Richterin Leonie Brinkema hält sechs Jahre lang geltende Verhaltensauflagen für ausreichend, um den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, in denen Google nach Ansicht des Gerichts seine Monopolmacht rechtswidr... Kern der Entscheidung ist die Interoperabilität: Andere Publisher Adserver sollen auf Echtzeitge...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What did U.S. District Judge Leonie Brinkema’s September 2026 decision conclude about Google’s illegal online advertising-technology monopol. Article summary: Judge Leonie Brinkema concluded that behavioral remedies—not a forced breakup—could restore competition in the online ad-tech markets where she had found Google unlawfully maintained a monopoly. Her September decision re. Topic tags: general, news, general web. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers
Google muss seine Anzeigenbörse AdX nicht verkaufen und sein Werbetechnikgeschäft nicht aufspalten. Stattdessen hat die US-Bundesrichterin Leonie Brinkema Verhaltensauflagen angeordnet, die den Wettbewerb in den betroffenen Ad-Tech-Märkten wiederbeleben sollen. Die Maßnahmen gelten sechs Jahre – nicht die 15 Jahre, die das US-Justizministerium und die klagenden Bundesstaaten gefordert hatten. 10
Brinkema lehnte die vom Justizministerium verlangten strukturellen Eingriffe ab. Dazu gehörten der Verkauf von AdX sowie die Forderung, die Logik der finalen Auktion von Googles Publisher-Adserver als Open Source offenzulegen. Google darf AdX und das Publisher-Adserver-Geschäft somit behalten; beide Produkte werden unter Google Ad Manager angeboten. 1
5
Statt eines Eigentümerwechsels setzt das Gericht auf offene Schnittstellen und geänderte Regeln. Zentral ist, dass andere Publisher-Adserver Zugriff auf Echtzeitgebote von AdX erhalten müssen. Nach Auffassung der Richterin kann dies den „dringend benötigten“ Wettbewerb wiederherstellen – und macht einen erzwungenen Verkauf aus ihrer Sicht entbehrlich. 10
Die Auflagen richten sich vor allem gegen Regeln und Verknüpfungen, die Publisher an Googles Werkzeuge banden:
Für Publisher ist das der entscheidende Punkt: Sie sollen ihre technische Infrastruktur künftig eher bei einem anderen Anbieter betreiben können und trotzdem Gebote aus Googles AdX in Echtzeit erhalten. Das Gericht trennt die Börse also nicht von Googles Adserver, verlangt aber eine offenere Anbindung daran.
Das Justizministerium hatte argumentiert, dass nach der Monopolfeststellung nur eine strukturelle Trennung wirksam Abhilfe schaffen könne. Brinkema folgte dem nicht und übernahm stattdessen den Großteil der vorgeschlagenen Verhaltensauflagen. 1
5
Ihre Begründung: Wenn konkurrierende Publisher-Adserver die Echtzeitgebote von AdX abrufen können und Publisher nicht mehr gezwungen sind, Googles Adserver mit AdX zu kombinieren, könne der Wettbewerbsnachteil behoben werden. Eine Veräußerung wäre dann nicht erforderlich. 10
Google vermeidet damit zwar den Verlust eines wichtigen Geschäftsbereichs. Der Konzern muss jedoch künftig unter gerichtlich angeordneten Regeln arbeiten, die eine Wiederholung des beanstandeten Verhaltens verhindern sollen.
Google erklärte, mit dem zugrunde liegenden Haftungsurteil zu Google Ad Manager nicht einverstanden zu sein, und kündigte Berufung an. Der Konzern hatte zudem vorgetragen, ein Verkauf könne es kleinen Unternehmen erschweren, Kunden zu erreichen. 1
Das US-Justizministerium sprach von einem bedeutenden Erfolg, teilte aber mit, die Entscheidung und seine rechtlichen Optionen weiter zu prüfen. 1
Dem Verfahren ging eine Anordnung vom 2. September voraus. Die Parteien hatten 14 Tage Zeit, Schwärzungen vertraulicher Informationen zu beantragen, und 30 Tage, um einen gemeinsamen Entwurf für das abschließende Urteil vorzulegen. Die Fristen endeten am 16. September beziehungsweise am 2. Oktober. 13
Brinkema hatte bereits im April 2025 festgestellt, dass Google in den Märkten für Publisher-Adserver und Anzeigenbörsen illegale Monopole innehatte und die beiden Produkte unrechtmäßig miteinander gekoppelt hatte.
Die Entscheidung ist zudem ein weiteres wichtiges Kartellrechtsverfahren, in dem ein Gericht darauf verzichtete, ein großes Technologieunternehmen aufzuspalten. Für Google ist das besonders relevant, weil der Konzern parallel weitere kartellrechtliche Auseinandersetzungen führt und im KI-Wettbewerb unter anderem mit OpenAI und Anthropic konkurriert. 1
Auch wirtschaftlich geht es um große Summen: Laut Reuters verweist die Entscheidung auf erwartete weltweite Digitalwerbeausgaben von 605 Milliarden US-Dollar im Folgejahr – nach 424 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023. Werbung machte im vorherigen Jahr rund 73 Prozent des Umsatzes von Alphabet aus. 1
Ob die Auflagen tatsächlich mehr Wettbewerb bringen, hängt nun von ihrer konkreten Umsetzung im endgültigen Urteil, von der Einhaltung durch Google und vom Ausgang einer möglichen Berufung ab.
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Richterin Leonie Brinkema hält sechs Jahre lang geltende Verhaltensauflagen für ausreichend, um den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, in denen Google nach Ansicht des Gerichts seine Monopolmacht rechtswidr...
Richterin Leonie Brinkema hält sechs Jahre lang geltende Verhaltensauflagen für ausreichend, um den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, in denen Google nach Ansicht des Gerichts seine Monopolmacht rechtswidr... Kern der Entscheidung ist die Interoperabilität: Andere Publisher Adserver sollen auf Echtzeitgebote von AdX zugreifen können; zugleich darf Google die Nutzung seines Adservers nicht mehr an AdX koppeln.
Google will gegen das Haftungsurteil zu Google Ad Manager Berufung einlegen. Das US Justizministerium bewertet die Entscheidung als wichtigen Erfolg, prüft aber weitere rechtliche Schritte.
Richterin Leonie Brinkema hält sechs Jahre lang geltende Verhaltensauflagen für ausreichend, um den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, in denen Google nach Ansicht des Gerichts seine Monopolmacht rechtswidr... Kern der Entscheidung ist die Interoperabilität: Andere Publisher Adserver sollen auf Echtzeitge...
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Google muss seine Anzeigenbörse AdX nicht verkaufen und sein Werbetechnikgeschäft nicht aufspalten. Stattdessen hat die US-Bundesrichterin Leonie Brinkema Verhaltensauflagen angeordnet, die den Wettbewerb in den betroffenen Ad-Tech-Märkten wiederbeleben sollen. Die Maßnahmen gelten sechs Jahre – nicht die 15 Jahre, die das US-Justizministerium und die klagenden Bundesstaaten gefordert hatten. 10
Brinkema lehnte die vom Justizministerium verlangten strukturellen Eingriffe ab. Dazu gehörten der Verkauf von AdX sowie die Forderung, die Logik der finalen Auktion von Googles Publisher-Adserver als Open Source offenzulegen. Google darf AdX und das Publisher-Adserver-Geschäft somit behalten; beide Produkte werden unter Google Ad Manager angeboten. 1
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Statt eines Eigentümerwechsels setzt das Gericht auf offene Schnittstellen und geänderte Regeln. Zentral ist, dass andere Publisher-Adserver Zugriff auf Echtzeitgebote von AdX erhalten müssen. Nach Auffassung der Richterin kann dies den „dringend benötigten“ Wettbewerb wiederherstellen – und macht einen erzwungenen Verkauf aus ihrer Sicht entbehrlich. 10
Die Auflagen richten sich vor allem gegen Regeln und Verknüpfungen, die Publisher an Googles Werkzeuge banden:
Für Publisher ist das der entscheidende Punkt: Sie sollen ihre technische Infrastruktur künftig eher bei einem anderen Anbieter betreiben können und trotzdem Gebote aus Googles AdX in Echtzeit erhalten. Das Gericht trennt die Börse also nicht von Googles Adserver, verlangt aber eine offenere Anbindung daran.
Das Justizministerium hatte argumentiert, dass nach der Monopolfeststellung nur eine strukturelle Trennung wirksam Abhilfe schaffen könne. Brinkema folgte dem nicht und übernahm stattdessen den Großteil der vorgeschlagenen Verhaltensauflagen. 1
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Ihre Begründung: Wenn konkurrierende Publisher-Adserver die Echtzeitgebote von AdX abrufen können und Publisher nicht mehr gezwungen sind, Googles Adserver mit AdX zu kombinieren, könne der Wettbewerbsnachteil behoben werden. Eine Veräußerung wäre dann nicht erforderlich. 10
Google vermeidet damit zwar den Verlust eines wichtigen Geschäftsbereichs. Der Konzern muss jedoch künftig unter gerichtlich angeordneten Regeln arbeiten, die eine Wiederholung des beanstandeten Verhaltens verhindern sollen.
Google erklärte, mit dem zugrunde liegenden Haftungsurteil zu Google Ad Manager nicht einverstanden zu sein, und kündigte Berufung an. Der Konzern hatte zudem vorgetragen, ein Verkauf könne es kleinen Unternehmen erschweren, Kunden zu erreichen. 1
Das US-Justizministerium sprach von einem bedeutenden Erfolg, teilte aber mit, die Entscheidung und seine rechtlichen Optionen weiter zu prüfen. 1
Dem Verfahren ging eine Anordnung vom 2. September voraus. Die Parteien hatten 14 Tage Zeit, Schwärzungen vertraulicher Informationen zu beantragen, und 30 Tage, um einen gemeinsamen Entwurf für das abschließende Urteil vorzulegen. Die Fristen endeten am 16. September beziehungsweise am 2. Oktober. 13
Brinkema hatte bereits im April 2025 festgestellt, dass Google in den Märkten für Publisher-Adserver und Anzeigenbörsen illegale Monopole innehatte und die beiden Produkte unrechtmäßig miteinander gekoppelt hatte.
Die Entscheidung ist zudem ein weiteres wichtiges Kartellrechtsverfahren, in dem ein Gericht darauf verzichtete, ein großes Technologieunternehmen aufzuspalten. Für Google ist das besonders relevant, weil der Konzern parallel weitere kartellrechtliche Auseinandersetzungen führt und im KI-Wettbewerb unter anderem mit OpenAI und Anthropic konkurriert. 1
Auch wirtschaftlich geht es um große Summen: Laut Reuters verweist die Entscheidung auf erwartete weltweite Digitalwerbeausgaben von 605 Milliarden US-Dollar im Folgejahr – nach 424 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023. Werbung machte im vorherigen Jahr rund 73 Prozent des Umsatzes von Alphabet aus. 1
Ob die Auflagen tatsächlich mehr Wettbewerb bringen, hängt nun von ihrer konkreten Umsetzung im endgültigen Urteil, von der Einhaltung durch Google und vom Ausgang einer möglichen Berufung ab.
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Richterin Leonie Brinkema hält sechs Jahre lang geltende Verhaltensauflagen für ausreichend, um den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, in denen Google nach Ansicht des Gerichts seine Monopolmacht rechtswidr... Kern der Entscheidung ist die Interoperabilität: Andere Publisher Adserver sollen auf Echtzeitgebote von AdX zugreifen können; zugleich darf Google die Nutzung seines Adservers nicht mehr an AdX koppeln.
Google will gegen das Haftungsurteil zu Google Ad Manager Berufung einlegen. Das US Justizministerium bewertet die Entscheidung als wichtigen Erfolg, prüft aber weitere rechtliche Schritte.