Bei KI-generierten Cartoons geht es nicht nur darum, ob eine Zeichnung an den Stil eines Magazins erinnert. Wenn darunter die Signatur eines echten Künstlers steht, kann das Bild fälschlich als dessen Werk erscheinen. Eine Recherche von Nieman Lab dokumentierte mehr als 15 Zeichner des New Yorker, deren Signaturen auf KI-generierten Bildern auftauchten – ohne ihre Zustimmung oder Vergütung.
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Warum „BLOPER“ für Verwirrung sorgte
Ein viel geteiltes KI-Bild trug den Künstlernamen „BLOPER“, die Signatur des New-Yorker-Zeichners Brendan Loper. Er hatte das Bild jedoch weder gezeichnet noch unterschrieben. Trotzdem meldeten sich Menschen bei ihm und fragten, ob es von ihm stamme.
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Loper beschrieb seine Signatur als eine Art „Echtheitszertifikat“: Sie kennzeichne Arbeiten, die tatsächlich von ihm stammen.
17 Taucht sein Name unter einem Bild auf, das er nicht geschaffen hat, wird also nicht bloß ein Stil nachgeahmt – es entsteht auch eine falsche Zuschreibung.
Die Recherche erfasste neben Loper mehr als 15 weitere Zeichnerinnen und Zeichner. Das Problem, das ihre Namen auf den Bildern aufwarfen, betrifft damit auch die Frage, wer für ein Werk verantwortlich ist und ob das Publikum die Urheberschaft richtig erkennen kann.
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Was die Lizenzvereinbarung abdeckte – und was nicht
OpenAI hatte eine Lizenzvereinbarung mit Condé Nast, dem Mutterunternehmen des New Yorker. Laut den Berichten erlaubte diese Vereinbarung jedoch kein Training mit Cartoons des Magazins. Eine Lizenz für bestimmte Inhalte eines Verlags ist keine pauschale Erlaubnis, sämtliche Werke zu nutzen oder die Signaturen einzelner Künstlerinnen und Künstler zu reproduzieren.
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Schutzmaßnahmen, aber weiterhin signierte Bilder
Nachdem Nieman Lab Fragen zu den Bildern gestellt hatte, berichteten Medien, OpenAI habe Einschränkungen für bestimmte Eingaben ergänzt. Bei manchen Versuchen erschien demnach ein Warnhinweis zu Ähnlichkeiten mit Inhalten Dritter. Dennoch tauchten weiterhin Bilder mit echten Signaturen auf.
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Die dokumentierten Beispiele zeigen, dass das System Cartoons mit den Signaturen realer Zeichner erzeugen konnte. Sie belegen nicht genau, wie das Modell die einzelnen Signaturen erlernt hat. Ebenso klären die Beispiele für sich genommen nicht, ob das Training oder bestimmte Ausgaben das Urheberrecht verletzen. Diese Fragen sind von der unmittelbaren Zuschreibungsproblematik zu unterscheiden: Ein KI-Bild sollte nicht für ein Werk gehalten werden, das eine Künstlerin oder ein Künstler tatsächlich geschaffen hat.