Leserinnen und Leser zum Originalartikel weiterzuleiten, kann sie als Ersatz dienen – nicht als Vermittler von Reichweite.
Ein einzelner interner Test beweist für sich genommen keinen Marktschaden für alle Suchanfragen, Produkte oder Verlage. Er liefert den Klägern aber einen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass der behauptete Schaden messbar und vorhersehbar sein könnte, statt rein spekulativ zu sein.
OpenAI und Microsoft vertreten grundsätzlich die Auffassung, das Training von Modellen könne eine transformative und damit zulässige Fair Use sein. Das US-Justizministerium hat diese allgemeine Position in einer Stellungnahme unterstützt und das Bundesgericht in Manhattan aufgefordert, keine Regel aufzustellen, nach der das Training mit urheberrechtlich geschützten Texten pauschal als Rechtsverletzung gilt. 33
Das Eingreifen der Regierung ist gewichtig, aber kein Gerichtsurteil. Es klärt auch nicht jeden Vorwurf in diesem Verfahren. Das Gericht könnte zwischen dem allgemeinen Training eines Modells und möglichen, falls bewiesenen, Praktiken unterscheiden: dem Umgehen von Paywalls, dem Entfernen von Rechteinformationen, rechtsverletzenden Ausgaben oder dem Einsatz eines Produkts, das einen Markt für Lizenzen oder Leserzugriffe verdrängt.
Der Prozess könnte daher weniger an der theoretischen Frage entschieden werden, ob KI-Training jemals Fair Use sein kann. Entscheidend dürften vielmehr die konkreten behaupteten Handlungen und ihre wirtschaftlichen Folgen sein.
Die Veröffentlichungen stärken die Prozessstrategie der Verlage in drei Punkten:
All das widerlegt Fair Use nicht automatisch. Die urheberrechtliche Bewertung ist einzelfallabhängig, und das Gericht hat nicht festgestellt, dass das behauptete Training, Scraping oder Produktverhalten rechtswidrig war. Die Position des US-Justizministeriums verschafft zudem OpenAIs grundsätzlicher Fair-Use-Argumentation Rückhalt. 33
Die Kernfrage ist nun präziser: Sollten die Kläger beweisen können, dass geschützter Paywall-Journalismus so beschafft und genutzt wurde, dass er Besuche und Lizenzchancen ersetzte – wird ein Gericht darin transformative Innovation sehen oder eine kommerziell schädliche Nutzung, die Fair Use nicht schützt?
Studio Global AI
Diese Seite enthält eine quellengestützte Antwort, die Sie in Studio Global fortsetzen können.
Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm...
Entsiegelte Gerichtsunterlagen untermauern die Darstellung der Verlage, OpenAI und Microsoft hätten Nachrichteninhalte in großem Umfang genutzt und zugleich erkannt, dass KI Antworten den Besucherstrom und die Einnahm... Besonders relevant sind die Vorwürfe zu Paywall Umgehungen und entfernten Rechtehinweisen sowie ein von den Klägern angeführter Microsoft Test, nach dem Copilot Klicks auf nytimes.com um bis zu 93 % gegenüber der norm...
Die US Regierung unterstützt zwar grundsätzlich die Position, KI Training könne unter die US amerikanische Fair Use Ausnahme fallen.