Am 26. August 2026 wies der US-Bundesrichter John Cronan X’ Klage gegen New Yorks „Stop Hiding Hate Act“ endgültig ab. Er sah das Gesetz als Transparenzvorgabe: Plattformen sollen ihre eigenen Regeln und deren Anwendung beschreiben – nicht die Einschätzungen des Staates übernehmen oder bestimmte Beiträge löschen.
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Damit bleiben die Offenlegungspflichten für soziale Netzwerke bestehen, die unter das Gesetz fallen. New York schreibt den Plattformen weder bestimmte Definitionen vor noch verlangt der Staat, Inhalte allein deshalb zu entfernen, weil sie in eine der aufgeführten Kategorien fallen.
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Warum X mit dem Einwand zur Meinungsfreiheit scheiterte
X argumentierte, das Gesetz zwinge das Unternehmen, sich zu sensiblen und umstrittenen Fragen der Inhaltsmoderation zu äußern. Das Gericht kam dagegen zu dem Schluss, dass die verlangten Berichte sachliche Informationen über die Nutzungsbedingungen und deren Umsetzung enthalten.
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Cronan bezeichnete die vorgeschriebenen Angaben als „rein sachlich und unstrittig“. Deshalb legte er einen zurückhaltenderen Prüfmaßstab zugrunde, der aus dem US-Verfahren Zauderer v. Office of Disciplinary Counsel stammt. Nach seiner Einschätzung stand der erste Verfassungszusatz der USA – der die Meinungsfreiheit schützt – den Offenlegungspflichten nicht entgegen.
4 Transparenz über die Regeln einer Plattform könne Nutzerinnen und Nutzern Informationen liefern, ohne dass das Unternehmen damit die Haltung des Staates teile.
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Die Klage wurde mit endgültiger Wirkung abgewiesen. X kann dieselbe Klage also nicht einfach überarbeitet erneut einreichen.
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Welche Plattformen erfasst das Gesetz?
Betroffen sind soziale Netzwerke, die in New York tätig sind, dort Nutzerinnen und Nutzer haben und mehr als 100 Millionen US-Dollar Jahresbruttoumsatz erzielen. Maßgeblich ist der Bruttoumsatz, nicht der Nettogewinn.
Was die Unternehmen offenlegen müssen
Das Gesetz sieht zwei zentrale Transparenzpflichten vor:
- Nutzungsbedingungen zugänglich veröffentlichen: Die Regeln müssen erklären, was auf der Plattform erlaubt ist und wie Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden können, die ihrer Ansicht nach gegen diese Regeln verstoßen.
- Zweimal jährlich einen Bericht an die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft übermitteln: Darin muss stehen, ob und wie die Plattform in ihren Regeln Hassrede oder Rassismus, Extremismus oder Radikalisierung, Desinformation oder Falschinformationen, Belästigung sowie ausländische politische Einflussnahme definiert und behandelt.
Die Berichte beziehen sich nicht nur auf den Wortlaut der Regeln, sondern auch darauf, wie die Moderationsrichtlinien angewendet werden. Es geht damit um Angaben zu den festgelegten Regeln und ihrer Umsetzung – nicht um eine staatliche Anordnung, bestimmte Äußerungen zu löschen.
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Welche Strafen drohen?
Bei Verstößen sieht das Gesetz zivilrechtliche Geldbußen von bis zu 15.000 US-Dollar pro Verstoß und Tag vor.
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16 Diese Regel gilt für Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten. Das Urteil stellte nicht fest, dass eine bestimmte Plattform gegen das Gesetz verstoßen hat.
Was das Urteil bedeutet
Cronans Entscheidung blockiert New Yorks Berichtspflichten nicht: Der Bundesstaat kann sie gegenüber den erfassten Plattformen durchsetzen. Entscheidend war für das Gericht die Abgrenzung zwischen einer erzwungenen Zustimmung zu einer staatlichen Position und der Offenlegung sachlicher Informationen über die eigenen Moderationsregeln. Den „Stop Hiding Hate Act“ ordnete das Gericht der zweiten Kategorie zu.
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