KI-Wearables versprechen einen Computer, der nicht erst aus der Tasche gezogen werden muss: Eine Brille kann freihändig Bilder aufnehmen oder Fragen zur Umgebung beantworten, ein kleines Aufnahmegerät Gespräche in Notizen verwandeln. Doch dieselbe Fähigkeit, die solche Geräte praktisch macht – ihre Umgebung zu erfassen –, wirft bei anderen eine naheliegende Frage auf: Werde ich gerade aufgenommen?
Meta zeigt, wie eng Chancen und Vertrauensfragen beieinanderliegen. EssilorLuxottica zufolge wurden 2025 sieben Millionen KI-Brillen verkauft. Gleichzeitig haben Datenschutzbedenken, Einschränkungen in britischen Veranstaltungsorten und eine US-Klage für Gegenwind gesorgt. Verkaufszahlen allein sagen daher wenig darüber aus, ob die Geräte auch im Alltag auf breite Akzeptanz stoßen.
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Das Problem endet nicht beim Gerät seiner Besitzer
Wer eine Brille oder einen Recorder trägt, kann selbst entscheiden, wann die Kamera oder das Mikrofon genutzt wird. Menschen in der Nähe haben diese Kontrolle oft nicht – und erkennen möglicherweise nicht, was aufgezeichnet wird. In Großbritannien haben Veranstaltungsorte die Nutzung von Smart Glasses wegen der Sorge vor heimlichen Aufnahmen eingeschränkt. In einer US-Klage behaupten Kläger, Meta-Brillen hätten sensible Aufnahmen erfasst und Material sei Mitarbeitenden im Ausland zur Prüfung vorgelegt worden. Meta bestreitet die Vorwürfe; sie sind bislang keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.
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Eine Anzeige ist noch keine Einwilligung
Meta verweist auf ein Licht, das beim Aufnehmen signalisiert, dass die Kamera aktiv ist. Das Unternehmen sagt außerdem, die Kamera werde abgeschaltet, wenn das Licht verdeckt werde; bei neueren Modellen soll sie auch auf Manipulationen an der Anzeige reagieren.
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Damit ist die Vertrauensfrage aber nicht automatisch gelöst. Ein Bericht weist darauf hin, dass neuere Modelle bei bestimmten KI-Funktionen, die die Kamera nutzen – etwa einer Frage zu einem Ort oder einer Pflanze –, das Aufnahmelicht nicht einschalten. Für Umstehende kann dadurch unklar bleiben, ob die Kamera gerade aktiv ist.
7 Und selbst eine sichtbare Anzeige ist nicht dasselbe wie die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Person.
Andere Bauformen, andere Kompromisse
Geräte ohne Kamera, etwa Audiorecorder, vermeiden einen Teil des Problems der visuellen Überwachung. Ein bewusstes Starten der Aufnahme macht außerdem klarer, wann ein Gespräch erfasst wird. Plaud beschreibt beispielsweise einen Recorder, dessen Audio auf dem Gerät bleibt, bis die Nutzerin oder der Nutzer die Verarbeitung anstößt. Das Unternehmen bietet zugleich Cloud-Speicherung und KI-Transkripte an. Weniger oder späteres Hochladen kann die Datenverarbeitung begrenzen, ersetzt aber keine klare Information darüber, was gespeichert wird und wer Zugriff haben kann.
Auch lokale KI-Verarbeitung kann ein sinnvoller Ansatz sein: Werden Informationen direkt auf dem Gerät verarbeitet, muss möglicherweise weniger in die Cloud übertragen werden. Das ist jedoch keine pauschale Datenschutzgarantie. Anbieter müssten weiterhin verständlich erklären, was gespeichert, hochgeladen oder gegebenenfalls von Menschen geprüft wird. Und die Aufnahmesituation sollte auch für Personen erkennbar sein, die das Gerät nicht selbst gekauft haben.
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Für Unternehmen kommt eine weitere Abwägung hinzu. Automatische Gesprächsnotizen können praktisch sein, müssen aber zu internen Regeln, vertraulichen Gesprächen und den Rechten der aufgenommenen Personen passen.
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Eher praktische Begleiter als Smartphone-Ersatz
Auf absehbare Zeit könnten sich KI-Brillen für bestimmte freihändige Anwendungen und bewusst gestartete Recorder für Besprechungen etablieren. Dass Wearables das Smartphone als zentrale Computerplattform ablösen, ist damit aber noch nicht bewiesen. Entscheidend dürfte sein, ob die Geräte nützlich sein können, ohne von Umstehenden und Kundschaft zu verlangen, den Datenschutzversprechen der Hersteller einfach zu vertrauen.
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