Vietnam passt die regionalen Mindestlöhne für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag an. Ab dem 1. Januar 2027 gelten höhere monatliche und stündliche Untergrenzen. Der durchschnittliche Anstieg der Monatslöhne beträgt 7,8 Prozent; je nach Region steigt der Mindestbetrag um 310.000 bis 390.000 Dong. Die Regierungsverordnung Nr. 399/2026/ND-CP ersetzt die bisherige Verordnung Nr. 293/2025/ND-CP.
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Die neuen Mindestlöhne ab 1. Januar 2027
| Lohnregion |
Monatlicher Mindestlohn |
Stundenmindestlohn |
| Region I |
5.700.000 Dong |
27.400 Dong |
| Region II |
5.080.000 Dong |
24.400 Dong |
| Region III |
4.450.000 Dong |
21.400 Dong |
| Region IV |
4.040.000 Dong |
19.400 Dong |
Die monatlichen und stündlichen Mindestbeträge steigen in allen vier Regionen. Region I hat den höchsten, Region IV den niedrigsten monatlichen Satz.
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38 Die genannten 310.000 bis 390.000 Dong beziehen sich auf die Spanne der monatlichen Erhöhungen über die Regionen hinweg. Die 7,8 Prozent sind der Durchschnitt – nicht der Zuwachs in jeder einzelnen Region.
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Als grobe Orientierung: Der neue Monatsmindestlohn in Region I entspricht laut einem Bericht etwa 221 US-Dollar. Der umgerechnete Betrag ist ein Näherungswert und kann sich mit dem Wechselkurs ändern.
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Was die Anpassung für Beschäftigte und Unternehmen bedeutet
Der Mindestlohn ist die Untergrenze, auf deren Basis Löhne vereinbart und gezahlt werden. Die Anpassung verpflichtet Unternehmen daher nicht automatisch, allen Beschäftigten das Gehalt um 7,8 Prozent zu erhöhen. Entscheidend ist, dass die Bezahlung mindestens den jeweils geltenden Mindestbetrag erreicht.
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Welcher Satz gilt, hängt davon ab, welcher Lohnregion der Arbeitsort zugeordnet ist. Unternehmen sollten deshalb die Gebietsliste prüfen, die der Verordnung beiliegt.
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Berichte zur Verordnung halten außerdem fest, dass Arbeitgeber bei der Umsetzung der höheren Mindestlöhne andere Lohnleistungen nicht kürzen dürfen.
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31 Für Einzelheiten zu konkreten Zulagen oder zur Anpassung individueller Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen geben die hier verfügbaren Quellen keine vollständige Auskunft. Maßgeblich ist der vollständige Verordnungstext.
Eine regionale Untergrenze, keine einheitliche Gehaltserhöhung
Die Verordnung aktualisiert die regionalen Mindestlöhne für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag und ersetzt die vorherige Regelung. Einen einheitlichen landesweiten Mindestlohn führt sie nicht ein: Die Untergrenze richtet sich weiterhin nach der jeweiligen Lohnregion.
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Auch die durchschnittliche Erhöhung von 7,8 Prozent ist nicht als garantierte Gehaltserhöhung für jede einzelne Person zu verstehen. Sie fasst die Anpassung über die Regionen hinweg zusammen.
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