Die Kritik richtet sich dabei nicht grundsätzlich gegen Klimaschutz. Im Kern geht es um drei Fragen: Wer legt die Regeln fest, wer bezahlt den Umbau und wohin fließen die Einnahmen? Die BRICS-Regierungen argumentieren, betroffene Entwicklungsländer benötigten Finanzierung und Technologie für Emissionssenkungen – nicht eine Grenzabgabe, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Exportmarkt schwächen könnte.
Die definitive Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026. Während der Übergangsphase mussten Importeure die in Waren enthaltenen Emissionen lediglich melden. Nun müssen für relevante Emissionen CBAM-Zertifikate berücksichtigt und abgegeben werden.
Der anfängliche Anwendungsbereich umfasst:
Importeure, die mehr als 50 Tonnen erfasster CBAM-Waren in die EU bringen, müssen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders beantragen. Anschließend erwerben sie Zertifikate, die an die in den importierten Waren enthaltenen Emissionen gekoppelt sind. Das System soll die CO₂-Kosten europäischer und importierter Produkte vergleichbarer machen. Ein bereits im Ursprungsland gezahlter anrechenbarer CO₂-Preis kann berücksichtigt werden.
Die Europäische Kommission veröffentlichte für das erste Quartal 2026 einen Zertifikatspreis von 75,36 Euro je Tonne CO₂ und für das zweite Quartal von 75,28 Euro. Daraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar die endgültige Belastung eines Importeurs ableiten. Entscheidend sind auch die geprüften Emissionen, Produktbenchmarks, der jeweilige Einführungsfaktor und ein bereits im Herkunftsland gezahlter CO₂-Preis.
Stahl und Aluminium gehören direkt zum erfassten, emissionsintensiven Warenbereich. Exporteure stehen deshalb vor zwei miteinander verbundenen Problemen: den möglichen Kosten für Zertifikate und dem erheblichen Verwaltungsaufwand für Messung, Prüfung und Dokumentation der sogenannten eingebetteten Emissionen. Fehlen verlässliche Daten, können EU-Standardwerte zur Anwendung kommen – und damit zusätzliche Unsicherheit für Hersteller und Händler entstehen.
Das ist besonders relevant für wichtige Exportländer wie Indien, China und Südafrika. Eine in den vorliegenden Unterlagen zitierte politische Analyse schätzt, dass CBAM jährlich Exporte von Entwicklungsländern im Wert von etwa 16 Milliarden US-Dollar betreffen könnte. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine länderspezifische Schätzung für Indien, China oder Südafrika.
Der finanzielle Druck soll zudem schrittweise steigen, weil kostenlose Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) allmählich auslaufen. Nach Angaben der Weltbank liegt der verbleibende Faktor für die kostenlose Zuteilung bei 97,5 Prozent im Jahr 2026, 95 Prozent 2027, 90 Prozent 2028, 77,5 Prozent 2029 und 51,5 Prozent 2030. Praktisch bedeutet das: Mit dem Rückgang der kostenlosen Absicherung europäischer Produzenten steigt der Anteil der CO₂-Kosten, der über CBAM sichtbar wird.
Eine einzige belastbare Prognose gibt es nicht. Die Schätzungen hängen unter anderem von CO₂-Preisen, Importmengen, Emissionsintensität, dem Auslaufen kostenloser Zertifikate und einer möglichen Ausweitung des Systems ab.
Die verfügbaren Berechnungen reichen von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028 über etwa 2,1 Milliarden Euro jährlich bis zu 5–9 Milliarden Euro im Jahr 2030 beim derzeitigen Anwendungsbereich. Eine ältere, im Zusammenhang mit der Europäischen Kommission zitierte Schätzung des Center for Global Development kam bei einer breiteren Auslegung auf potenzielle Einnahmen von 9,1 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Die große Spannbreite ist entscheidend. Sie zeigt, warum eine präzise Schlagzeilenzahl irreführend sein kann, solange CBAM noch schrittweise eingeführt wird und seine künftige Reichweite für die Prognosen eine wichtige Rolle spielt.
Der Einwand der BRICS-Staaten richtet sich nicht nur gegen die zusätzliche CO₂-Belastung für Exporteure. Es geht auch darum, wohin das Geld fließt. Unterlagen des Europäischen Parlaments zufolge sollen CBAM-Einnahmen dem EU-Haushalt zugutekommen; andere Analysen beschreiben eine Verwendung im Rahmen europäischer Klima- und Budgetprioritäten.
Die BRICS-Regierungen fordern dagegen, Einnahmen aus Exporten von Entwicklungsländern sollten deren Emissionsminderung, industrielle Modernisierung und Anpassung an den Klimawandel finanzieren. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit dem umfassenderen Ruf der Umweltminister nach deutlich mehr Klimafinanzierung für Entwicklungsländer.
Daraus entsteht ein grundlegender politischer Gegensatz: Die EU stellt CBAM als Instrument gegen Carbon Leakage – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit niedrigeren Klimakosten – und als Ausgleich zur heimischen CO₂-Bepreisung dar. Die BRICS-Staaten sehen darin hingegen eine einseitige Handelsmaßnahme, deren finanzielle Last überproportional bei Produzenten außerhalb Europas liegt.
Eine diplomatische Verurteilung ist noch kein WTO-Verfahren. Für eine formelle Klage müsste ein Mitglied zunächst Konsultationen beantragen. Scheitern diese Gespräche, könnte ein WTO-Panel beantragt werden.
Im Mittelpunkt stünden dann unter anderem folgende Fragen: Behandelt CBAM importierte Waren oder ausländische Produktionsmethoden diskriminierend? Werden EU-Produkte und importierte Produkte tatsächlich gleich behandelt? Und kann die EU die Regelung mit den Umweltausnahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) rechtfertigen?
Die EU dürfte ihre Verteidigung darauf stützen, dass CBAM an einen inländischen europäischen CO₂-Preis anknüpft. Außerdem erkennt der Mechanismus einen anrechenbaren CO₂-Preis an, der bereits im Produktionsland gezahlt wurde. Damit kann die EU argumentieren, dass sie Carbon Leakage bekämpft und keinen willkürlichen Zoll einführt. Umstritten bleibt jedoch, ob diese Ausgestaltung ausreicht, um Bedenken hinsichtlich Diskriminierung, Berichtspflichten und der Behandlung ausländischer Produzenten auszuräumen.
Die vorliegenden Informationen zeigen, dass Südafrika Interesse an einer Beschwerde signalisiert hat und Indien, China sowie Brasilien rechtliche oder verteilungspolitische Bedenken geäußert haben. Sie belegen jedoch weder eine spezifische, bereits eingereichte chinesische WTO-Klage gegen CBAM noch ein koordiniertes Verfahren des gesamten BRICS-Bündnisses.
Der Konflikt könnte sich verschärfen, wenn der zahlungspflichtige Anteil der eingebetteten Emissionen wächst und Exporteure mehr Erfahrung mit dem System sammeln. Handelsabkommen, Verhandlungen und bilaterale Gespräche zwischen der EU und BRICS-Mitgliedern können Raum für Konsultationen oder technische Anpassungen schaffen. Sie würden eine WTO-Anfechtung jedoch nicht automatisch verhindern.
Die belastbarste Einschätzung fällt daher zurückhaltender aus als die Rede von einem unmittelbar bevorstehenden „CBAM-Handelskrieg“: Die BRICS-Staaten haben eine starke politische Front gegen den europäischen Ansatz gebildet, der wirtschaftliche Druck steigt mit der schrittweisen Einführung, und ein formelles WTO-Verfahren ist plausibel. Ein gemeinsamer BRICS-Fall sowie eine abgeschlossene chinesische Klage sind durch die verfügbaren Belege jedoch nicht bestätigt.