Eine Wurzelbehandlung allein schließt eine Behandlung mit fester Zahnspange nicht aus. Eine Übersichtsarbeit fand insgesamt keinen signifikanten Unterschied bei der kieferorthopädisch bedingten Wurzelverkürzung zwischen wurzelbehandelten und vitalen Zähnen.[3] Bei einem rissigen Backenzahn muss unabhängig von der Za...
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Forschungsantwort

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Ja, ein wurzelbehandelter Zahn lässt sich in der Regel auch mit einer festen Zahnspange bewegen. Die Wurzelbehandlung allein ist kein Ausschlussgrund – vorausgesetzt, die Behandlung war erfolgreich und das Gewebe um die Zahnwurzel ist gesund.5
Die kieferorthopädische Zahnbewegung hängt vor allem vom Zahnhalteapparat und vom Knochen um die Wurzel ab. Eine lebende Zahnpulpa im Inneren des Zahns ist dafür nicht erforderlich.5
Eine systematische Übersichtsarbeit von 2025 wertete zehn Studien mit insgesamt 266 Patientinnen und Patienten aus. Sie fand insgesamt keinen statistisch signifikanten Unterschied bei der kieferorthopädisch bedingten Wurzelresorption – also dem Abbau von Wurzelsubstanz – zwischen wurzelbehandelten und vitalen Zähnen.3 Einzelne Studien berichten sogar über weniger Wurzelresorption bei wurzelbehandelten Zähnen. Daraus lässt sich aber kein garantierter Schutz für den einzelnen Zahn ableiten.
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Wann die Zahnbewegung beginnen kann und wie der Zahn kontrolliert werden sollte, hängt auch davon ab, ob eine Entzündung an der Wurzel vorliegt, ob der Zahn früher verletzt wurde und wie gut die Wurzelbehandlung gelungen ist.5
Dass ein wurzelbehandelter Zahn kieferorthopädisch bewegt werden kann, beantwortet noch nicht, ob ein rissiger Backenzahn unter einer provisorischen Krone zweieinhalb Jahre lang ausreichend geschützt wäre. Bei rissigen Zähnen spielt die passende endgültige Versorgung eine wichtige Rolle; eine Versorgung, die die Höcker vollständig abdeckt, ist mit einer besseren Prognose verbunden.2
Für die Behandlungsplanung sind deshalb zwei Fragen getrennt zu klären: Eignet sich der Zahn für die geplante Bewegung? Und welche Versorgung schützt ihn über die gesamte Dauer der Zahnspange? Besprechen Sie beides gemeinsam mit der endodontisch behandelnden Zahnärztin oder dem Zahnarzt und der Kieferorthopädie. Die hier vorliegenden Belege reichen nicht aus, um den Plan mit einer provisorischen Krone über zweieinhalb Jahre zu befürworten.
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Eine Wurzelbehandlung allein schließt eine Behandlung mit fester Zahnspange nicht aus.
Eine Wurzelbehandlung allein schließt eine Behandlung mit fester Zahnspange nicht aus. Eine Übersichtsarbeit fand insgesamt keinen signifikanten Unterschied bei der kieferorthopädisch bedingten Wurzelverkürzung zwischen wurzelbehandelten und vitalen Zähnen.[3]
Bei einem rissigen Backenzahn muss unabhängig von der Zahnbewegung geklärt werden, welche Versorgung ihn während der Behandlung zuverlässig schützt.[2]