Stand: 25. September 2026. Tesla kommt mit Full Self-Driving (Supervised), kurz FSD, in Europa Land für Land voran. Nach der Entscheidung Tschechiens kann das System unter den Bedingungen einer vorläufigen Genehmigung in sieben EU-Staaten genutzt werden. Für die gesamte EU ist es damit nicht zugelassen. Eine Abstimmung auf EU-Ebene könnte bereits am 6. Oktober stattfinden – ob sie dann tatsächlich erfolgt und wie sie ausgeht, ist offen.
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Warum Tschechien seine Haltung geändert hat
Das tschechische Verkehrsministerium erkannte am 21. September die vorläufige Genehmigung an, die die niederländische Zulassungsbehörde RDW am 10. April 2026 erteilt hatte. Damit wich Tschechien von seiner früheren Position ab, zunächst eine Bewertung auf EU-Ebene abzuwarten. Zuvor hatte es Bedenken unter anderem zur Einhaltung von Tempolimits und zur Überwachung durch die fahrende Person gegeben. Das Ministerium verwies bei seiner Entscheidung auf Erfahrungen anderer Länder, zusätzliche europäische Daten und Vorkehrungen zur Kontrolle des Systems.
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Tesla kündigte an, die Einführung für Kundinnen und Kunden in Tschechien werde „bald“ beginnen. Daraus folgt noch nicht, dass die Freischaltung bereits abgeschlossen ist.
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Wo FSD bislang zugelassen ist – und was die Freigabe bedeutet
Zu den sieben Staaten zählen die Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien. Ausgangspunkt ist die vorläufige niederländische Genehmigung; andere Länder haben sie anerkannt. Das ist etwas anderes als eine allgemeine EU-weite Freigabe.
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Auch der Name „Full Self-Driving“ ändert nichts an der Verantwortung am Steuer: Es geht um Fahrassistenz unter Aufsicht, nicht um die Erlaubnis, das Auto ohne verantwortliche fahrende Person zu betreiben. Wer fährt, muss die Verkehrsregeln einhalten und bei Fehlern des Systems eingreifen können.
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Was einer EU-weiten Freigabe noch im Weg steht
Für eine Entscheidung im zuständigen EU-Fahrzeugausschuss wird eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten benötigt, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die sieben bisherigen nationalen Freigaben belegen daher für sich genommen keine ausreichende Unterstützung für eine EU-weite Zulassung.
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Ein Streitpunkt bleibt der Umgang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Eine schwedische Verkehrsbehörde empfahl, eine EU-weite Freigabe abzulehnen, solange Tesla die Funktion „Speed Offset“ nicht entfernt, mit der das System oberhalb des ausgeschilderten Limits fahren kann. Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem endgültigen Nein der schwedischen Regierung: Spätere Berichte beschreiben eine EU-weite Lösung weiterhin als deren bevorzugten Weg.
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9 In Deutschland steht das Kraftfahrt-Bundesamt nach Angaben aus dem Verkehrsministerium mit RDW und Tesla in Kontakt, um die deutsche Position zum systemseitigen Überschreiten zulässiger Höchstgeschwindigkeiten deutlich zu machen.
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Auch andernorts ist Interesse nicht mit einer Genehmigung gleichzusetzen: Tesla spricht mit irischen Behörden über FSD, nannte aber keinen Zeitplan; Irlands Verkehrsministerium knüpft eine Freigabe an eine Entscheidung auf EU-Ebene. In Ungarn forderte ein Tesla-Eigentümerclub die Regierung auf, die niederländische Genehmigung anzuerkennen und eine EU-weite Lösung zu unterstützen. Eine Zusage der Regierung lässt sich daraus nicht ableiten.
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Unterm Strich: Tschechiens Kurswechsel erweitert den Kreis der Länder mit vorläufiger Anerkennung. Ob FSD (Supervised) in der gesamten EU freigegeben wird, bleibt eine separate, noch ausstehende Entscheidung.
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