Richterin Leonie Brinkema lehnte den Antrag des US Justizministeriums und der klagenden Bundesstaaten ab, Google zum Verkauf seiner Werbebörse AdX zu zwingen. Statt einer strukturellen Entflechtung setzte das Gericht vor allem auf Verhaltensauflagen, darunter mehr technische Interoperabilität mit konkurrierenden Ad...
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Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What did U.S. District Judge Leonie Brinkema decide on September 2, 2026, in the Justice Department and states’ antitrust case against Googl. Article summary: Judge Leonie Brinkema rejected the Justice Department’s request to make Google sell its AdX advertising exchange, opting instead for behavioral remedies.. Topic tags: general web, ai, workflow, api, regulation. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clickbait thumbnails, icons, and tiny thumbnail l
Am 2. September 2026 lehnte die US-Bundesrichterin Leonie Brinkema den Antrag des Justizministeriums und der beteiligten Bundesstaaten ab, Google zum Verkauf seiner Werbebörse AdX zu verpflichten. Statt einer Zerschlagung entschied sie sich für Verhaltensauflagen. Die ausführliche Begründung blieb zunächst unter Verschluss. 1
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Das ist bemerkenswert, weil Brinkema im April 2025 festgestellt hatte, dass Google seine Monopolmacht bei Ad-Servern für Publisher und bei Werbebörsen für Display-Werbung im offenen Web rechtswidrig aufgebaut und gesichert habe. Zudem sei die Kopplung von Googles Publisher-Ad-Server DFP – heute Teil von Google Ad Manager – mit AdX unzulässig gewesen. Die Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes führte damit nicht automatisch zu der von der Regierung verlangten strukturellen Abhilfe. 1
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Brinkema übernahm mit Änderungen den Großteil der vorgeschlagenen Verhaltensregeln. Diese sollen die technische Zusammenarbeit zwischen Googles Werbetechnik und konkurrierenden Produkten erleichtern.
Kernpunkt ist ein von Google vorgeschlagener Zugang: Qualifizierte konkurrierende Publisher-Ad-Server sollen in Echtzeit auf Gebote bei AdX zugreifen können. Dadurch sollen andere Anbieter unter vergleichbareren technischen Voraussetzungen an Auktionen teilnehmen können. 1
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Die Richterin verwarf die zentralen strukturellen Forderungen der Kläger:
Die Kläger hatten eine Kombination aus strukturellen, verhaltensbezogenen und administrativen Maßnahmen verlangt. Dazu zählte insbesondere die Veräußerung von AdX sowie eine schrittweise Veräußerung des DFP-Publisher-Ad-Servers. 3
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Die erste Entscheidung wurde unter Siegel erlassen. Brinkema erklärte, die detaillierte Stellungnahme werde innerhalb von 14 Tagen veröffentlicht, nachdem die Parteien Schwärzungen zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen vorgeschlagen hätten. Öffentlich war daher zunächst vor allem das Ergebnis: Auflagen statt Zerschlagung. 1
AdX ist im Gesamtkonzern Alphabet zwar ein vergleichsweise kleiner Geschäftsbereich. Für die Infrastruktur, über die Publisher Display-Werbung im offenen Web verkaufen, spielt die Börse aber eine wichtige Rolle. Wedbush schätzte den Anteil von Google Ad Manager am Google-Umsatz für 2020 auf 4,1 Prozent – gering im Vergleich zum Suchwerbegeschäft, aber strategisch bedeutsam innerhalb des breiteren Werbeökosystems. 1
Google begrüßte, dass ein erzwungener Verkauf ausblieb. Das Justizministerium erklärte, die Entscheidung und seine Optionen zu prüfen. An der Börse wurde das Urteil als Entlastung aufgenommen: Alphabet-Aktien stiegen am 2. September um knapp 1 Prozent, nachdem das Gericht den Zerschlagungsantrag zurückgewiesen hatte. 1
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Die Entscheidung lässt die Monopolfeststellung gegen Google unberührt. Sie zeigt jedoch, wie hoch die Hürde für eine gerichtlich angeordnete Entflechtung ist: Selbst nach einem erfolgreichen Haftungsurteil erhält die Regierung nicht automatisch die gewünschte strukturelle Maßnahme.
Für die US-Kampagne gegen große Technologiekonzerne galt die Entscheidung deshalb als symbolischer Rückschlag. Sie wurde als dritter jüngerer erfolgloser Versuch beschrieben, eine Zerschlagung durchzusetzen. Die Verfahren von Justizministerium beziehungsweise Handelskommission FTC gegen Amazon und Apple hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Prozess erreicht. 1
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Richterin Leonie Brinkema lehnte den Antrag des US Justizministeriums und der klagenden Bundesstaaten ab, Google zum Verkauf seiner Werbebörse AdX zu zwingen.
Richterin Leonie Brinkema lehnte den Antrag des US Justizministeriums und der klagenden Bundesstaaten ab, Google zum Verkauf seiner Werbebörse AdX zu zwingen. Statt einer strukturellen Entflechtung setzte das Gericht vor allem auf Verhaltensauflagen, darunter mehr technische Interoperabilität mit konkurrierenden Ad Tech Anbietern.
Google muss qualifizierten konkurrierenden Ad Servern für Publisher einen Echtzeit Zugang zu Geboten auf AdX ermöglichen.