Im Mai 2022 entschied Richterin Sarah Falk vom High Court, dass Samsung die eingetragenen Marken der Swatch Group verletzt hatte . Das Gericht stellte fest, dass Samsung primär haftbar sei – das Unternehmen hatte die Drittanbieter-Apps aktiv geprüft, genehmigt und kuratiert, bevor sie im Galaxy App Store erschienen. Samsungs Argument, es sei lediglich ein passiver Vermittler, der durch Safe-Harbour-Regelungen (wie die E-Commerce-Richtlinie) geschützt sei, wurde deutlich zurückgewiesen .
Der Court of Appeal bestätigte diese Entscheidung im Dezember 2023 und wies Samsungs Berufung ab . Damit schafft der Fall einen bedeutenden rechtlichen Präzedenzfall für die Haftung von App-Store-Betreibern in Europa.
Zwischen Oktober 2015 und Februar 2019 wurden die rechtsverletzenden Apps rund 157.715 Mal im Vereinigten Königreich und der EU heruntergeladen – nahe an der in den Medien genannten Zahl von 160.000 .
Die enorme Kluft zwischen den Forderungen der beiden Seiten steht im Mittelpunkt der aktuellen Anhörung zur Schadenshöhe.
Sicht der Swatch Group: Der Schaden soll auf Basis einer hypothetischen Lizenzgebühr berechnet werden – also dem Betrag, den Samsung vernünftigerweise für die rechtmäßige Nutzung der Marken hätte zahlen müssen. Swatch argumentiert, dass dieser Betrag aufgrund des hohen Markenwerts von Omega, Breguet, Tissot und Longines erheblich pro Download sein müsse, was zur Forderung von 170 Millionen Dollar führt .
Sicht von Samsung: Samsung erklärt, sein tatsächlicher Umsatzanteil aus den Apps habe nur rund 300 Dollar betragen – eine außergewöhnlich geringe Summe, da die meisten Zifferblatt-Apps kostenlos oder sehr günstig waren und Samsungs Anteil an bezahlten Verkäufen gering ausfiel. Samsung argumentiert, dass ein Schadensersatz, der tausende Male höher liegt als der tatsächliche Gewinn, unverhältnismäßig wäre .
Ein britischer Richter wird voraussichtlich in Kürze über die Höhe des Schadensersatzes entscheiden . Da das Verfahren auch EU-eingetragene Marken betrifft (das Vereinigte Königreich war während des maßgeblichen Zeitraums noch Teil der EU), fordert Swatch Schadensersatz für die gesamte Europäische Union, nicht nur für Großbritannien . Das Urteil wird daher grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Berechnung von Schadensersatz im EU-Markt haben.
Swatch hat zudem parallele Klagen in den USA gegen Samsung wegen ähnlicher Markenrechtsverletzungen bei digitalen Zifferblättern eingereicht. Die genauen Streitwerte und der Status dieser Verfahren sind in der verfügbaren britischen Berichterstattung nicht im Detail aufgeführt .
Dieser Fall wird genau beobachtet, weil er klärt, dass App-Store-Betreiber, die Inhalte Dritter aktiv prüfen und kuratieren, direkt für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Das Urteil zur Schadenshöhe wird einen Maßstab dafür setzen, wie geistiges Eigentum im digitalen Markt bewertet wird – ob auf Basis einer hypothetischen Lizenzgebühr für die Marke oder des tatsächlich erzielten Umsatzes der Plattform.
Das Ergebnis könnte die rechtlichen Pflichten von App-Store-Anbietern in ganz Europa neu definieren und als Warnung für Technologieplattformen dienen: Wer Inhalte kuratiert, übernimmt auch die Verantwortung dafür.