Ab dem 3. August 2026 nutzt Google IP Adressen von Nutzern im EWR, UK und der Schweiz für Werbemessung und Personalisierung – eine Zweckänderung, die nach aktueller Rechtslage eine aktive Einwilligung der Nutzer erfor...
Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: Searching for What changes is Google making in August 2026 regarding the use of IP addresses for ad measurement and personalization in the E. Article summary: Here is a comprehensive breakdown of Google's August 2026 IP address change and its surrounding regulatory context.. Topic tags: general, general web, user generated, news. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clickbait thumbnails, icons, and tiny thumbnail layouts. Make it useful as an illustrat
Ab dem 3. August 2026 oder kurz danach beginnt Google, IP-Adressen von Nutzerinnen und Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz für die Werbemessung und Personalisierung von Anzeigen zu verwenden .
Diese Umstellung betrifft nicht die Erhebung der IP-Adressen an sich – diese fließen bereits über die technische Infrastruktur (Kunden-Tags, SDKs, HTTP-Aufrufe) –, sondern den Verwendungszweck: Bislang dienten sie vor allem dem Netzwerk-Routing und der Anzeigenauslieferung, künftig werden sie zur Geräteidentifikation für Werbezwecke herangezogen .
Weil IP-Adressen nach der DSGVO als personenbezogene Daten gelten, löst diese Zweckänderung die Pflicht zur aktiven Einwilligung (Consent) der betroffenen Nutzer aus . Werbetreibende und Publisher müssen ihre Consent-Prozesse anpassen, um Googles EU-Nutzereinwilligungspolitik (EU UCP) einzuhalten
.
Google erhält IP-Adressen bereits über seine Werbeinfrastruktur. Die Änderung ab August 2026 betrifft ausschließlich den Zweck: Dieselben IP-Adressen werden dann zur Identifikation von Geräten für die Werbemessung und Anzeigenpersonalisierung genutzt . Google hat Werbetreibende über diese Änderung informiert und wird sich beim IAB Europe Transparency and Consent Framework (TCF) für Feature 3 („Geräte auf Basis automatisch übermittelter Informationen identifizieren") registrieren
.
IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO . Da Google den Verarbeitungszweck von der technischen Auslieferung hin zur Werbemessung und -personalisierung verschiebt, ist dafür nach aktueller Rechtslage die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer in den betroffenen Regionen erforderlich
. Ohne diese Einwilligung darf Google die IP-Adresse nicht für diese Werbezwecke verwenden.
Die wichtigsten Compliance-Anforderungen umfassen:
ad_storage die alleinige Kontrollinstanz für die Erhebung von Werbedaten in Google-Ads-Konten, die mit einer Website verknüpft sind Die verfügbaren Quellen enthalten keine detaillierten Angaben zu den von Google zitierten Schutztechnologien (PETs) für diese Änderung. Dokumentiert ist die Rolle der consent-gesteuerten Kontrollen sowie die Juni-2026-Änderung, die ad_storage zur zentralen Steuerung für Werbedaten macht . Konkrete Verfahren wie Differential Privacy, k-Anonymität oder On-Device-Processing werden in den vorliegenden Berichten zu dieser IP-Ankündigung nicht genannt.
Googles Fingerprinting-Kehrtwende – Im Dezember 2024 änderte Google seine Werberichtlinien und erlaubte nun auch Fingerprinting – eine Technik, mit der Werbetreibende umfassende Daten über Nutzer sammeln können, darunter IP-Adressen und gerätespezifische Informationen . Datenschützer kritisierten diesen Schritt als Missachtung der Privatsphäre der Nutzer
.
Kritik der ICO – Die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) kritisierte Googles Fingerprinting-Kurs als unverantwortlich und betonte, dass Fingerprinting die Kontrolle und Transparenz für Nutzer untergraben könne .
ICO-Empfehlungen vom Mai 2026 – Am 18. Mai 2026 veröffentlichte die ICO ihre Empfehlungen an die britische Regierung zu möglichen Änderungen der Consent-Anforderungen nach den PECR-Regeln . Die ICO schlug ein risikobasiertes Modell vor, bei dem bestimmte risikoarme Online-Werbeaktivitäten ohne Nutzereinwilligung auskommen könnten, während höherriskante Trackingmethoden weiterhin reguliert würden
. Die ICO betonte jedoch, dass sich rechtlich vorerst nichts geändert hat – die bestehenden Einwilligungsregeln bleiben in Kraft, bis das Gesetz tatsächlich geändert wird
.
Der Widerspruch: Google treibt die IP-basierte Werbemessung und -personalisierung voran, während die ICO signalisiert, dass manche Werbeaktivitäten in Zukunft möglicherweise ohne Einwilligung auskommen könnten – die aktuellen Regeln aber unverändert gelten .
Bis Google eine eigene nutzerseitige Consent-Oberfläche bereitstellt, tragen die Werbetreibenden die unmittelbare Compliance-Last . Das bedeutet:
Die Kernbotschaft: Google ändert den Zweck, zu dem es IP-Adressen in der EU, im UK und in der Schweiz nutzt – von der technischen Anzeigenauslieferung hin zur Werbemessung und -personalisierung. Nach aktueller Rechtslage erfordert dies die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer in den betroffenen Regionen . Bis eine Google-eigene Consent-Lösung klar ausgerollt und anwendbar ist, liegt die praktische Compliance-Verantwortung bei den Werbetreibenden und Publishern
.
Studio Global AI
Diese Seite enthält eine quellengestützte Antwort, die Sie in Studio Global fortsetzen können.
Ab dem 3. August 2026 nutzt Google IP Adressen von Nutzern im EWR, UK und der Schweiz für Werbemessung und Personalisierung – eine Zweckänderung, die nach aktueller Rechtslage eine aktive Einwilligung der Nutzer erfor...
Ab dem 3. August 2026 nutzt Google IP Adressen von Nutzern im EWR, UK und der Schweiz für Werbemessung und Personalisierung – eine Zweckänderung, die nach aktueller Rechtslage eine aktive Einwilligung der Nutzer erfor... Die Änderung betrifft nicht die IP Erhebung an sich, sondern den Zweck: Dieselben IP Adressen, die bisher für die technische Anzeigenauslieferung genutzt wurden, werden künftig zur Geräteidentifikation für Werbezwecke...
Werbetreibende müssen ihre Consent Mechanismen anpassen, um Googles EU Nutzereinwilligungspolitik (EU UCP) einzuhalten und entsprechende Einwilligungssignale für die IP basierte Personalisierung zu übermitteln.