Das am 30. Juni 2026 erlassene Dekret Nr. 248/2026/ND-CP legt die detaillierten Durchführungsbestimmungen für das E-Commerce-Gesetz fest . Es konkretisiert die Pflichten von Verkäufern, die Verantwortlichkeiten von Plattformen und die Compliance-Anforderungen für grenzüberschreitende Plattformen in Vietnam.
Nach den neuen Vorschriften sind die Betreiber von E-Commerce-Plattformen nun verpflichtet, die elektronische Identität inländischer Verkäufer zu überprüfen, bevor diese ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen dürfen . Die Überprüfung muss folgende Daten umfassen: vollständiger Name, Geburtsdatum, persönliche Identifikationsnummer (oder Reisepass für Ausländer) sowie Telefonnummer/E-Mail-Adresse .
Eine wesentliche Neuerung ist die erweiterte Definition des Begriffs „Verkäufer“. Dieser umfasst nun jede natürliche oder juristische Person, die Waren über Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen, soziale Netzwerke mit Transaktionsfunktionen, Livestreaming und Affiliate-Marketing verkauft .
Auch Livestream-Verkäufer und KOLs/KOCs im Affiliate-Bereich müssen ihre Identität nachweisen . Die verpflichtende elektronische Identitätsprüfung für Verkäufer und Livestreamer gilt ab dem 1. Januar 2027, sodass die Plattformen ein sechsmonatiges Umsetzungsfenster haben .
Soziale Netzwerke mit integrierten E-Commerce-Funktionen müssen spezifische Mechanismen zur Überprüfung von Verkäufern und Livestream-Teilnehmern einrichten . Die Plattformen sind zudem verpflichtet, ihre Geschäftsordnung für den Livestream-Handel öffentlich zu machen – einschließlich der Verfahren zur Verkäuferüberprüfung und der Beschwerdemechanismen .
Eine der folgenreichsten Bestimmungen ist die finanzielle Auflage für ausländische E-Commerce-Plattformen, die in Vietnam ohne eine dort ansässige juristische Person tätig sind. Diese Plattformen müssen eine Sicherheitsleistung von mindestens 20 Milliarden VND (etwa 820.000 USD) bei einer Geschäftsbank in Vietnam oder einer ausländischen Bankfiliale in Vietnam hinterlegen, und zwar für die gesamte Dauer ihrer Geschäftstätigkeit .
Das Gesetz wendet einen „Vietnam-Präsenztest“ an. Eine ausländische Plattform gilt als in Vietnam tätig, wenn eines von drei Kriterien erfüllt ist :
.vn-DomainWird der Test erfüllt, müssen ausländische Plattformen zudem einen bevollmächtigten Rechtsvertreter in Vietnam benennen und die Steuerabzugs- und -abführungsvorschriften einhalten . Bei Nichteinhaltung drohen drastische Konsequenzen wie Zugangssperrungen, die Suspendierung von Transaktionsfunktionen oder Geldbußen .
Unabhängig vom E-Commerce-Gesetz debattiert der Nationalkongress derzeit über eine Novelle des Verlagsgesetzes. Ein einziger Passus – Buchstabe h, Absatz 2, Artikel 10 des Entwurfs – hat für erhebliche Kontroversen gesorgt .
Was der Entwurf besagt: Die Bestimmung verbietet es, „die Verhinderung oder Entfernung von Veröffentlichungen zu unterlassen, die Inhalte enthalten, die gegen Rechte des geistigen Eigentums auf den von einem selbst verwalteten und betriebenen Plattformen und Anwendungen verstoßen“ .
Die Kernbefürchtung: Abgeordnete und Branchenvertreter warnen, dass diese Formulierung so ausgelegt werden könnte, dass Plattformen alle Inhalte proaktiv auf IP-Verstöße überwachen und vorsortieren müssten. Dies würde faktisch einer verschuldensunabhängigen Haftung (strict liability) für IP-Verstöße Dritter gleichkommen .
Dieser Vorstoß kollidiert direkt mit zwei etablierten Rechtsrahmen:
Mit der Novelle des Geistigen-Eigentums-Gesetzes von 2022, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde Artikel 198b eingeführt, der einen bedingten Haftungsausschluss (Safe Harbor) für Vermittlungsdienstanbieter vorsieht . Nach Artikel 198b haften Anbieter nur dann, wenn sie nicht auf Löschungsaufforderungen zuständiger staatlicher Stellen reagieren – sie sind nicht verpflichtet, Benutzerinhalte proaktiv zu überwachen .
Dieser Rahmen wurde maßgeblich aus Artikel 12.551 des EU-Vietnam-Freihandelsabkommens (EVFTA) übernommen .
Die Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen Vietnams – darunter CPTPP, EVFTA, RCEP und die WIPO-Verträge – erfordern grundsätzlich Safe-Harbor-Rahmen und verbieten die Auferlegung allgemeiner Überwachungspflichten für Vermittler .
Die Verlagsgesetzesnovelle befindet sich noch im Entwurfsstadium und ist noch nicht erlassen. Die Debatte ist im Gange, wobei einige Abgeordnete für eine klarere Formulierung plädieren, um sicherzustellen, dass das Verlagsgesetz den Safe-Harbor-Rahmen des Artikels 198b nicht außer Kraft setzt oder widersprüchliche Verpflichtungen schafft, die gegen die internationalen Zusagen Vietnams verstoßen würden .