Der Richtlinienentwurf legt eine klare Trennung zwischen privaten und professionellen Anlegern fest:
Laut der Bank von Russland machen private Anleger derzeit etwa 98 % der Marktteilnehmer aus, womit diese Gruppe das Hauptziel der Verbraucherschutzmaßnahmen ist .
Unabhängig von der Einstufung muss jeder Anleger einen Wissenstest oder eine Risikobewertung bestehen, bevor er Kryptowährungen handeln darf . Die Zentralbank erklärte, der Test solle sicherstellen, dass Anleger die Volatilität und die mit digitalen Vermögenswerten verbundenen Risiken verstehen.
Der Richtlinienentwurf liegt bis zum 24. August 2026 zur öffentlichen Konsultation aus . Die Einführung erfolgt in mehreren Phasen:
Die Direktive der Bank von Russland markiert eine deutliche Abkehr vom bisher nahezu vollständigen Verbot des Krypto-Handels, allerdings mit strengen Auflagen. Die Obergrenze von 300.000 Rubel pro Jahr für Privatanleger bedeutet, dass die meisten russischen Anleger nur bescheidene Kryptokäufe tätigen können. Die Pflicht zum Wissenstest stellt eine weitere Hürde dar, während der Ausschluss der meisten Altcoins die Auswahl für nicht qualifizierte Anleger einschränkt.
Gleichzeitig signalisiert die ausdrückliche Erlaubnis für grenzüberschreitende Zahlungen – ohne Mengenbegrenzung –, dass die russische Regierung Kryptowährungen in erster Linie als Instrument für den internationalen Handel, insbesondere unter Sanktionen, und nicht als inländisches Zahlungssystem betrachtet .