Eine im September 2026 veröffentlichte Recherche berichtet, dass externe Mitarbeitende bei bestimmten Prüfaufgaben zu Microsoft Copilot das hochgeladene Foto, den dazugehörigen Prompt und zwei von der KI erzeugte Bearbeitungen sehen können. Eine Person aus dem Prüfteam sagte, Gesichter seien auf den Bildern nicht unkenntlich gemacht worden. Bewertet werde vor allem, welche Bearbeitung den Auftrag besser umsetzt – nicht einfach, ob die Anfrage angemessen ist.
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Was die Prüfer bewerten
Bei den beschriebenen Aufgaben sehen die Mitarbeitenden das Originalbild und die Anweisung der nutzenden Person sowie zwei mögliche Copilot-Bearbeitungen. Sie vergleichen, welche Version dem Wunsch besser folgt, unveränderte Bildbereiche bewahrt, sichtbare Fehler vermeidet und insgesamt besser aussieht.
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Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine Qualitätsbewertung ist nicht dasselbe wie eine Moderationsentscheidung. Wenn ein Prüfer eine Variante als passendere Umsetzung einstuft, bedeutet das nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Anfrage als unbedenklich genehmigt wurde.
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Der Bericht nennt auch sexualisierte Bildwünsche
Laut der Recherche enthielten einige Aufgaben sexualisierte Bearbeitungswünsche. Genannt werden unter anderem sogenannte Upskirting-Aufnahmen – Bilder, die heimlich unter den Rock einer Person fotografieren – sowie Aufforderungen, Menschen auf Bildern zu sexualisieren.
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3 Das wirft Fragen nach Einwilligung und Privatsphäre auf. Aus der Berichterstattung geht jedoch nicht hervor, ob die abgebildeten Personen in den konkreten Fällen dem Hochladen oder Bearbeiten zugestimmt hatten.
Microsofts Nutzungsbedingungen untersagen es, Bilder mit anderen Personen ohne deren Einwilligung zu teilen oder aufzunehmen.
48 Diese Regel beschreibt die Vorgabe des Unternehmens, klärt aber nicht, ob in den einzelnen vom Bericht geschilderten Fällen eine Einwilligung vorlag.
Angaben zum Weichzeichnen gelten für bestimmte Funktionen
Microsoft beschreibt das automatische Weichzeichnen von Gesichtern für bestimmte Funktionen: etwa für die visuelle Suche in Copilot in Bing und für den Prompt-Builder in Copilot Studio.
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43 Diese Angaben beziehen sich auf die jeweiligen Funktionen und deren Bildverarbeitung. Sie belegen nicht, dass auch die Originalfotos im untersuchten Prüfprozess für die Verbraucher-Version von Copilot unkenntlich gemacht wurden. Laut Recherche waren Gesichter in den beschriebenen Prüfaufgaben sichtbar.
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Die Angaben beziehen sich also auf unterschiedliche Produkte beziehungsweise Abläufe. Datenschutzinformationen zu einer bestimmten Copilot-Funktion lassen sich nicht ohne Weiteres auf alle anderen Bild-Workflows übertragen.
Ein Trainings-Opt-out ist kein nachgewiesener Ausschluss von der Prüfung
Microsofts Datenschutzinformationen nennen Einstellungen für bestimmte Verwendungszwecke, darunter Personalisierung und das Training von KI-Modellen. Zugleich führt das Unternehmen dienstbezogene Zwecke für die Nutzung von Unterhaltungen auf, etwa Fehlerbehebung, Missbrauchsprävention und die Verbesserung der Leistung.
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Aus einer Möglichkeit, die Nutzung von Unterhaltungen für das Modelltraining abzulehnen, folgt nicht, dass sich ein Bildbearbeitungsauftrag auch von der in der Recherche beschriebenen Qualitätsprüfung durch externe Mitarbeitende ausschließen lässt. Die verfügbaren Quellen belegen außerdem keine Einstellung, mit der eine abgebildete Person eine Prüfung verhindern könnte, wenn jemand anderes das Foto hochlädt.
Belegt ist damit ein konkreter, laut Recherche praktizierter Prüfablauf. Offen bleibt, welche Ausschlussmöglichkeiten dafür bestehen – besonders für Menschen, die auf dem Foto zu sehen sind, aber nicht selbst Copilot nutzen.