Das Europäische System der Zentralbanken will das MiCA Verbot der Stablecoin Vergütung auf indirekte Renditen aus Krypto Krediten, Borrowing und Staking ausweiten. Die bisherige Reservepflicht von 30 % beziehungsweise 60 % bei bedeutenden Token in Bankeinlagen soll durch Liquiditätsvorgaben für ein und fünftägige La...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What changes has the European System of Central Banks asked the European Commission to make in its 2027 review of MiCA—including extending t. Article summary: The ESCB has asked the Commission to close MiCA’s stablecoin-yield loopholes, replace fixed bank-deposit reserve quotas with short-maturity liquidity requirements, and tighten supervision. Its core view is that e-money t. Topic tags: general, news, general web, user generated, government. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermar
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – also die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU – fordert eine Verschärfung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA. Im Mittelpunkt steht ein möglicher Umgehungsweg beim Verbot von Stablecoin-Vergütungen: Renditen sollen nicht dadurch zulässig werden, dass sie über ein anderes Krypto-Produkt statt direkt durch Emittenten oder regulierte Plattformen gezahlt werden. 2
8
Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht. Ob die EU-Kommission eine Gesetzesänderung vorlegt, entscheidet sie erst im Zuge der Überprüfung; anschließend wären Parlament und Mitgliedstaaten am EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligt. 4
MiCA untersagt Emittenten von Stablecoins und Krypto-Dienstleistern bereits, für die betreffenden Token eine Vergütung zu zahlen. Das ESZB will dieses Verbot beibehalten und wirksamer auf Fälle anwenden, in denen ein Angebot wirtschaftlich denselben Effekt erzielt, aber außerhalb des bisherigen regulierten Rahmens organisiert ist. 2
Konkret nennen die Zentralbanken Krypto-Kredite, Borrowing-Angebote und Staking. Solche Dienste können eine Rendite auf Stablecoin-Bestände erzeugen, ohne dass der Token-Emittent selbst Zinsen zahlt. 2
8
Entscheidend wäre damit weniger das technische oder rechtliche Etikett eines Produkts als dessen wirtschaftliche Wirkung: Wird das Halten oder Einsetzen eines Stablecoins faktisch vergütet? Dies könnte auch dezentral organisierte Konstruktionen und Anreizmechanismen betreffen, sofern sie eine Rendite schaffen, die an Stablecoin-Bestände oder deren Nutzung geknüpft ist.
Nach Auffassung des ESZB soll elektronisches Geld vor allem dem Zahlungsverkehr dienen – nicht dem Sparen. Können Token-Inhaber über ergänzende Produkte Erträge erzielen, nähert sich ein auf Zahlungen ausgerichteter Token aus Sicht der Zentralbanken einem Sparprodukt an. 8
Damit verschwimmt aus ihrer Sicht die praktische Grenze zwischen elektronischem Geld und Bankeinlagen. Zugleich geht es um Wettbewerb und Aufsicht: Wirtschaftlich bankähnliche Aktivitäten könnten über Krypto-Strukturen angeboten werden, ohne denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie Einlageninstitute zu unterliegen. 2
Der Ansatz zielt daher nicht nur auf eine bestimmte Form von Zinszahlung. Er soll verhindern, dass Stablecoin-Renditen über Kredit-, Borrowing-, Staking- oder vergleichbare Strukturen wieder eingeführt werden.
Zugleich will das ESZB die feste MiCA-Vorgabe für Bankeinlagen in den Reserveassets streichen. Derzeit müssen Stablecoin-Emittenten mindestens 30 % ihrer Reserven als Bankeinlagen halten; bei bedeutenden Token liegt die Quote bei 60 %. 1
Stattdessen schlagen die Zentralbanken laufzeitbezogene Liquiditätsvorgaben vor. MiCA soll Mindestanteile der Reserveassets festlegen, die innerhalb eines Arbeitstags beziehungsweise innerhalb von fünf Arbeitstagen fällig werden. 1
Der Fokus läge damit darauf, ob ein Emittent Rückgaben kurzfristig bedienen kann. Eine hohe feste Konzentration der Reserven in Bankeinlagen könne im Fall eines Stablecoin-Runs den Bankensektor belasten, indem sie Druck auf Bankfinanzierung und Einlagenstabilität ausübt, warnt das ESZB. 1
In seiner Stellungnahme wirbt das ESZB außerdem für eine robustere und einheitlichere Beaufsichtigung von Kryptounternehmen. Genannt werden klarere aufsichtsrechtliche Vorgaben für Krypto-Dienstleister, eine Präzisierung der Anforderungen an gesetzliche Abschlussprüfungen sowie risikosensible Eigenmittelanforderungen. 2
Das übergeordnete Prinzip: Risiken sollen nicht der Aufsicht entgehen, nur weil dieselbe wirtschaftliche Aktivität in einer anderen rechtlichen oder technischen Form angeboten wird. Krypto-Kredite, Borrowing und Staking stehen dabei besonders im Fokus, weil sie vergleichbare Risiken erzeugen können, aber teils außerhalb des etablierten MiCA-Rahmens liegen. 2
8
Sollte die EU-Kommission den Vorschlag aufgreifen, wäre der wichtigste Punkt ein breiterer Prüfmaßstab für Stablecoin-Belohnungen. Plattformen könnten dann nicht nur bei ausdrücklich auf Stablecoin-Guthaben gezahlten Zinsen in den Blick geraten, sondern auch bei Produkten mit wirtschaftlich gleichwertiger Rendite.
Für Emittenten bedeutet der Reservevorschlag dagegen eine Verschiebung des Maßstabs: weniger Gewicht auf einer festen Quote bei Bankeinlagen, mehr Gewicht auf Reserveassets, die schnell fällig werden oder kurzfristig zur Bedienung von Rückgaben zur Verfügung stehen. Die konkreten Schwellenwerte wären allerdings erst in einem möglichen Gesetzestext festzulegen; das ESZB selbst schlägt lediglich Liquiditätskörbe für ein und fünf Arbeitstage vor. 1
Das ESZB plädiert für eine stärker wirtschaftlich ausgerichtete MiCA-Regulierung. Indirekte Stablecoin-Renditen sollen nicht dazu führen, dass Zahlungstoken zu sparähnlichen Produkten werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Reserven über ihre kurzfristige Liquidität bewertet werden – und nicht mehr über eine starre Bankeinlagenquote. 1
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Das Europäische System der Zentralbanken will das MiCA Verbot der Stablecoin Vergütung auf indirekte Renditen aus Krypto Krediten, Borrowing und Staking ausweiten.
Das Europäische System der Zentralbanken will das MiCA Verbot der Stablecoin Vergütung auf indirekte Renditen aus Krypto Krediten, Borrowing und Staking ausweiten. Die bisherige Reservepflicht von 30 % beziehungsweise 60 % bei bedeutenden Token in Bankeinlagen soll durch Liquiditätsvorgaben für ein und fünftägige Laufzeiten ersetzt werden.
Die Empfehlungen sind noch kein Gesetz: Die EU Kommission müsste Änderungen vorschlagen, die anschließend das EU Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssten.
Das Europäische System der Zentralbanken will das MiCA Verbot der Stablecoin Vergütung auf indirekte Renditen aus Krypto Krediten, Borrowing und Staking ausweiten. Die bisherige Reservepflicht von 30 % beziehungsweise 60 % bei bedeutenden Token in Bankeinlagen soll durch Liquiditätsvorgaben für ein und fünftägige La...
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Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – also die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU – fordert eine Verschärfung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA. Im Mittelpunkt steht ein möglicher Umgehungsweg beim Verbot von Stablecoin-Vergütungen: Renditen sollen nicht dadurch zulässig werden, dass sie über ein anderes Krypto-Produkt statt direkt durch Emittenten oder regulierte Plattformen gezahlt werden. 2
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Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht. Ob die EU-Kommission eine Gesetzesänderung vorlegt, entscheidet sie erst im Zuge der Überprüfung; anschließend wären Parlament und Mitgliedstaaten am EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligt. 4
MiCA untersagt Emittenten von Stablecoins und Krypto-Dienstleistern bereits, für die betreffenden Token eine Vergütung zu zahlen. Das ESZB will dieses Verbot beibehalten und wirksamer auf Fälle anwenden, in denen ein Angebot wirtschaftlich denselben Effekt erzielt, aber außerhalb des bisherigen regulierten Rahmens organisiert ist. 2
Konkret nennen die Zentralbanken Krypto-Kredite, Borrowing-Angebote und Staking. Solche Dienste können eine Rendite auf Stablecoin-Bestände erzeugen, ohne dass der Token-Emittent selbst Zinsen zahlt. 2
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Entscheidend wäre damit weniger das technische oder rechtliche Etikett eines Produkts als dessen wirtschaftliche Wirkung: Wird das Halten oder Einsetzen eines Stablecoins faktisch vergütet? Dies könnte auch dezentral organisierte Konstruktionen und Anreizmechanismen betreffen, sofern sie eine Rendite schaffen, die an Stablecoin-Bestände oder deren Nutzung geknüpft ist.
Nach Auffassung des ESZB soll elektronisches Geld vor allem dem Zahlungsverkehr dienen – nicht dem Sparen. Können Token-Inhaber über ergänzende Produkte Erträge erzielen, nähert sich ein auf Zahlungen ausgerichteter Token aus Sicht der Zentralbanken einem Sparprodukt an. 8
Damit verschwimmt aus ihrer Sicht die praktische Grenze zwischen elektronischem Geld und Bankeinlagen. Zugleich geht es um Wettbewerb und Aufsicht: Wirtschaftlich bankähnliche Aktivitäten könnten über Krypto-Strukturen angeboten werden, ohne denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie Einlageninstitute zu unterliegen. 2
Der Ansatz zielt daher nicht nur auf eine bestimmte Form von Zinszahlung. Er soll verhindern, dass Stablecoin-Renditen über Kredit-, Borrowing-, Staking- oder vergleichbare Strukturen wieder eingeführt werden.
Zugleich will das ESZB die feste MiCA-Vorgabe für Bankeinlagen in den Reserveassets streichen. Derzeit müssen Stablecoin-Emittenten mindestens 30 % ihrer Reserven als Bankeinlagen halten; bei bedeutenden Token liegt die Quote bei 60 %. 1
Stattdessen schlagen die Zentralbanken laufzeitbezogene Liquiditätsvorgaben vor. MiCA soll Mindestanteile der Reserveassets festlegen, die innerhalb eines Arbeitstags beziehungsweise innerhalb von fünf Arbeitstagen fällig werden. 1
Der Fokus läge damit darauf, ob ein Emittent Rückgaben kurzfristig bedienen kann. Eine hohe feste Konzentration der Reserven in Bankeinlagen könne im Fall eines Stablecoin-Runs den Bankensektor belasten, indem sie Druck auf Bankfinanzierung und Einlagenstabilität ausübt, warnt das ESZB. 1
In seiner Stellungnahme wirbt das ESZB außerdem für eine robustere und einheitlichere Beaufsichtigung von Kryptounternehmen. Genannt werden klarere aufsichtsrechtliche Vorgaben für Krypto-Dienstleister, eine Präzisierung der Anforderungen an gesetzliche Abschlussprüfungen sowie risikosensible Eigenmittelanforderungen. 2
Das übergeordnete Prinzip: Risiken sollen nicht der Aufsicht entgehen, nur weil dieselbe wirtschaftliche Aktivität in einer anderen rechtlichen oder technischen Form angeboten wird. Krypto-Kredite, Borrowing und Staking stehen dabei besonders im Fokus, weil sie vergleichbare Risiken erzeugen können, aber teils außerhalb des etablierten MiCA-Rahmens liegen. 2
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Sollte die EU-Kommission den Vorschlag aufgreifen, wäre der wichtigste Punkt ein breiterer Prüfmaßstab für Stablecoin-Belohnungen. Plattformen könnten dann nicht nur bei ausdrücklich auf Stablecoin-Guthaben gezahlten Zinsen in den Blick geraten, sondern auch bei Produkten mit wirtschaftlich gleichwertiger Rendite.
Für Emittenten bedeutet der Reservevorschlag dagegen eine Verschiebung des Maßstabs: weniger Gewicht auf einer festen Quote bei Bankeinlagen, mehr Gewicht auf Reserveassets, die schnell fällig werden oder kurzfristig zur Bedienung von Rückgaben zur Verfügung stehen. Die konkreten Schwellenwerte wären allerdings erst in einem möglichen Gesetzestext festzulegen; das ESZB selbst schlägt lediglich Liquiditätskörbe für ein und fünf Arbeitstage vor. 1
Das ESZB plädiert für eine stärker wirtschaftlich ausgerichtete MiCA-Regulierung. Indirekte Stablecoin-Renditen sollen nicht dazu führen, dass Zahlungstoken zu sparähnlichen Produkten werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Reserven über ihre kurzfristige Liquidität bewertet werden – und nicht mehr über eine starre Bankeinlagenquote. 1
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Das Europäische System der Zentralbanken will das MiCA Verbot der Stablecoin Vergütung auf indirekte Renditen aus Krypto Krediten, Borrowing und Staking ausweiten. Die bisherige Reservepflicht von 30 % beziehungsweise 60 % bei bedeutenden Token in Bankeinlagen soll durch Liquiditätsvorgaben für ein und fünftägige Laufzeiten ersetzt werden.
Die Empfehlungen sind noch kein Gesetz: Die EU Kommission müsste Änderungen vorschlagen, die anschließend das EU Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssten.