First Solar beendet seinen unmittelbaren Patentvorstoß bei der US International Trade Commission (USITC), gibt den Streit um die Solarzellentechnologie TOPCon aber nicht auf. Das Unternehmen kündigte am 16. September 2026 an, seine Beschwerde nach Section 337 freiwillig zurückzuziehen und die laufende Untersuchung bei der USITC beenden zu lassen – ohne Ausschluss einer späteren Neueinreichung. Gleichzeitig will First Solar seine bestehenden TOPCon-Patentklagen vor US-Bundesgerichten weiterverfolgen.
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Rückzug bei der USITC, aber kein Verzicht auf Ansprüche
Mit der Section-337-Beschwerde hatte First Solar eine Untersuchung wegen mutmaßlicher Verletzungen seines geistigen Eigentums an TOPCon beantragt. Die USITC ist eine US-Behörde für Handelsfragen; in solchen Verfahren können insbesondere Maßnahmen gegen die Einfuhr bestimmter Produkte im Raum stehen.
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Die beantragte Einstellung erfolgt „without prejudice“, also ohne präjudizielle Wirkung. Praktisch heißt das: Die Beendigung entscheidet nicht über die Patentvorwürfe selbst und hindert First Solar nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt erneut bei der USITC vorstellig zu werden.
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Warum First Solar den Verfahrensweg ändert
First Solar bezeichnete den Schritt als Neuausrichtung seiner Strategie zur Durchsetzung geistigen Eigentums nach der Section-232-Maßnahme der US-Regierung zu importiertem Polysilizium und dessen Derivaten.
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Reuters zufolge führte die Regierung Preisuntergrenzen und einen Zoll von 15 % auf Produkte aus Polysilizium ein. Polysilizium ist ein zentraler Rohstoff für Halbleiter und Solarmodule.
1 First Solar erklärte, die Section-232-Maßnahmen sollten dazu beitragen, Chinas Einfluss auf eine kritische Lieferkette zu lockern.
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Eine weitergehende rechtliche Begründung dafür, warum das ITC-Verfahren endet, die Gerichtsverfahren aber fortgesetzt werden, hat das Unternehmen nicht veröffentlicht. Aus der Mitteilung geht vor allem hervor: First Solar wechselt den Weg der Rechtsdurchsetzung – die TOPCon-Ansprüche werden nicht fallengelassen.
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Diese Patentklagen laufen weiter
First Solar will die bestehenden Verfahren vor US-Bundesgerichten gegen verbundene Unternehmen der folgenden Konzerne fortführen:
- Canadian Solar
- Jinko Solar
- T1 Energy
- Trina Solar
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Reuters zufolge waren diese Verfahren bis zum Ausgang des USITC-Verfahrens ausgesetzt worden. Welche einzelnen Konzerngesellschaften betroffen sind, vor welchen Gerichten die Verfahren geführt werden und welche Aktenzeichen sie tragen, geht aus dem vorliegenden Material nicht hervor.
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Was TOPCon ist – und warum First Solar die Patente hält
TOPCon steht für Tunnel Oxide Passivated Contact. Dabei handelt es sich um eine Technologie für kristalline Silizium-Solarzellen. First Solar selbst ist dagegen vor allem für Dünnschicht-Solarmodule auf Basis von Cadmiumtellurid (CdTe) bekannt, nicht für die Herstellung von Silizium-Solarmodulen.
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Das schließt den Besitz von TOPCon-Schutzrechten jedoch nicht aus: Nach Reuters erhielt First Solar die betreffenden US-Patente und zugehörige internationale Schutzrechte mit der Übernahme von TetraSun im Jahr 2013.
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Der Konflikt dreht sich somit um erworbene Patente. First Solar behauptet nicht, dass seine aktuellen CdTe-Module selbst TOPCon-Technologie einsetzen.
Keine belegte Stellungnahme von T1 Energy
Im vorliegenden Quellenmaterial findet sich keine direkte Erklärung von T1 Energy zu seiner Verteidigung oder zum Rückzug der USITC-Beschwerde. Die Position des Unternehmens lässt sich daher nicht verlässlich weiter charakterisieren. Belegt ist lediglich First Solars Aussage, dass die Auseinandersetzung mit verbundenen Unternehmen von T1 Energy vor US-Bundesgerichten weiterläuft.
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Aktie verliert rund 5 %
Die First-Solar-Aktie gab nach der Ankündigung im Handel am 16. September um rund 5 % nach, wie zeitgenössische Marktberichte meldeten.
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Die Reaktion unterstreicht, worauf Anleger offenbar blickten: Das Verfahren bei der USITC wird zwar zurückgezogen, der Patentstreit um TOPCon bleibt vor den US-Bundesgerichten aber aktiv.