Politiker aus mehreren Teilen des deutschen Parteienspektrums erklärten, Ben-Gvirs Aussagen überschritten eine klare Grenze. Die Tötung von Menschen, die keine unmittelbare Gefahr darstellten, könne nicht mit Israels grundsätzlich anerkanntem Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt werden.
Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Äußerungen als unmenschlich. EU-Sanktionen würden nach seiner Einschätzung die universelle Gültigkeit von Menschenwürde und Menschenrechten bekräftigen.
Auch andere deutsche Abgeordnete forderten Konsequenzen. Dietmar Bartsch von der Linken brachte Sanktionen durch Berlin und Brüssel ins Gespräch, darunter ein europaweites Einreiseverbot. Der SPD-Außenpolitiker Adis Ahmetović verlangte, Deutschland solle Sanktionen gegen Ben-Gvir und Finanzminister Bezalel Smotrich unterstützen. Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte unabhängig davon, die EU müsse Sanktionen gegen Ben-Gvir ernsthaft prüfen, und bezeichnete dessen Sprache als entmenschlichend.
Dem Rat der Europäischen Union liegt ein Vorschlag vor, Ben-Gvir in das EU-Sanktionsregime für globale Menschenrechtsverletzungen aufzunehmen. Im Mittelpunkt steht damit zunächst eine Maßnahme gegen den einzelnen Minister – nicht automatisch eine neue Sanktion gegen Israel als Staat.
Die von der Kommission formulierte rechtliche Grundlage lautet: Israel muss internationales Recht und humanitäres Völkerrecht einhalten und den Schutz von Zivilisten fortlaufend sicherstellen. An diesem Maßstab bemisst sich die europäische Debatte darüber, ob Ben-Gvirs öffentliche Forderungen individuelle Strafmaßnahmen rechtfertigen.
Außenpolitische Sanktionen der EU müssen von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden. Im Juni erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas, mehrere Staaten hätten Sanktionen gegen Ben-Gvir vorgeschlagen, doch der notwendige Konsens sei nicht zustande gekommen.
Diese Einstimmigkeitsregel gibt jedem Mitgliedstaat erheblichen Einfluss. Deutschlands Haltung ist deshalb besonders wichtig: Während deutsche Politiker inzwischen öffentlich Sanktionen verlangen, hat die Bundesregierung bei EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit Israel in der Vergangenheit Zurückhaltung gezeigt.
So entsteht eine Lücke zwischen dem rechtlichen Anspruch, den Brüssel bekräftigt, und der politischen Fähigkeit der EU, eine konkrete Strafe zu verhängen. Bislang pocht die Kommission auf den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Ob Ben-Gvir tatsächlich auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt wird, hängt weiterhin von der Zustimmung aller Mitgliedstaaten ab.