Das US Justizministerium unterstützt OpenAIs Position, dass das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Werken grundsätzlich unter die US Fair Use Regel fallen kann. Die Regierung argumentiert, Beschränkungen beim Zugang zu Trainingsdaten könnten wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Chancen und die...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What did the Trump administration argue in its brief supporting OpenAI in The New York Times’ copyright lawsuit, why does the government bel. Article summary: The administration’s filing is a strong policy endorsement of OpenAI’s fair use position, but it does not decide the case or bind other courts.. Topic tags: general web, openai, chatgpt, llm, ai. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clickbait thumbnails, icons, and tiny thumbnail layouts. Make it
Die Trump-Regierung hat OpenAI im Urheberrechtsstreit mit der New York Times politisch und rechtlich deutlich den Rücken gestärkt. Ihre Eingabe an das Bundesgericht in Manhattan ist allerdings kein Urteil und schafft auch keinen verbindlichen Präzedenzfall. Sie erhöht vor allem die politische Bedeutung des Falls, weil Washington den breiten Zugang zu Trainingsdaten als Frage der US-Wettbewerbsfähigkeit und nationalen Sicherheit einordnet. 3
Das Justizministerium vertritt die Auffassung, dass das Training großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) mit urheberrechtlich geschützten Werken im Regelfall Fair Use sein werde. Fair Use ist eine Ausnahme im US-Urheberrecht, die bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte ohne Zustimmung erlaubt.
Nach Darstellung der Regierung dienen die Werke beim Training dazu, statistische Zusammenhänge zu lernen und neue Ausgaben zu erzeugen – nicht dazu, die ursprünglichen Texte einfach erneut zu veröffentlichen. Deshalb sei die Nutzung grundsätzlich andersartig beziehungsweise „transformativ“. 3
Zugleich zieht die Regierung Grenzen: Wenn ein Modell rechtsverletzende Ausgaben erzeugt oder wenn Trainingsmaterial illegal beschafft wurde, sind das eigenständige Fragen. Sie werden nicht allein dadurch erledigt, dass das spätere Modelltraining möglicherweise als Fair Use bewertet wird. 3
In der Stellungnahme verbindet die Regierung das Urheberrechtsargument mit industrie- und sicherheitspolitischen Zielen. Eine starke KI-Branche in den USA sei wichtig für wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Chancen und Wohlstand sowie für die nationale Sicherheit. 3
Müssten KI-Unternehmen für jedes einzelne Werk eine Erlaubnis einholen oder eine Vergütung zahlen, könnte dies nach Auffassung der Regierung die Entwicklung in den USA gegenüber ausländischen Wettbewerbern bremsen. Der stellvertretende Justizminister Stanley Woodward stellte das Ziel entsprechend als Erhalt eines wettbewerbsfähigen US-KI-Sektors dar. 1
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Handelsminister Howard Lutnick formulierte die ergänzende politische Linie: Staaten sollten KI-Training mit Werken von Kreativen ermöglichen, zugleich aber Wege finden, Künstlerinnen und Künstler zu schützen. 2
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Die Erklärung des Justizministeriums ist eine sogenannte Statement of Interest, also eine Stellungnahme der Bundesregierung. Richter Sidney Stein muss das Urheberrecht und die vier Fair-Use-Faktoren im Verfahren dennoch selbstständig prüfen. 1
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Die Position der Regierung kann für OpenAI und andere beklagte KI-Unternehmen ein gewichtiges Argument sein. Verbindliche Regeln werden aber erst durch Gerichtsentscheidungen und insbesondere mögliche Berufungsurteile entstehen. Das gilt nicht nur für den Streit der New York Times mit OpenAI und Microsoft, sondern auch für ähnliche Verfahren gegen Unternehmen wie Anthropic oder Meta. 1
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Die New York Times wirft OpenAI und Microsoft vor, Millionen ihrer Artikel ohne Genehmigung kopiert und zum Training von KI-Modellen verwendet zu haben. Die daraus entstandenen Produkte könnten mit Material der Zeitung konkurrieren oder Inhalte der Times wiedergeben. Das untergrabe den wirtschaftlichen Wert ihres Journalismus und ihres Lizenzmarkts. 3
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OpenAI verweist dagegen öffentlich darauf, dass seine Modelle mit öffentlich verfügbaren Daten trainiert würden und diese Praxis durch Fair Use gedeckt sei. Das Unternehmen hat daneben freiwillige Lizenzvereinbarungen für Inhalte abgeschlossen. 6
Die ersten US-Urteile zur Sache haben bislang keine einheitliche Regel für KI-Training geschaffen. Im Buchverfahren gegen Anthropic bezeichnete Richter William Alsup das Training mit rechtmäßig erworbenen Büchern als „quintessentially transformative“, also im Kern eindeutig transformativ. Das Herunterladen und Aufbewahren raubkopierter Bücher behandelte er jedoch als möglichen separaten Urheberrechtsverstoß. 1
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Andere Entscheidungen haben stärker darauf abgestellt, ob eine Nutzung bestehende oder künftige Lizenzmärkte ersetzt oder ihnen schadet. Ein Gericht kann das analytische Training deshalb zwar als transformativ ansehen, aber dennoch prüfen, ob die konkrete Nutzung wirtschaftlichen Schaden verursacht. 1
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Die entscheidende Frage lautet damit nicht allein, ob KI innovativ ist. Geklärt werden muss vielmehr, ob das massenhafte Kopieren für das Modelltraining – und mögliche anschließende Ausgaben oder Marktverdrängung – nach den Belegen des jeweiligen Einzelfalls die Voraussetzungen von Fair Use erfüllt. 1
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Das US Justizministerium unterstützt OpenAIs Position, dass das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Werken grundsätzlich unter die US Fair Use Regel fallen kann.
Das US Justizministerium unterstützt OpenAIs Position, dass das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Werken grundsätzlich unter die US Fair Use Regel fallen kann. Die Regierung argumentiert, Beschränkungen beim Zugang zu Trainingsdaten könnten wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Chancen und die Wettbewerbsfähigkeit der USA beeinträchtigen.
Die Stellungnahme entscheidet den Prozess nicht: Richter Sidney Stein muss die Fair Use Kriterien eigenständig auf den konkreten Fall anwenden.