AWS und Azure verfehlen die üblichen quantitativen Schwellenwerte des Digital Markets Act. Nach Ermittlungen, die im November 2025 starteten, legte die Kommission im Juni 2026 ihre vorläufige Einschätzung vor.
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: Why is the European Commission reportedly planning to designate Amazon Web Services and Microsoft Azure as Digital Markets Act gatekeepers i. Article summary: The Commission’s case is that AWS and Azure may be gatekeepers because of their *role* in the EU cloud market, even though they do not meet the DMA’s usual quantitative thresholds. A November 2026 designation is reported. Topic tags: general, government, general web, news. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with
AWS und Microsoft Azure erfüllen die üblichen quantitativen Schwellenwerte des Digital Markets Act (DMA) nicht. Trotzdem hält die EU-Kommission beide Cloud-Dienste vorläufig für wichtige Zugangstore zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU. Bloomberg zufolge könnte eine endgültige Entscheidung im November 2026 fallen. Sie ist jedoch noch nicht beschlossen, und der Zeitplan kann sich ändern. 2
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Der DMA sieht neben den üblichen Kennzahlen auch eine Prüfung der konkreten Rolle eines Dienstes vor. Die Kommission betrachtet AWS und Azure als die größten Cloud-Dienste in der EU und prüft, ob sie für Unternehmen eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen. Ihre vorläufige Einschätzung lautet: Das könnte auch dann der Fall sein, wenn die Dienste die quantitativen Voraussetzungen nicht erfüllen. 1
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Dabei geht es nicht um die Feststellung, AWS und Azure hätten die Schwellenwerte nachträglich doch erreicht. Die Kommission begründet ihren Ansatz vielmehr mit der Bedeutung der Dienste als Verbindung zwischen Unternehmen und deren Kunden. 2
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Am 18. November 2025 eröffnete die Kommission drei Marktuntersuchungen: zwei sollten klären, ob AWS und Azure jeweils als Gatekeeper eingestuft werden sollten. Eine dritte prüfte, ob die bestehenden DMA-Regeln geeignet sind, mögliche wettbewerbsbeschränkende Praktiken im Cloud-Bereich zu erfassen. 1
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Am 25. Juni 2026 teilte die Kommission Amazon und Microsoft ihre vorläufige Einschätzung mit. Beide Unternehmen können dazu Stellung nehmen; erst danach steht eine endgültige Entscheidung an. 2
Dass eine Entscheidung im November bevorstehen könnte, berichtete Bloomberg am 2. Oktober. Demnach waren die Untersuchungen weit fortgeschritten, die Entscheidung aber noch im Entwurf. Der Termin kann sich verschieben. 8
Nach einer formellen Einstufung hätten Amazon und Microsoft sechs Monate Zeit, die für ihre Dienste geltenden DMA-Pflichten umzusetzen. Im Raum stehen Vorgaben, die den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern und die Übertragbarkeit von Daten erleichtern, die Interoperabilität und den Zugang für Wettbewerber betreffen und eine Bevorzugung eigener Angebote begrenzen könnten. Wie genau diese Regeln für Cloud-Dienste angewendet würden, hinge von der endgültigen Entscheidung ab. 2
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Bei Verstößen sieht der DMA Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor; bei wiederholten Verstößen können es bis zu 20 Prozent sein. Das sind mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung – nicht eine automatische Geldbuße für die Einstufung als Gatekeeper. 2
AWS hat erklärt, die vorläufige Einschätzung der Kommission lasse die Auswahl an Cloud-Angeboten in Europa außer Acht und könne Investitionen sowie Innovation bremsen. Eine ähnlich konkrete Stellungnahme von Microsoft zum möglichen November-Termin geht aus den hier zugrunde liegenden Berichten nicht hervor. 9
Kritiker halten dagegen, der DMA-Gatekeeper-Ansatz passe nur bedingt auf Cloud-Dienste, die vor allem von Unternehmen genutzt werden, und werde hier ohne die üblichen quantitativen Auslöser ausgeweitet. Die Kommission wiederum begründet ihre vorläufige Position mit der wichtigen Vermittlerrolle von AWS und Azure. Das sind unterschiedliche Bewertungen – keine bereits abschließend geklärten Feststellungen. 2
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Auch die EU-US-Debatte spielt hinein: Eine US-Wirtschaftsorganisation bezeichnete den Schritt als gezielte Benachteiligung erfolgreicher amerikanischer Unternehmen. Die Kommission stellt ihn als Anwendung europäischer Marktregeln auf die Stellung bestimmter Dienste dar. Die Auseinandersetzung macht den Fall politisch sensibel; die vorliegenden Informationen belegen jedoch nicht, dass ein Handelskonflikt die Einschätzung der Kommission bestimmt hat. 11
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AWS und Azure verfehlen die üblichen quantitativen Schwellenwerte des Digital Markets Act.
AWS und Azure verfehlen die üblichen quantitativen Schwellenwerte des Digital Markets Act. Nach Ermittlungen, die im November 2025 starteten, legte die Kommission im Juni 2026 ihre vorläufige Einschätzung vor.
Bei einer Einstufung hätten Amazon und Microsoft sechs Monate, um die einschlägigen DMA Pflichten umzusetzen.