Die Kläger werfen Apple vor, mit seinen Datenschutzregeln werbeabhängige Konkurrenz Apps auszubremsen und zugleich das eigene Werbegeschäft zu begünstigen. Drittanbieter mussten nach Darstellung der Klage eine zusätzliche ausdrückliche Systemabfrage für app und webübergreifendes Tracking einholen.
Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: How is Apple’s App Tracking Transparency framework alleged to have unfairly disadvantaged UK app developers by requiring them to obtain expl. Article summary: The claim alleges that Apple used a privacy rule to disadvantage advertising dependent rival apps while preserving an advantage for its own advertising services.. Topic tags: general web, code, privacy, regulation, marketing. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermarks, charts with fake numbers, clickbait thumbnails, icons, and t
Apple steht in Großbritannien wegen seines App-Tracking-Transparency-Systems (ATT) vor einer Klage in Höhe von rund 2 Milliarden Pfund. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass Apple eine Datenschutzregel für konkurrierende App-Anbieter strenger angewandt habe als für die eigenen Werbeaktivitäten. Entscheiden ist der Fall allerdings noch nicht: Das zuständige Competition Appeal Tribunal (CAT) hat die geplante Opt-out-Sammelklage bislang weder zugelassen noch über Haftung oder Schadenersatz entschieden. 1
ATT verlangt von Drittanbieter-Apps eine ausdrückliche Zustimmung über eine iOS-Systemabfrage, wenn sie Daten von Nutzern über Apps oder Websites verschiedener Unternehmen hinweg verknüpfen wollen – etwa für personalisierte Werbung. Nach Ansicht der Kläger kam diese Abfrage zusätzlich zu sonstigen Einwilligungen hinzu. Sie sprechen deshalb von einer faktischen „Doppelzustimmung“.
Genau darin sehen sie eine ungleiche Behandlung: Apples eigene Werbeaktivitäten seien nicht einem gleichwertigen zusätzlichen Zustimmungsweg unterworfen gewesen. Das habe Apple nach dem Klagevorwurf unzulässig bevorzugt und Drittanbieter im Wettbewerb benachteiligt. 1
Für viele Apps ist Werbung eine zentrale Einnahmequelle. Die Kläger argumentieren, ATT habe die Datenbasis erheblich verkleinert, die für drei Dinge wichtig ist:
Weniger Mess- und Targetingdaten hätten niedrigere Werbeerlöse und eine weniger effiziente Nutzerakquise verursacht. Nach Darstellung der Entwickler habe dies nicht nur ihre Werbe- und App-Einnahmen geschmälert, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Gleichzeitig seien Werbewert und Marktmacht in Richtung von Apples eigenem Werbeumfeld verschoben worden. Der geltend gemachte Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 2 Milliarden Pfund. 1
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Apple bestreitet, dass ATT dem eigenen Konzern einen Sondervorteil verschafft. Das Unternehmen beschreibt ATT als Datenschutzinstrument, das Menschen Kontrolle über app- und websiteübergreifendes Tracking geben soll. Nach Apples Darstellung gelten die Regeln für alle Entwickler, einschließlich Apple. Apple Search Ads führe zudem nicht jene Art von Tracking über verschiedene Unternehmen hinweg aus, für die ATT vorgesehen sei. 1
Die Gesellschaft ATT Collective Action Limited reichte das Verfahren am 3. September 2026 beim CAT in London ein. Vertreten wird sie von Ann Pope, einer früheren leitenden Kartellrechtsfunktionärin der britischen Wettbewerbsbehörde CMA. Die Klage soll Tausende in Großbritannien ansässige iOS-App-Entwickler auf Opt-out-Basis erfassen – sie wären also grundsätzlich einbezogen, sofern sie nicht widersprechen.
Das ist jedoch zunächst nur das beantragte Verfahrensmodell. Eine zertifizierte Klägergruppe gibt es noch nicht, und Apple wurde bislang nicht haftbar gemacht. 1
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Die britische Klage fällt in eine Zeit, in der ATT auch in Europa kartellrechtlich geprüft wird. Das Bundeskartellamt schloss eine langjährige Untersuchung ab, nachdem Apple Änderungen an seinen Einwilligungsregeln für zielgerichtete Werbung zugesagt hatte. Die Anpassungen sollen auch auf die Behandlung von Drittanbieter-Apps reagieren und EU-weit gelten. 2
Diese Einigung ist für den britischen Streit zwar ein wichtiger Kontext: Die deutsche Behörde sah Anhaltspunkte dafür, dass Apples eigene Apps bei Einwilligungsabfragen günstiger behandelt wurden als Drittanbieter. Sie entscheidet aber nicht darüber, ob die britische Klage Erfolg haben wird. 2
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Die Kläger werfen Apple vor, mit seinen Datenschutzregeln werbeabhängige Konkurrenz Apps auszubremsen und zugleich das eigene Werbegeschäft zu begünstigen.
Die Kläger werfen Apple vor, mit seinen Datenschutzregeln werbeabhängige Konkurrenz Apps auszubremsen und zugleich das eigene Werbegeschäft zu begünstigen. Drittanbieter mussten nach Darstellung der Klage eine zusätzliche ausdrückliche Systemabfrage für app und webübergreifendes Tracking einholen.
Dadurch seien weniger Daten für zielgerichtete Werbung, Erfolgsmessung und Nutzergewinnung verfügbar gewesen; gefordert werden rund 2 Milliarden Pfund Schadenersatz.