Damit hat Apple keinen allgemeinen Schutz gegen jedes Fruchtlogo mit Blatt und Aussparung erstritten. Die Entscheidung ist warenbezogen: Dasselbe Zeichen kann in einer Produktkategorie problematisch sein und in einer anderen nicht . Berichten zufolge kann Yichun Qinningmeng Electronics innerhalb von zwei Monaten nach der Entscheidung beim EUIPO Rechtsmittel einlegen .
Das angemeldete Zeichen wird als runde Zitrusfrucht beschrieben: Oben sitzt ein nach links geneigtes grünes Blatt, rechts befindet sich eine fehlende Stelle, der untere Bereich ist in Elemente aufgeteilt, die an Tastaturtasten erinnern, während der obere Bereich wie Sonnenstrahlen beschrieben wird .
MacRumors berichtet außerdem, dass ein Teil des Unternehmensnamens als Zitrusfrucht übersetzt werden könne – was erklären könnte, warum sich die Gestaltung überhaupt an einer solchen Frucht orientiert . Angemeldet war das Zeichen unter anderem für Tastaturen und verwandte Computerprodukte sowie für Solarpanels . Genau diese Mischung war für den Ausgang wichtig.
Apple argumentierte, Elemente wie Fruchtumriss, Blatt und Aussparung könnten an das berühmte angebissene Apfel-Logo erinnern und eine Verbindung zur Marke Apple herstellen . Das EUIPO soll Apples reine Ähnlichkeitsargumentation aber nicht vollständig übernommen haben.
Nach Berichten von Sina Finance und IT之家 verwies die Prüfstelle darauf, dass das Zeichen eher eine nahezu perfekte Kreisform habe, während Apples Logo gerade nicht perfekt rund sei. Verbraucher würden es deshalb eher als Orange oder andere runde Frucht erkennen, nicht als Apple-Logo .
Das ist der Kern des Falls: Das EUIPO sagte nicht schlicht, eine Orange sei ein Apfel. Es ging auch nicht darum, Apple ein Monopol auf alle Früchte mit Blatt und „Biss“ zu geben. Die weitere Prüfung verlagerte sich vielmehr auf Produktnähe, Markenbekanntheit und die Frage, ob Verbraucher gedanklich eine Verbindung zu Apple herstellen könnten .
Obwohl das EUIPO die visuelle Ähnlichkeit offenbar zurückhaltend bewertete, folgte es Apple bei den computerbezogenen Waren. Der Grund: Apple genießt im Elektronikbereich eine sehr hohe Bekanntheit, und Tastaturen sind eng mit Computern verbunden .
9to5Mac und MacTech betonen in ihren Berichten ebenfalls den Punkt, dass das Zitrus-Logo in diesem Warenumfeld unfair von Apples Reputation in der EU profitieren könnte . Mit anderen Worten: Die Behörde musste nicht feststellen, dass Verbraucher das Zeichen sicher für Apples Logo halten würden. Es reichte, dass im Umfeld von Tastaturen und Computerzubehör ein relevanter Imagetransfer oder eine gedankliche Verknüpfung mit Apple naheliegen könnte .
Dass die untere Hälfte des Zeichens Tastaturtasten ähnelt, machte die Anmeldung also nicht automatisch sicherer. Dieses Designelement erklärt zwar den Produktbezug – rückt das Zeichen aber zugleich näher an den Markt, in dem Apple besonders stark wahrgenommen wird .
Für Solarpanels fiel die Bewertung anders aus. Berichten zufolge ließ das EUIPO diesen Teil der Anmeldung weiterlaufen, während es die Registrierung für Tastaturen und verwandte Computerprodukte verweigerte .
Das zeigt die praktische Grenze von Apples Erfolg. Die Bekanntheit der Marke Apple ist groß, doch die öffentlich berichtete Entscheidung dehnt diesen Schutz nicht pauschal auf jede Branche und jedes fruchtförmige Zeichen aus. Im konkreten Fall wurden Computerprodukte und Solarpanels unterschiedlich behandelt .
Die wichtigste Lehre lautet nicht: „Man darf keine Früchte mehr zeichnen.“ Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus Zeichen, Produktkategorie und Reputation einer älteren Marke.
Unterm Strich hat Apple vor dem EUIPO also gewonnen, aber nur in klaren Grenzen. Die Entscheidung dreht sich weniger um die Behauptung „Zitrusfrucht gleich Apple“ als um die Frage, ob ein solches Logo bei Tastaturen und Computerprodukten von Apples Ruf im Elektronikmarkt profitieren könnte .