Das bedeutet nicht, dass das Gericht WuXi jede Verbindung zu China abgesprochen hätte. Ebenso wenig entschied es, dass das Pentagon das Unternehmen grundsätzlich niemals auf die Liste setzen darf. Die engere Frage lautete: Reichten die konkret vorgelegten Belege und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aus, um WuXi als Unternehmen mit einer Verbindung zum chinesischen Militärapparat einzustufen?
Das Verteidigungsministerium hatte sich auf mehrere Beleggruppen gestützt. Dazu gehörten ein staatsnaher Investmentfonds, Forschungsarbeiten mit chinesischen Universitäten sowie eine Studie im Zusammenhang mit einem Krankenhaus der Volksbefreiungsarmee (PLA). Nach der Darstellung des Gerichts und der Berichterstattung dazu hatten Pentagon-Beamte Teile dieser Belege wiederholt falsch gelesen oder überzogen dargestellt.
Besonders deutlich wurde das bei einem mit der Aviation Industry Corporation of China (AVIC) verbundenen Investmentfonds. Das Pentagon führte eine Quote von 5,32 Prozent an. Diese Zahl bezeichnete jedoch den Anteil der WuXi-Aktien am gesamten Portfolio des Fonds – nicht einen direkten oder indirekten Besitzanteil von 5,32 Prozent an WuXi AppTec durch den Fonds oder AVIC.
Der Unterschied ist entscheidend: Eine Portfolioaufteilung sagt zunächst, wie viel eines Fondsvermögens in WuXi investiert ist. Sie belegt nicht automatisch, dass der Fonds 5,32 Prozent des Unternehmens besitzt. Wird beides gleichgesetzt, wirkt die behauptete Verbindung zwischen WuXi und AVIC deutlich stärker, als es die zugrunde liegende Zahl hergibt.
Boasberg untersuchte außerdem, wie das Pentagon Studien und Laborarbeiten mit chinesischen Universitäten, Institutionen aus dem Umfeld chinesischer Verteidigungsregulierer und einem PLA-Krankenhaus charakterisiert hatte. In der Auseinandersetzung ging es nicht allein darum, ob diese Einrichtungen existieren oder ob dort Forschungsarbeiten stattgefunden hatten. Entscheidend war vielmehr, ob die Unterlagen tatsächlich eine Beziehung von WuXi selbst zu den für Section 1260H relevanten militärischen Strukturen belegten.
Dazu gehörten auch behauptete Verbindungen zu SASAC, der chinesischen Kommission zur Überwachung und Verwaltung staatseigener Unternehmen, sowie zu SASTIND, der für Wissenschaft, Technologie und Industrie im Verteidigungsbereich zuständigen chinesischen Behörde. Der Streit drehte sich damit um die Lücke zwischen den Originaldokumenten und den Schlussfolgerungen des Pentagons: Aus Drittkooperationen oder institutionellen Zusammenhängen durfte nach Auffassung des Gerichts nicht ohne Weiteres eine persönliche oder unternehmerische Verbindung von WuXi zum chinesischen Militär abgeleitet werden.
Für eine einstweilige Verfügung reicht ein plausibles Rechtsargument allein normalerweise nicht aus. Das Gericht musste auch prüfen, ob WuXi ohne den vorläufigen Schutz ein schwer wiedergutzumachender Schaden droht.
WuXi legte nach den Gerichtsunterlagen Belege dafür vor, dass Kunden und Lieferanten Verträge gekündigt, langjährige Geschäftsbeziehungen beendet oder Aufträge zu Wettbewerbern verlagert hatten. Boasberg verglich die Wirkung der Einstufung mit einem „Scharlachbuchstaben“ – einem öffentlich sichtbaren Makel, der das Unternehmen als Gefahr erscheinen lasse. Ein solcher Rufschaden könne auch durch einen späteren endgültigen Sieg vor Gericht nur schwer vollständig behoben werden.
Die 1260H-Liste ist zwar kein klassisches Sanktionsprogramm. Sie hat aber praktische und rechtliche Folgen: Das US-Verteidigungsministerium darf grundsätzlich keine direkten Verträge mit gelisteten Unternehmen schließen. Ab 2027 sollen zudem Beschaffungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen über Dritte eingeschränkt werden.
Die Einstufung wirkt sich außerdem auf den BIOSECURE Act aus. Berichten zufolge fällt WuXi durch die Aufnahme in die Pentagon-Liste unter die entsprechenden Regelungen des Gesetzes, das für bestimmte bestehende Verträge eine Übergangsfrist vorsieht.
WuXi AppTec ist ein in China ansässiger Anbieter von Dienstleistungen für Pharma- und Life-Sciences-Unternehmen und unterhält umfangreiche internationale sowie US-amerikanische Geschäftsbeziehungen. Das erklärt, warum die Einstufung Kunden, Zulieferer und Wettbewerber weit über China hinaus betrifft.
Boasberg entschied jedoch nicht, WuXi sei „amerikanisch genug“, um einer Prüfung zu entgehen. Ebenso wenig erließ er ein umfassendes Urteil über die US-Politik gegenüber chinesischen Biotechnologieunternehmen. Der unmittelbare Streitpunkt war die Qualität der Begründung: Hatte das Pentagon seine Einstufung auf eine zutreffende und ausreichende Beweislage gestützt?
WuXi wurde zusammen mit weiteren bekannten chinesischen Unternehmen wie Alibaba, Baidu und BYD auf der Section-1260H-Liste geführt. Dass diese Firmen auf derselben Liste stehen, bedeutet jedoch nicht, dass sie denselben gerichtlichen Schutz erhalten. Boasbergs Beschluss gilt unmittelbar nur für WuXi AppTec.
Alibaba und BYD wurden als Unternehmen beschrieben, die eigene rechtliche Schritte gegen ihre Einstufungen verfolgen. Ob sie Erfolg haben, hängt von ihren jeweiligen Klagen, Beweislagen und der Begründung des Pentagons im Einzelfall ab. Eine einstweilige Verfügung zugunsten von WuXi überträgt sich nicht automatisch auf die anderen Unternehmen.
WuXi hat eine vorläufige gerichtliche Anordnung gewonnen, nicht den gesamten Prozess. Das Pentagon kann weiter gegen die Klage vorgehen und versuchen, die Einstufung mit einer vollständigeren oder korrekt bewerteten Beweislage zu verteidigen. Am Ende muss das Gericht entscheiden, ob die Einstufung aufgehoben, geändert oder bestätigt wird.
Die unmittelbare Bedeutung des Beschlusses ist dennoch erheblich: Section-1260H-Einstufungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Das Pentagon muss die Tatsachen, auf die es sich stützt, korrekt erfassen und seine Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründen. Im Fall WuXi sah Boasberg genügend offensichtliche Fehler und einen ausreichend dringenden wirtschaftlichen Schaden, um die Durchsetzung bis zum Abschluss des Verfahrens zu stoppen.
Der Fall reiht sich in frühere gerichtliche Auseinandersetzungen über mutmaßlich militärisch verbundene Unternehmen ein, darunter Verfahren zu Xiaomi und Hesai Technology. Diese Fälle wurden als Beispiele dafür angeführt, dass Gerichte eine Einstufung aufheben oder vorläufig blockieren können, wenn die Behördenakte keine ausreichenden Belege enthält oder die behördliche Begründung nicht schlüssig aus den Fakten folgt.
Ob WuXi AppTec den Hauptprozess endgültig gewinnt, bleibt offen. Für den Moment verschafft der Beschluss dem Unternehmen jedoch Schutz vor den unmittelbaren Folgen des Pentagon-Labels – und rückt die Genauigkeit der staatlichen Belege und ihrer Auslegung in den Mittelpunkt des weiteren Rechtsstreits.