Gemeint ist meist der Vertrag von Allahabad aus dem Jahr 1765: Mogulkaiser Shah Alam II übertrug der Ostindien Kompanie das Recht, in Bengalen, Bihar und Orissa Einnahmen einzuziehen. Robert Clive unterzeichnete die Vereinbarung im Namen der Kompanie nach der Schlacht von Buxar.
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Forschungsantwort

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Meist ist mit dem Vertrag von Allahabad die Vereinbarung von 1765 zwischen Mogulkaiser Shah Alam II. und der Ostindien-Kompanie gemeint. Sie verschaffte der Kompanie das Recht, in Bengalen, Bihar und Orissa Steuern und andere Einnahmen einzuziehen. Die Frage ist jedoch nicht ganz eindeutig: In Allahabad wurden damals mehrere Abkommen mit unterschiedlichen Herrschern geschlossen. 7
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Shah Alam II. und Robert Clive, der für die Ostindien-Kompanie handelte, unterzeichneten die Vereinbarung am 16. August 1765 in Allahabad. Vorausgegangen war die Schlacht von Buxar. 7
Der Vertrag übertrug der Kompanie die Diwani-Rechte. Gemeint war damit das Recht, in Bengalen, Bihar und Orissa Einnahmen zu erheben. Diese Einnahmequelle stärkte die finanzielle und politische Stellung der Kompanie in der Region. 8
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Der Vertrag von Allahabad wird oft als einzelne Vereinbarung bezeichnet. 1765 wurden dort aber auch separate Abkommen geschlossen: eines mit Shah Alam II. und ein weiteres mit Shuja-ud-Daula, dem Nawab von Awadh. 6 Geht es in der Frage um Awadh oder um einen bestimmten örtlichen Herrscher, kann deshalb das separate Abkommen gemeint sein – und nicht die Vereinbarung, mit der die Kompanie die Diwani-Rechte erhielt.
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Gemeint ist meist der Vertrag von Allahabad aus dem Jahr 1765: Mogulkaiser Shah Alam II übertrug der Ostindien Kompanie das Recht, in Bengalen, Bihar und Orissa Einnahmen einzuziehen.
Gemeint ist meist der Vertrag von Allahabad aus dem Jahr 1765: Mogulkaiser Shah Alam II übertrug der Ostindien Kompanie das Recht, in Bengalen, Bihar und Orissa Einnahmen einzuziehen. Robert Clive unterzeichnete die Vereinbarung im Namen der Kompanie nach der Schlacht von Buxar.
In Allahabad wurden 1765 auch separate Abkommen mit anderen Herrschern geschlossen – die genaue Bedeutung hängt daher vom Zusammenhang ab.