Das Bundeskartellamt sah Apples App Tracking Transparency als Wettbewerbsnachteil für Drittanbieter Apps, weil diese einen strengeren Einwilligungsweg durchlaufen mussten als Apples eigene Dienste. Apple muss die Abfragen neutraler gestalten, Entwicklern eine bessere Verbindung verschiedener Einwilligungen ermöglich...
Forschungsantwort

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Apples App Tracking Transparency (ATT) wurde als Datenschutzfunktion eingeführt. Nach Einschätzung des deutschen Bundeskartellamts konnte die konkrete Umsetzung jedoch zugleich konkurrierende App-Entwickler benachteiligen. Der entscheidende Kritikpunkt war, dass Apple für eigene Dienste einen anderen Einwilligungsprozess nutzte als für Apps von Drittanbietern – und letztere mit einer zusätzlichen Hürde sowie potenziell abschreckenden Abfragen konfrontiert waren.
Apple hält seine Regeln weiterhin für mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Das Unternehmen bot dem Bundeskartellamt dennoch verbindliche Zusagen an. Die Behörde hat diese nun rechtlich bindend gemacht und das deutsche Verfahren damit abgeschlossen.
Seit der Einführung von ATT im Jahr 2021 müssen Drittanbieter-Apps für bestimmte Formen des unternehmensübergreifenden Trackings zwei Einwilligungen einholen: zunächst die datenschutzrechtliche Zustimmung und anschließend eine separate, von Apple vorgeschriebene Erlaubnis über ATT. Die strengen zusätzlichen Anforderungen galten für Apple selbst nicht in gleicher Weise.
Es ging dem Kartellamt also nicht grundsätzlich darum, dass Apple die Nutzer um Zustimmung bittet. Im Mittelpunkt stand vielmehr der ungleich behandelte Weg zur Einwilligung:
Der Wettbewerbsvorwurf richtet sich damit gegen Gestaltung und ungleiche Anwendung des Datenschutzsystems – nicht gegen das Grundprinzip, Nutzer nach ihrer Erlaubnis für Tracking zu fragen.
Die Verpflichtungen betreffen sowohl die Gestaltung der Abfragen als auch die Möglichkeiten der Entwickler, verschiedene Einwilligungen miteinander zu verbinden.
Apple muss das ATT-Fenster, das Drittanbieter-Apps anzeigen, neu gestalten. Formulierungen, Symbole und visuelle Elemente dürfen Nutzer nicht von einer Zustimmung abhalten. Die Abfrage für Drittanbieter soll der Einwilligungsabfrage für Apples eigene Angebote deutlich ähnlicher werden.
Entwickler erhalten mehr Spielraum, Apples Tracking-Abfrage mit anderen erforderlichen Datenschutz-Einwilligungen zu kombinieren. Dadurch soll die bisherige unnötige „Doppelhürde“ entfallen oder zumindest weniger fragmentiert werden. Der Einwilligungsprozess von Drittanbieter-Apps soll dadurch nicht komplizierter sein als der von Apple selbst.
Apple hat vier Monate Zeit, die Änderungen nach der formellen Zustellung der Entscheidung umzusetzen. Ein unabhängiger Treuhänder soll die Einhaltung der Vorgaben anschließend sieben Jahre lang überwachen.
Obwohl die Untersuchung vom deutschen Bundeskartellamt geführt wurde, beschränken sich die Verpflichtungen nicht auf deutsche Nutzer. Sie gelten in fast der gesamten Europäischen Union.
Das macht die Einigung auch für App-Entwickler und mobile Werbeanbieter in anderen europäischen Ländern relevant. Die Gestaltung des Einwilligungsfensters kann maßgeblich beeinflussen, ob Entwickler Daten für personalisierte Werbung verwenden dürfen und wie reibungslos sie ihre Datenschutzinformationen mit Apples systemweiter Abfrage verbinden können.
Die grundlegende Zustimmungspflicht wird nicht abgeschafft. Drittanbieter müssen weiterhin die Erlaubnis der Nutzer einholen, bevor sie die betroffenen Formen des unternehmensübergreifenden Trackings durchführen dürfen.
Geändert werden vor allem Mechanik und Darstellung der Abfrage. Apple muss seine eigenen Dienste und konkurrierende Apps beim Einwilligungsprozess stärker gleichbehandeln und darf die Gestaltung nicht so einsetzen, dass Nutzer gezielt zu einer bestimmten Antwort gelenkt werden.
Die deutsche Einigung steht im Zusammenhang mit einer breiteren europäischen Auseinandersetzung über Apples ATT-System. Die zentrale Frage lautet: Darf eine marktbeherrschende Plattform konkurrierenden Entwicklern strengere Einwilligungsanforderungen auferlegen als den eigenen Diensten?
Frankreichs Wettbewerbsbehörde verhängte im März 2025 eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro gegen Apple. Sie beanstandete nicht das Ziel von ATT – Nutzer vor unerwünschtem Tracking zu schützen –, sondern die konkrete Umsetzung, die den Wettbewerb in der mobilen App-Werbung beeinträchtigen könne.
Italiens Wettbewerbsbehörde verhängte später eine Strafe von 98,6 Millionen Euro. Sie kam zu dem Schluss, dass Apples ATT-Regeln den Wettbewerb im App Store behinderten und Apple seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe.
Für werbefinanzierte Entwickler und Unternehmen wie Meta ist die Frage besonders wichtig, weil personalisierte Werbung auf verlässliche und ausreichend detaillierte Daten angewiesen ist. Die europäischen Verfahren setzen dabei eine klare Grenze: Datenschutzvorkehrungen können legitim sein. Sie dürfen jedoch nicht so gestaltet oder angewendet werden, dass sie konkurrierende Anbieter stärker belasten als Apples eigene Dienste. Die deutschen Verpflichtungen reagieren darauf mit neutraleren Abfragen, einem weniger zersplitterten Einwilligungsprozess und langfristiger Kontrolle.
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Das Bundeskartellamt sah Apples App Tracking Transparency als Wettbewerbsnachteil für Drittanbieter Apps, weil diese einen strengeren Einwilligungsweg durchlaufen mussten als Apples eigene Dienste.
Das Bundeskartellamt sah Apples App Tracking Transparency als Wettbewerbsnachteil für Drittanbieter Apps, weil diese einen strengeren Einwilligungsweg durchlaufen mussten als Apples eigene Dienste. Apple muss die Abfragen neutraler gestalten, Entwicklern eine bessere Verbindung verschiedener Einwilligungen ermöglichen und die Änderungen innerhalb von vier Monaten umsetzen.
Die Verpflichtungen gelten in fast der gesamten EU und werden sieben Jahre lang von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.