Google hat zwei Vorgaben der EU Kommission nach dem Digital Markets Act angefochten. Eine Vorgabe sieht anonymisierte Google Suchdaten für berechtigte Suchmaschinen und KI Dienste wie OpenAI ab Januar 2027 vor.
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Forschungsantwort

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Google wehrt sich vor Gericht gegen zwei Vorgaben der Europäischen Kommission, die Konkurrenten den Wettbewerb mit Google Search und dem KI-Dienst Gemini erleichtern sollen. Der Konzern hält die geplante Weitergabe von Suchdaten für ein Risiko für die Privatsphäre und warnt, ein breiterer Zugang zu Android-Funktionen könne die Sicherheit von Geräten beeinträchtigen. Zusätzlich hat Google beantragt, die Suchdatenregel vorläufig auszusetzen, während das Verfahren läuft. 2
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Im Kern geht es um einen Zielkonflikt: Die EU-Kommission will digitale Märkte für Wettbewerber leichter zugänglich machen. Google hält dagegen, die Maßnahmen könnten Schutzvorkehrungen für Nutzerinnen und Nutzer schwächen. Die beiden Vorgaben haben unterschiedliche Fristen: für Suchdaten Januar 2027, für Änderungen an Android Juli 2027.
Die Kommission erließ im Juli 2026 zwei verbindliche Maßnahmen nach dem Digital Markets Act (DMA), der EU-Regeln für große digitale Plattformen enthält. Eine betrifft Daten aus der Google-Suche, die andere den Zugang konkurrierender KI-Dienste zu Android-Funktionen.
Google soll berechtigten konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Diensten anonymisierte Suchdaten zur Verfügung stellen. Nach Darstellung der Kommission soll das den Anbietern helfen, ihre Dienste zu verbessern und wirksamer mit Google Search zu konkurrieren. In der Berichterstattung zu der Vorgabe wird auch OpenAI als möglicher Nutznießer genannt. 1
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Google bezweifelt, dass die Anonymisierung ausreicht, um die Privatsphäre zu schützen. Das Unternehmen argumentiert, durch die Weitergabe könnten die Suchverläufe europäischer Nutzerinnen und Nutzer gefährdet werden. 2
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Neben der Klage gegen die Vorgaben hat Google beim Gericht der Europäischen Union eine einstweilige Aussetzung der Suchdatenregel beantragt. Ob das Gericht diesem Antrag stattgegeben hat, geht aus den hier vorliegenden Berichten nicht hervor.
Die zweite Maßnahme betrifft Android-Funktionen, die Googles KI-Dienst Gemini nutzen kann. Google soll elf Funktionen auch für berechtigte konkurrierende KI-Dienste zugänglich machen, damit diese wichtige Möglichkeiten des Betriebssystems nutzen und besser mit Gemini konkurrieren können. Die Änderungen sollen Nutzerinnen und Nutzern ab Juli 2027 mit der nächsten Android-Version zur Verfügung stehen.
Google warnt, ein erweiterter Zugang zu Gerätefunktionen könne die Sicherheit und Integrität von Android beeinträchtigen. Die Kommission verweist dagegen auf Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen: Nur konkurrierende Dienste, die entsprechende Kriterien erfüllen, sollen Zugang erhalten. 4
Die Kommission will Suchmaschinen und KI-Diensten bessere Chancen im Wettbewerb verschaffen. Werden die Vorgaben umgesetzt, könnten konkurrierende Anbieter Zugriff auf anonymisierte Suchdaten oder Android-Funktionen erhalten, die nach Einschätzung der Kommission beim Wettbewerb mit Google helfen. Welche Auswirkungen das tatsächlich auf den Markt hätte, ist noch offen. 1
Der Rechtsstreit berührt zugleich eine größere Frage der EU-Regulierung: Wie weit darf die Kommission große Plattformen verpflichten, Daten oder technische Zugänge mit Wettbewerbern zu teilen – und wie lassen sich dabei Datenschutz und Gerätesicherheit gewährleisten? Das Gericht wird Googles Einwände gegen diese konkreten Vorgaben prüfen. Wie das Verfahren ausgeht, steht noch nicht fest. 2
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Google hat zwei Vorgaben der EU Kommission nach dem Digital Markets Act angefochten.
Google hat zwei Vorgaben der EU Kommission nach dem Digital Markets Act angefochten. Eine Vorgabe sieht anonymisierte Google Suchdaten für berechtigte Suchmaschinen und KI Dienste wie OpenAI ab Januar 2027 vor.