Das ursprüngliche französische Gesetz hätte Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagt; der Verfassungsrat kassierte die zentrale Regelung im August. Der neue, der EU Kommission gemeldete Entwurf soll nicht mehr pauschal den Zugang verbieten, sondern schädliche Plattformfunktio...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is France’s revised proposal to ban social media for children under 15, why was its original legislation struck down by the Constitutio. Article summary: France has replaced its failed blanket under 15 social media prohibition with a narrower, reworked proposal, while Macron is simultaneously urging Brussels to establish a common EU minimum age.. Topic tags: general web, ai, privacy, regulation, design. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clickba
Frankreich versucht es erneut – aber mit einem deutlich engeren Ansatz. Nachdem ein weitreichendes Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige vor dem Verfassungsrat gescheitert ist, hat die Regierung einen überarbeiteten Entwurf bei der Europäischen Kommission notifiziert. Parallel wirbt Präsident Emmanuel Macron für eine einheitliche EU-Regel mit einem Mindestalter von 15 Jahren. 4
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Das französische Parlament hatte im Juli ein Gesetz beschlossen, das Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich versperrt hätte. Der Verfassungsrat hob die zentrale Bestimmung Mitte August jedoch auf. Nach seiner Einschätzung griff die Regelung unnötig und unverhältnismäßig in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der betroffenen Minderjährigen ein. 5
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Damit stellte das Gericht nicht grundsätzlich infrage, dass der Staat Kinder im Internet schützen darf. Es beanstandete vielmehr die Breite des gewählten Mittels: Ein pauschales Verbot sämtlicher sozialer Netzwerke ging nach dieser Abwägung zu weit. 5
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Der neue französische Vorschlag entfernt sich nach den vorliegenden Berichten vom Modell eines vollständigen Zugangsverbots. Stattdessen sollen besonders riskante oder schädliche Plattformfunktionen für unter 15-Jährige gezielter eingeschränkt werden. 8
Welche Funktionen am Ende genau erfasst werden, wie die Altersprüfung technisch und datenschutzrechtlich umgesetzt wird und welche Pflichten für Plattformen gelten sollen, ist auf Basis der verfügbaren Informationen noch nicht abschließend geklärt. Das ist entscheidend: Eine Regel, die Risiken begrenzen soll, ohne jede digitale Kommunikation zu untersagen, muss praktisch durchsetzbar sein und zugleich Grundrechte sowie Privatsphäre berücksichtigen. 8
Frankreich hat den überarbeiteten Entwurf der Europäischen Kommission notifiziert. Dieses Verfahren ermöglicht der Kommission, die Vereinbarkeit mit dem EU-Rahmen für digitale Dienste zu prüfen, bevor Frankreich die Regelung weiterverfolgt. 8
Für Paris geht es dabei um zwei rechtliche Hürden: Der Entwurf muss enger auf konkrete Risiken zugeschnitten sein, um den französischen verfassungsrechtlichen Maßstab zu erfüllen. Zugleich darf er nicht ohne ausreichende Rechtfertigung den EU-Binnenmarkt für grenzüberschreitende digitale Dienste zersplittern. 5
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Ob die Kommission den französischen Entwurf billigen wird, lässt sich nach der derzeitigen Quellenlage noch nicht sagen. 8
In einem auf den 29. August datierten Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte Macron neue EU-Gesetzgebung, die Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen würde. Er argumentiert für eine europäische Lösung statt unterschiedlicher Regeln in den 27 Mitgliedstaaten. 4
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Der Vorstoß folgt zwar auf den Rückschlag in Frankreich, zielt aber über die nationale Debatte hinaus: Für global tätige Plattformen wären gemeinsame Regeln und ein einheitlicher Vollzugsrahmen leichter zu handhaben als viele voneinander abweichende nationale Vorgaben. 4
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Auch die Niederlande und Spanien setzen sich für ein EU-weites Mindestalter ein. In deren Diskussion geht es teils auch um eine mögliche Ausweitung auf Videospiele, KI-Chatbots und andere digitale Dienste mit besonderen Risiken. Eine einheitliche EU-Position zu Altersgrenze, betroffenen Diensten und Durchsetzung gibt es bislang jedoch nicht. 7
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Australien gilt als erstes Land, das ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige umgesetzt hat. Betroffen sind unter anderem TikTok, YouTube, Instagram und Facebook. 3
Das Vereinigte Königreich plant ebenfalls ein Verbot für unter 16-Jährige nach australischem Vorbild. Zusätzlich sollen für unter 18-Jährige einzelne risikoreiche Funktionen begrenzt werden, etwa Livestreaming oder die Kontaktaufnahme durch Fremde. Die ersten Regelungen sollten vor Weihnachten dem Parlament vorgelegt werden; mit einer Umsetzung wird im Frühjahr 2027 gerechnet. 1
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Der französische Fall zeigt jedoch, dass Altersgrenzen allein keine einfache Antwort sind. Je umfassender ein Verbot in Kommunikation und Informationszugang eingreift, desto stärker muss es rechtlich begründet, verhältnismäßig ausgestaltet und technisch wie datenschutzrechtlich belastbar sein. 5
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Das ursprüngliche französische Gesetz hätte Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagt; der Verfassungsrat kassierte die zentrale Regelung im August.
Das ursprüngliche französische Gesetz hätte Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagt; der Verfassungsrat kassierte die zentrale Regelung im August. Der neue, der EU Kommission gemeldete Entwurf soll nicht mehr pauschal den Zugang verbieten, sondern schädliche Plattformfunktionen gezielter beschränken.
Macron fordert zusätzlich ein EU weit einheitliches Verbot für unter 15 Jährige, damit nicht 27 unterschiedliche nationale Regelungen entstehen.