Google erhält IP-Adressen bereits über seine Werbeinfrastruktur. Die Änderung ab August 2026 betrifft ausschließlich den Zweck: Dieselben IP-Adressen werden dann zur Identifikation von Geräten für die Werbemessung und Anzeigenpersonalisierung genutzt . Google hat Werbetreibende über diese Änderung informiert und wird sich beim IAB Europe Transparency and Consent Framework (TCF) für Feature 3 („Geräte auf Basis automatisch übermittelter Informationen identifizieren") registrieren
.
IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO . Da Google den Verarbeitungszweck von der technischen Auslieferung hin zur Werbemessung und -personalisierung verschiebt, ist dafür nach aktueller Rechtslage die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer in den betroffenen Regionen erforderlich
. Ohne diese Einwilligung darf Google die IP-Adresse nicht für diese Werbezwecke verwenden.
Die wichtigsten Compliance-Anforderungen umfassen:
ad_storage die alleinige Kontrollinstanz für die Erhebung von Werbedaten in Google-Ads-Konten, die mit einer Website verknüpft sind Die verfügbaren Quellen enthalten keine detaillierten Angaben zu den von Google zitierten Schutztechnologien (PETs) für diese Änderung. Dokumentiert ist die Rolle der consent-gesteuerten Kontrollen sowie die Juni-2026-Änderung, die ad_storage zur zentralen Steuerung für Werbedaten macht . Konkrete Verfahren wie Differential Privacy, k-Anonymität oder On-Device-Processing werden in den vorliegenden Berichten zu dieser IP-Ankündigung nicht genannt.
Googles Fingerprinting-Kehrtwende – Im Dezember 2024 änderte Google seine Werberichtlinien und erlaubte nun auch Fingerprinting – eine Technik, mit der Werbetreibende umfassende Daten über Nutzer sammeln können, darunter IP-Adressen und gerätespezifische Informationen . Datenschützer kritisierten diesen Schritt als Missachtung der Privatsphäre der Nutzer
.
Kritik der ICO – Die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) kritisierte Googles Fingerprinting-Kurs als unverantwortlich und betonte, dass Fingerprinting die Kontrolle und Transparenz für Nutzer untergraben könne .
ICO-Empfehlungen vom Mai 2026 – Am 18. Mai 2026 veröffentlichte die ICO ihre Empfehlungen an die britische Regierung zu möglichen Änderungen der Consent-Anforderungen nach den PECR-Regeln . Die ICO schlug ein risikobasiertes Modell vor, bei dem bestimmte risikoarme Online-Werbeaktivitäten ohne Nutzereinwilligung auskommen könnten, während höherriskante Trackingmethoden weiterhin reguliert würden
. Die ICO betonte jedoch, dass sich rechtlich vorerst nichts geändert hat – die bestehenden Einwilligungsregeln bleiben in Kraft, bis das Gesetz tatsächlich geändert wird
.
Der Widerspruch: Google treibt die IP-basierte Werbemessung und -personalisierung voran, während die ICO signalisiert, dass manche Werbeaktivitäten in Zukunft möglicherweise ohne Einwilligung auskommen könnten – die aktuellen Regeln aber unverändert gelten .
Bis Google eine eigene nutzerseitige Consent-Oberfläche bereitstellt, tragen die Werbetreibenden die unmittelbare Compliance-Last . Das bedeutet:
Die Kernbotschaft: Google ändert den Zweck, zu dem es IP-Adressen in der EU, im UK und in der Schweiz nutzt – von der technischen Anzeigenauslieferung hin zur Werbemessung und -personalisierung. Nach aktueller Rechtslage erfordert dies die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer in den betroffenen Regionen . Bis eine Google-eigene Consent-Lösung klar ausgerollt und anwendbar ist, liegt die praktische Compliance-Verantwortung bei den Werbetreibenden und Publishern
.
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