EU Behörden prüfen Binances Berufung auf die enge MiCA Ausnahme „Reverse Solicitation“, nachdem das Unternehmen keine EU Zulassung erhalten hat. Die Ausnahme kann für Dienstleistungen gelten, die ein EU Kunde aus eigener Initiative bei einem Anbieter außerhalb der EU anfragt – sie ersetzt keine allgemeine Zulassung.
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Forschungsantwort

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EU-Behörden prüfen, ob Binance weiterhin Kunden in der Europäischen Union bedienen darf, obwohl die Kryptobörse keine MiCA-Zulassung erhalten hat und laut Berichten aufgefordert wurde, ihr Geschäft in der EU zurückzufahren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Kunden, die Binance weiterhin bedient, tatsächlich unter eine eng gefasste Ausnahme fallen – nicht, ob sich die Börse pauschal auf diese Regel berufen kann. 1
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Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, verlangt von Anbietern bestimmter Kryptodienstleistungen eine Zulassung, wenn sie diese EU-weit anbieten wollen. Binance zog seinen Zulassungsantrag in Griechenland im Juni zurück; bis zum Stichtag am 1. Juli erhielt das Unternehmen damit keine entsprechende Zulassung. 6
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Am 1. Oktober berichtete Reuters unter Berufung auf einen Bericht der Financial Times, EU-Vertreter hinterfragten Binances Nutzung einer rechtlichen Ausnahme, um trotz einer Aufforderung zum Rückbau des EU-Geschäfts weiterhin Kunden in der Region zu bedienen. Reuters erklärte, den Bericht zunächst nicht unabhängig bestätigen zu können. 1
Die fragliche Ausnahme steht in Artikel 61 der MiCA-Verordnung. Sie kann greifen, wenn ein Kunde in der EU einen Anbieter außerhalb der Union aus eigener, ausschließlicher Initiative kontaktiert. Entscheidend ist also, wie der Kontakt zustande kam. Die Regel ist keine allgemeine Erlaubnis für ein nicht zugelassenes Unternehmen, EU-Kunden zu bedienen. 5
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie Aufsichtsstellen in Frankreich, Deutschland und Griechenland prüfen, ob Binances fortgesetzte Dienstleistungen diese Voraussetzung erfüllen. Im Kern geht es darum, ob die betreffenden Kunden den Anbieter tatsächlich selbstständig angefragt haben. 5
Sollten die Behörden zu dem Schluss kommen, dass Binance die Voraussetzungen der Ausnahme nicht erfüllt, könnten sie aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. In einem Bericht werden mögliche Geldbußen oder andere Schritte genannt. Den vorliegenden Meldungen zufolge steht jedoch weder eine abschließende Feststellung der Aufseher noch eine bereits verhängte Strafe fest. 7
Binance erklärte, das Unternehmen halte die geltenden regulatorischen Anforderungen in den Ländern ein, in denen es tätig sei, und arbeite „aktiv daran, MiCA-zugelassen zu werden“. 8 Nach dem Rückzug des griechischen Antrags hatte ein ranghohes Unternehmensmitglied Reuters zudem gesagt, Binance wolle in Europa bleiben und einen anderen Weg zur Zulassung verfolgen.
Damit stehen zwei Fragen nebeneinander: Binances erklärte Absicht, eine Zulassung anzustreben, und die Frage, ob die Börse bis dahin auf die Ausnahme für selbst initiierte Kundenanfragen zurückgreifen darf.
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EU Behörden prüfen Binances Berufung auf die enge MiCA Ausnahme „Reverse Solicitation“, nachdem das Unternehmen keine EU Zulassung erhalten hat.
EU Behörden prüfen Binances Berufung auf die enge MiCA Ausnahme „Reverse Solicitation“, nachdem das Unternehmen keine EU Zulassung erhalten hat. Die Ausnahme kann für Dienstleistungen gelten, die ein EU Kunde aus eigener Initiative bei einem Anbieter außerhalb der EU anfragt – sie ersetzt keine allgemeine Zulassung.
Binance erklärt, geltende Vorschriften einzuhalten und auf eine MiCA Zulassung hinzuarbeiten.