Die EU Kommission holt von Dritten Informationen über Oracles Lizenzpraxis für Cloud Software ein; ein förmliches Verfahren gegen Oracle wurde bislang nicht eröffnet. Öffentlich ist nicht bekannt, welche konkreten Vertragsklauseln oder Lizenzbedingungen geprüft werden.
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is known about the European Union’s scrutiny of Oracle’s cloud-computing licensing practices—including why the practices are being comp. Article summary: The EU is conducting an information-gathering exercise about Oracle’s cloud-software licensing, not a formal antitrust case. The comparison with SAP is about a possible customer lock-in effect, not an established finding. Topic tags: general, government, news, general web, user generated. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermar
Die Lizenzpraxis von Oracle für Cloud-Software ist bei der EU-Kommission auf dem Radar. Der Vorgang befindet sich allerdings noch in einer frühen Phase: Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde sammelt Informationen von Dritten, um zu entscheiden, ob es Ansatzpunkte für weitere Schritte gibt. Ein förmliches Kartellverfahren gegen Oracle wurde nicht eröffnet, und öffentlich liegt kein Nachweis für ein Fehlverhalten vor. 2
Laut Reuters fragt die Kommission bei Dritten Informationen zu Oracles Lizenzpraxis ab. Solche Marktabfragen können dazu dienen, ein mögliches Wettbewerbsverfahren vorzubereiten – oder den Vorgang zu beenden, wenn sich keine Hinweise auf einen Regelverstoß ergeben. 2
Welche konkreten Fragen, Verträge oder Klauseln dabei im Mittelpunkt stehen, ist öffentlich nicht bekannt. Deshalb wäre es verfrüht, einzelne Oracle-Bedingungen als rechtswidrig zu bewerten oder bereits von einer formellen „Untersuchung“ zu sprechen. Ein Sprecher der Kommission erklärte damals, es gebe keine formelle Untersuchung „gegen irgendein Unternehmen“. 2
Oracle reagierte zunächst nicht auf eine Reuters-Anfrage nach einem Kommentar. 2
Der Vergleich bezieht sich auf mögliche Auswirkungen von Lizenz- und Supportbedingungen auf die Wahlfreiheit der Kunden. Er bedeutet nicht, dass Oracle und SAP dieselben Praktiken angewandt hätten.
Bei SAP ging es um den nachgelagerten Markt für Wartungs- und Supportleistungen bei lokal betriebener ERP-Software (Enterprise Resource Planning, also Unternehmenssoftware etwa für Finanzen, Einkauf oder Personal) – nicht um Cloud-Lizenzen. Die Kommission hatte Bedenken, dass SAPs Bedingungen es Kunden erschweren könnten, ihre SAP-Systemlandschaft in getrennte Teile aufzuteilen, für einzelne Teile andere Supportanbieter einzusetzen, unterschiedliche SAP-Supportstufen zu wählen oder auf Support zu verzichten. 1
Im Kern geht es damit um Lock-in-Risiken: Können vertragliche Vorgaben Kunden faktisch daran hindern, den Anbieter zu wechseln, den Supportbedarf flexibel anzupassen oder ein Vertragsverhältnis zu beenden? Oracles Cloud-Lizenzierung wird nun unter diesem weiter gefassten Blickwinkel der Kundenmobilität betrachtet. Die Kommission hat aber nicht festgestellt, dass Oracles Bedingungen solche Wirkungen erzeugen. 2
Die Abfrage ist zunächst reine Beweiserhebung. Kunden, Wettbewerber und andere Marktteilnehmer können der Kommission schildern, wie Lizenzmodelle in der Praxis funktionieren und ob sie die Wahlmöglichkeiten so einschränken, dass ein Eingreifen des Wettbewerbsrechts in Betracht kommt.
Der Ausgang ist offen:
Keine dieser Möglichkeiten bedeutet für sich genommen, dass Oracle gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat. 2
Im Juli 2026 akzeptierte die Kommission rechtlich bindende Zusagen von SAP, um ihre Bedenken zu Wartung und Support für lokal betriebene ERP-Software auszuräumen. 1 Statt eine Zuwiderhandlungsentscheidung mit Geldbuße zu erlassen, erklärte sie die von SAP angebotenen Abhilfen nach dem EU-Kartellrecht für verbindlich.
Die Zusagen sollen Kunden mehr Spielraum verschaffen. Dazu gehören:
Die Zusagen gelten weltweit für zehn Jahre und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. 1
SAP erhielt keine Geldbuße, weil die Kommission die Zusagen akzeptierte, anstatt einen Verstoß förmlich festzustellen. Die Entscheidung macht die Verpflichtungen jedoch rechtsverbindlich: Verstößt SAP dagegen, kann die Kommission eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Jahresgesamtumsatzes verhängen, ohne zuvor den zugrunde liegenden Kartellrechtsverstoß nachweisen zu müssen. 1
Das lässt keinen Rückschluss auf den Ausgang der Informationssammlung zu Oracle zu. Es zeigt aber, welche Abhilfen die Kommission verlangen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass Lizenz- oder Supportbedingungen die Wahlfreiheit von Kunden einschränken könnten.
Oracle ist derzeit nicht Gegenstand eines formellen EU-Kartellverfahrens, und ein Fehlverhalten ist öffentlich nicht belegt. Die Kommission sammelt Rückmeldungen Dritter zu Oracles Cloud-Lizenzierung, um zu entscheiden, ob ein Verfahren überhaupt gerechtfertigt ist. 2
SAP ist vor allem deshalb ein relevanter Präzedenzfall, weil dessen verbindliche Zusagen Kunden mehr Freiheit bei der Wahl von Supportanbietern und Supportstufen sowie bei Kündigungen in festgelegten Situationen geben sollen. Das verdeutlicht den Fokus der Wettbewerbsbehörde auf Wechselmöglichkeiten von Kunden – ist aber keine Feststellung über Oracles Verhalten. 1
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Die EU Kommission holt von Dritten Informationen über Oracles Lizenzpraxis für Cloud Software ein; ein förmliches Verfahren gegen Oracle wurde bislang nicht eröffnet.
Die EU Kommission holt von Dritten Informationen über Oracles Lizenzpraxis für Cloud Software ein; ein förmliches Verfahren gegen Oracle wurde bislang nicht eröffnet. Öffentlich ist nicht bekannt, welche konkreten Vertragsklauseln oder Lizenzbedingungen geprüft werden.
Der Vergleich mit SAP betrifft mögliche Lock in Effekte: SAP musste 2026 seine Regeln für Wartung, Support und Kündigungen bei lokal betriebener ERP Software flexibler gestalten.