Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 1. Oktober 2026 neue Regeln und Änderungen vorgeschlagen, die festlegen sollen, wie registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Krypto-Vermögen verwahren dürfen. Der Vorschlag betrifft unter anderem registrierte Investmentgesellschaften und Business Development Companies, eine besondere Art von US-Investmentgesellschaft. Er ist noch nicht endgültig und gilt daher nicht als bereits eingeführte Regelung.
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Welche Möglichkeiten der Entwurf vorsieht
Anlageberater und Fonds könnten Krypto-Vermögen dem Vorschlag zufolge in bestimmten Fällen selbst verwahren. Außerdem könnten sogenannte State Trust Companies – Trustgesellschaften, die auf Ebene eines US-Bundesstaats zugelassen sind – als Verwahrer dienen. Das sind mögliche Optionen aus dem Entwurf, keine bereits geltenden Erlaubnisse.
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Die SEC begründet den Vorschlag damit, ihre Verwahrungsregeln zu modernisieren und Hürden abzubauen, die Anlageberatern bisher dabei im Weg stehen könnten, Beratung zu Krypto-Anlagen anzubieten.
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Atkins: klarere Regeln und ein regelkonformer Weg
SEC-Chef Paul Atkins erklärte, der Vorschlag solle einen „klaren Regulierungsrahmen“ schaffen und einen „regelkonformen Weg, wo es zuvor keinen gab“. Die bisherigen Verwahrungsregeln seien aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß für Krypto-Vermögen.
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Entscheidend ist zunächst, dass die SEC damit eine mögliche regulatorische Grundlage für Anlageberater und Fonds vorlegt, die mit Krypto-Vermögen umgehen. Ob daraus verbindliche Vorgaben werden, hängt vom weiteren Regelsetzungsverfahren ab. Die Ankündigung vom 1. Oktober machte den Vorschlag noch nicht zum geltenden Recht.
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