Das Berufungsgericht des 3. US-Berufungsbezirks hat den Sieg von Thomson Reuters im Urheberrechtsstreit mit Ross Intelligence bestätigt. Ross hatte Material aus den Westlaw-Kopfnoten genutzt, um eine konkurrierende KI-gestützte Plattform für die juristische Recherche zu entwickeln. Das Gericht wies Ross’ Einwand zurück, die Nutzung sei nach US-Recht als „Fair Use“ zulässig.
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Die genaue Begründung des Berufungsgerichts war zum Zeitpunkt der Berichterstattung allerdings noch versiegelt. Deshalb lässt sich nicht verlässlich sagen, welche Argumente die Richterinnen und Richter im Einzelnen für ausschlaggebend hielten.
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Was Ross aus Westlaw verwendete
Westlaw ist eine juristische Rechercheplattform von Thomson Reuters. Zu den Inhalten gehören sogenannte Headnotes – redaktionell erstellte Zusammenfassungen zentraler Rechtsfragen und -aussagen aus Gerichtsentscheidungen. Der Streit drehte sich um Material, das aus diesen urheberrechtlich geschützten Zusammenfassungen abgeleitet war und zum Training von Ross’ Suchsystem diente.
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Warum die Fair-Use-Verteidigung scheiterte
Die Vorinstanz entschied zugunsten von Thomson Reuters: Sie gewährte dem Unternehmen ein Teilurteil wegen Urheberrechtsverletzung und verwarf Ross’ Fair-Use-Argument. Nach der Einschätzung des Gerichts war Ross’ Nutzung kommerziell und nicht ausreichend „transformativ“ – insbesondere, weil das Unternehmen ein Produkt entwickelte, das mit Westlaw konkurrieren sollte.
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Das Berufungsgericht bestätigte dieses Ergebnis. Solange seine eigene Stellungnahme versiegelt bleibt, sollte man die Begründung der Vorinstanz aber nicht mit einer vollständigen Erklärung dafür verwechseln, warum die Berufungsrichterinnen und -richter entschieden haben.
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Ross stellte während des Rechtsstreits den Betrieb ein. Mit der Bestätigung des Urteils blieb auch die Zurückweisung seiner Fair-Use-Verteidigung bestehen.
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Ein wichtiger Fall – aber kein Urteil über jede generative KI
Der Fall gilt als erste veröffentlichte Entscheidung eines US-Berufungsgerichts zur Frage, ob KI-Training unter Umständen als Fair Use gelten kann. Das macht den Ausgang für andere Urheberrechtsstreitigkeiten rund um Trainingsdaten bedeutsam.
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Die Reichweite hat jedoch klare Grenzen: Ross entwickelte eine KI-gestützte juristische Suchmaschine, kein generatives KI-System, das etwa neue Texte erzeugt. Das Urteil besagt daher nicht, dass jede Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training generativer Modelle automatisch unzulässig ist.
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