Die Verkehr- und Umweltausschüsse des Europäischen Parlaments wollen den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge in Firmenflotten erhöhen – aber mit weniger verbindlichen Vorgaben als ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen. Am 4. November 2026 stimmten sie mit 89 zu 29 Stimmen bei vier Enthaltungen für nationale Zielwerte, die als Orientierung statt als Mindestpflicht gelten sollen.
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Das ist der zentrale Unterschied zum Vorschlag der Kommission vom Dezember 2025: Dieser sah Mindestanteile für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge bei den Neuzulassungen von Firmenfahrzeugen vor. Die Ausschüsse sprechen sich stattdessen für Zielwerte aus, die jeder Mitgliedstaat anstreben soll. Vorgesehen ist eine Spanne von 67 bis 95 Prozent für 2030 und 2035.
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Welche Firmen und Fahrzeuge wären betroffen?
Die geplanten Regeln würden Pkw und Transporter erfassen, die in EU-Mitgliedstaaten auf große Unternehmen zugelassen werden. Als groß gilt ein Unternehmen hier, wenn es mehr als 250 Beschäftigte hat und der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro liegt.
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Es ginge um den Anteil sauberer Fahrzeuge an den Neuzulassungen – nicht um eine einheitliche Kaufquote, die jedem einzelnen Unternehmen direkt vorgeschrieben wird. Auch müssten bestehende Flotten nicht auf einen Schlag ersetzt werden.
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Ausgenommen wären Fahrzeuge, die speziell für bestimmte Aufgaben gebaut werden. Dazu zählen etwa Einsätze des Zivil- und Katastrophenschutzes, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Sicherung grundlegender Dienste sowie militärische Mobilität.
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Nationale Pläne bleiben vorgesehen
Auch wenn die Zielwerte nicht verbindlich sein sollen, müssten die Mitgliedstaaten aktiv werden: Ab 2028 sollen sie Pläne zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Firmenfahrzeuge aufstellen, umsetzen und regelmäßig aktualisieren. Darin sollen sie unter anderem die Marktentwicklung, steuerliche Rahmenbedingungen sowie relevante politische Maßnahmen bewerten.
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Damit bliebe eine Pflicht zur Planung bestehen – nicht aber eine verbindliche Mindestquote für die tatsächlichen Neuzulassungen. Wie stark sich die Flotten verändern, dürfte daher auch davon abhängen, welche Maßnahmen die einzelnen Länder beschließen und wie sie die Zielwerte verfolgen.
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Förderung soll ab 2032 eingeschränkt werden
Ab 2032 sollen Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Firmenwagen und Transporter nur noch gewähren, wenn die Fahrzeuge emissionsfrei oder emissionsarm sind. Nach dem Ausschussvorschlag soll eine solche Förderung außerdem auf Fahrzeuge beschränkt sein, die in der EU hergestellt wurden. Was genau als „in der Europäischen Union hergestellt“ gilt, soll im Rahmen des Industrial Accelerator Act festgelegt werden.
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Warum Firmenflotten eine große Rolle spielen
Laut Europäischem Parlament entfallen 58 Prozent der Neuwagenkäufe und 90 Prozent der neu zugelassenen Transporter auf Unternehmen.
3 Vorgaben oder Anreize für Firmenflotten könnten daher einen erheblichen Teil des Fahrzeugmarkts betreffen.
Der Wechsel von verbindlichen Mindestanteilen zu unverbindlichen Zielen macht den Ausgang allerdings weniger vorhersehbar: Ein Zielwert gibt nicht dieselbe Sicherheit wie eine Pflicht, dass ein bestimmter Anteil der Neuzulassungen tatsächlich emissionsfrei oder emissionsarm sein muss.
Noch keine endgültige EU-Regel
Der Ausschussbeschluss ist ein Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren und noch kein geltendes Recht. Das Europäische Parlament plante, seine Position am 23. November 2026 im Plenum zu verabschieden. Danach geht es im weiteren Verfahren um die Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten; die endgültigen Regeln können sich noch ändern.