Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen Google eine Geldbuße von 403 Millionen Euro wegen Verstößen bei der Verarbeitung von Standortdaten zwischen dem 25. Betroffen waren die Funktionen „Web & App Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“; Auslöser der Untersuchung waren Beschwerden europ...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: Why did Ireland’s Data Protection Commission fine Google €403 million for GDPR breaches involving its Web & App Activity, Location History,. Article summary: Ireland’s Data Protection Commission (DPC) fined Google €403 million for GDPR breaches in its handling of location data through Web & App Activity, Location History and Location Accuracy from 25 May 2018 to 4 February 20. Topic tags: general web, workflow, security, privacy, regulation. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks,
Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) hat Google mit 403 Millionen Euro belegt. Nach ihrer Untersuchung verstieß das Unternehmen beim Umgang mit Standortdaten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Geprüft wurde der Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020. Betroffen waren die Google-Funktionen „Web- & App-Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“. 5
Die DPC ist für Google in der EU die federführende Aufsichtsbehörde. Das Verfahren begann im Februar 2020 nach Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherschutzorganisationen, darunter der europäische Verbraucherverband BEUC. 5
Nach Einschätzung der DPC war die Verarbeitung von Standortdaten über „Web- & App-Aktivitäten“ und den „Standortverlauf“ nicht rechtmäßig und nicht fair im Sinne der DSGVO. 5
Bei der Funktion „Standortgenauigkeit“ sah die Behörde zudem einen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht: Google habe nicht nachweisen können, dass die Verarbeitung den Grundsatz einer rechtmäßigen, fairen und transparenten Datenverarbeitung erfüllte. 5
Ein zentraler Punkt war die mangelnde Transparenz. Bei allen drei Funktionen könnten Betroffene nicht gewusst haben, dass ihre Standortdaten beispielsweise genutzt wurden, um Werbung auf sie auszurichten oder Rückschlüsse auf ihre Interessen zu ziehen. 5
Außerdem speicherte Google Standortdaten bei „Web- & App-Aktivitäten“ und im „Standortverlauf“ laut DPC länger als erforderlich. Das verschärfe den Kontrollverlust der Betroffenen über personenbezogene Daten, die besonders private Informationen offenlegen können. 5
Neben dem Bußgeld verpflichtete die DPC Google, die beanstandete Datenverarbeitung innerhalb von sechs Monaten DSGVO-konform zu gestalten. 5
Mit 403 Millionen Euro handelt es sich um die viertgrößte Geldbuße, die die irische DPC bislang verhängt hat. 2
Google erklärte, das Verfahren betreffe „historische Richtlinien“, die inzwischen überarbeitet worden seien. Seit 2019 habe das Unternehmen seine Praxis deutlich verändert und Werkzeuge eingeführt, mit denen sich Standortdaten leichter verwalten ließen. 1
Google verwies unter anderem auf automatische Löschoptionen: Kontodaten können demnach fortlaufend nach drei, 18 oder 36 Monaten gelöscht werden. 1
BEUC gehörte zu den Organisationen, deren Beschwerden die Untersuchung auslösten. Der Verband vertrat die Auffassung, Google habe für das umfangreiche, in der Beschwerde geschilderte Tracking keine wirksame und freiwillig erteilte Einwilligung eingeholt. Zugleich kritisierte BEUC die lange Dauer des Verfahrens: Eine so verzögerte Durchsetzung könne „genauso schädlich sein wie gar keine Durchsetzung“ und zeige den Bedarf an schnellerem Schutz von Verbraucherrechten. 5
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Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen Google eine Geldbuße von 403 Millionen Euro wegen Verstößen bei der Verarbeitung von Standortdaten zwischen dem 25.
Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen Google eine Geldbuße von 403 Millionen Euro wegen Verstößen bei der Verarbeitung von Standortdaten zwischen dem 25. Betroffen waren die Funktionen „Web & App Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“; Auslöser der Untersuchung waren Beschwerden europäischer Verbraucherschutzorganisationen, darunter BEUC.
Bei „Web & App Aktivitäten“ und „Standortverlauf“ war die Verarbeitung laut DPC weder rechtmäßig noch fair.
Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen Google eine Geldbuße von 403 Millionen Euro wegen Verstößen bei der Verarbeitung von Standortdaten zwischen dem 25. Betroffen waren die Funktionen „Web & App Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“; Auslöser der Untersuchung waren Beschwerden europ...
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Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) hat Google mit 403 Millionen Euro belegt. Nach ihrer Untersuchung verstieß das Unternehmen beim Umgang mit Standortdaten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Geprüft wurde der Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020. Betroffen waren die Google-Funktionen „Web- & App-Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“. 5
Die DPC ist für Google in der EU die federführende Aufsichtsbehörde. Das Verfahren begann im Februar 2020 nach Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherschutzorganisationen, darunter der europäische Verbraucherverband BEUC. 5
Nach Einschätzung der DPC war die Verarbeitung von Standortdaten über „Web- & App-Aktivitäten“ und den „Standortverlauf“ nicht rechtmäßig und nicht fair im Sinne der DSGVO. 5
Bei der Funktion „Standortgenauigkeit“ sah die Behörde zudem einen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht: Google habe nicht nachweisen können, dass die Verarbeitung den Grundsatz einer rechtmäßigen, fairen und transparenten Datenverarbeitung erfüllte. 5
Ein zentraler Punkt war die mangelnde Transparenz. Bei allen drei Funktionen könnten Betroffene nicht gewusst haben, dass ihre Standortdaten beispielsweise genutzt wurden, um Werbung auf sie auszurichten oder Rückschlüsse auf ihre Interessen zu ziehen. 5
Außerdem speicherte Google Standortdaten bei „Web- & App-Aktivitäten“ und im „Standortverlauf“ laut DPC länger als erforderlich. Das verschärfe den Kontrollverlust der Betroffenen über personenbezogene Daten, die besonders private Informationen offenlegen können. 5
Neben dem Bußgeld verpflichtete die DPC Google, die beanstandete Datenverarbeitung innerhalb von sechs Monaten DSGVO-konform zu gestalten. 5
Mit 403 Millionen Euro handelt es sich um die viertgrößte Geldbuße, die die irische DPC bislang verhängt hat. 2
Google erklärte, das Verfahren betreffe „historische Richtlinien“, die inzwischen überarbeitet worden seien. Seit 2019 habe das Unternehmen seine Praxis deutlich verändert und Werkzeuge eingeführt, mit denen sich Standortdaten leichter verwalten ließen. 1
Google verwies unter anderem auf automatische Löschoptionen: Kontodaten können demnach fortlaufend nach drei, 18 oder 36 Monaten gelöscht werden. 1
BEUC gehörte zu den Organisationen, deren Beschwerden die Untersuchung auslösten. Der Verband vertrat die Auffassung, Google habe für das umfangreiche, in der Beschwerde geschilderte Tracking keine wirksame und freiwillig erteilte Einwilligung eingeholt. Zugleich kritisierte BEUC die lange Dauer des Verfahrens: Eine so verzögerte Durchsetzung könne „genauso schädlich sein wie gar keine Durchsetzung“ und zeige den Bedarf an schnellerem Schutz von Verbraucherrechten. 5
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Bei „Web & App Aktivitäten“ und „Standortverlauf“ war die Verarbeitung laut DPC weder rechtmäßig noch fair.