Tesla meldete am 1. September 2026, dass Fahrzeuge mit FSD (Supervised) auf mehr als 100 Millionen Kilometern in fünf EU Ländern 4,1 mal seltener in Kollisionen verwickelt gewesen seien als manuell gefahrene Teslas.
Forschungsantwort

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Tesla hat am 1. September 2026 sein „Article 39 – FSD (Supervised) Dashboard“ veröffentlicht. Die Daten sollen den Weg für eine breitere Einführung des überwachten Fahrerassistenzsystems in Europa ebnen. Die zentrale Aussage des Unternehmens: Fahrzeuge mit FSD seien auf mehr als 100 Millionen Kilometern öffentlicher Straßen in den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Estland und Litauen 4,1-mal seltener in Kollisionen verwickelt gewesen als manuell gefahrene Teslas. Der Erhebungszeitraum reichte laut Tesla von April bis August; erfasst wurden drei Kollisionen auf Autobahnen und neun auf anderen Straßen. 1
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Das ist ein bemerkenswertes, von Tesla gemeldetes Ergebnis. Es sollte aber als Ergebnis eines ausgewählten Vergleichs gelesen werden – nicht als abschließendes Sicherheitsurteil. FSD (Supervised) verlangt weiterhin einen aufmerksamen menschlichen Fahrer und belegt nicht, dass das Fahrzeug autonom ohne menschliche Aufsicht fahren kann. 9
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Tesla verglich die kollisionsbezogenen Raten von Teslas mit aktiviertem FSD (Supervised) mit den Raten manuell gefahrener Teslas und berücksichtigte dabei die zurückgelegte Strecke. Das Dashboard soll darüber hinaus weitere Sicherheitsaspekte abdecken, darunter regionale Sicherheitsindikatoren, Spurwechsel, Validierung durch Teslas Entwicklungsflotte und Tests auf festgelegten Routen in sechs europäischen Städten. 9
Nach Angaben des Unternehmens nutzten in den fünf Ländern mehr als 70.000 Kunden FSD. Zusammen legten die Fahrzeuge täglich mehr als eine Million Kilometer zurück. 2
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Für Teslas Argumentation gegenüber den Behörden ist das relevant: Die Zahlen deuten darauf hin, dass überwachte Automatisierung in den Einsatzumgebungen des Systems bestimmte Kollisionsrisiken gegenüber manuellem Fahren verringern könnte. Sie beantworten jedoch nicht alle Fragen, die für eine Sicherheitsbewertung in Europa entscheidend wären – etwa zur Leistung bei unterschiedlichen Straßenlayouts, Wetterlagen, Verkehrssituationen, Fahrweisen und Unfallschweregraden.
Die wichtigste Einschränkung betrifft die Herkunft der Daten: Tesla hat die Daten ausgewählt, ausgewertet und veröffentlicht. Zudem werden FSD-Fahrzeuge mit manuell gefahrenen Teslas verglichen – nicht mit zufällig zugewiesenen Fahrzeugen unter identischen Bedingungen.
Unterschiede bei Fahrergruppen, Strecken, Fahrtzwecken, Straßen, Wetter, Fahrzeugnutzung und der Aufmerksamkeit während der Überwachung könnten das Ergebnis beeinflussen. Die öffentlich zugänglichen Unterlagen liefern, soweit aus der vorliegenden Berichterstattung ersichtlich, nicht genügend Rohinformationen, damit Außenstehende den zentralen Vergleich vollständig reproduzieren oder jede mögliche Verzerrung bewerten können. Angaben zur Streckenmischung, zu Fahrereingriffen, zum Wetter, zur Fahrzeugkonfiguration und zur Unfallschwere sind nicht vollständig offengelegt. 1
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Diese Vorsicht ist auch deshalb angebracht, weil Reuters zuvor berichtete, dass einige weiter gefasste Sicherheitsvergleiche von Tesla auf unzulässigen oder nicht passenden Vergleichsmaßstäben beruhten und den vermeintlichen Vorteil der Technologie überzeichnen konnten.
Das Dashboard liefert damit Belege, die Tesla von den Behörden berücksichtigt wissen möchte. Es beweist für sich genommen weder, dass FSD unter allen Bedingungen sicherer ist, noch dass das System ohne menschliche Aufsicht betrieben werden kann.
Tesla hatte zuvor einen Vergleich veröffentlicht, der für dieselbe Ländergruppe 5,2-mal weniger Kollisionen behauptete. Die spätere Angabe von 4,1-mal weniger Kollisionen entspricht einem geringeren relativen Vorteil, nachdem die zugrunde liegende Kilometerleistung gestiegen war. 1
Dieser Unterschied sollte nicht überinterpretiert werden. Die beiden Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Messzeiträume und möglicherweise nicht auf exakt dieselbe Mischung aus Strecken und Nutzungssituationen. Ein kleinerer relativer Vorteil bedeutet daher nicht automatisch, dass sich die absolute Kollisionsrate von FSD verschlechtert hat.
Er bedeutet aber, dass Teslas veröffentlichter Vergleich im Zeitverlauf weniger günstig ausfiel. Warum sich die Zahl verändert hat, lässt sich anhand der offengelegten Informationen nicht sicher feststellen. Die vorsichtige Schlussfolgerung lautet deshalb: Tesla meldete weiterhin einen Vorteil gegenüber dem manuellen Vergleich, doch dessen Größe war in den veröffentlichten Zeiträumen nicht stabil.
Tesla veröffentlichte die Daten, während die EU über eine breitere Anerkennung der vorläufigen niederländischen Genehmigung beriet. Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW erteilte diese Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858. Das Verfahren ermöglicht Ausnahmen für Technologien, die nicht vollständig in die harmonisierten EU-Vorschriften passen. Zum regulatorischen Rahmen gehört außerdem die UN-Regelung Nr. 171 für Fahrerassistenzsysteme zur Kontrolle des Fahrzeugs. 10
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Tesla erklärte, FSD an den bestehenden Rechtsrahmen angepasst und zugleich gezielte Ausnahmen für Funktionen beantragt zu haben, die nicht vollständig in die Regeln passten. Das veröffentlichte Dashboard wurde als eines der zentralen Beweisstücke für die niederländische Genehmigung präsentiert. 4
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Der Europäische Technische Ausschuss für Kraftfahrzeuge sollte am 6. Oktober 2026 darüber abstimmen, ob die Genehmigung auf die gesamte EU ausgeweitet werden kann. 2
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Die Veröffentlichung war deshalb nicht nur ein Transparenzschritt, sondern auch Teil von Teslas regulatorischer Strategie: Das Unternehmen wollte zeigen, dass die überwachte Automatisierung trotz beantragter Ausnahmen ein überzeugendes Sicherheitsprofil aufweist.
Die fünf Länder, die laut den vorliegenden Angaben die niederländische RDW-Genehmigung anerkennen, sind:
Tesla zufolge nutzten dort mehr als 70.000 Kunden FSD. 2
15 Ein in den Quellen zitierter Tracker schätzte, dass diese Ländergruppe rund 8,9 Prozent der EU-Bevölkerung umfasst. Dabei handelt es sich um eine Schätzung des Trackers, nicht um eine offizielle Zahl aus den maßgeblichen Regulierungsquellen.
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Das Sicherheitsdashboard machte nicht die gesamte regulatorische Akte öffentlich. Reuters berichtete, dass die niederländische Behörde RDW weder Einzelheiten ihrer Sicherheitstests veröffentlichen noch öffentlich erklären wollte, warum sie FSD als sicher eingestuft hatte. Tesla und die Behörden verwiesen dabei auf Geschäftsgeheimnisse. Sicherheitsexperten bezweifelten, dass dieses Maß an Geheimhaltung bei einem System angemessen sei, dessen Genehmigung auf die gesamte EU ausgeweitet werden könnte.
Nach Angaben von Reuters zeigen E-Mails zudem, dass Tesla europäische Behörden gedrängt hatte, die Sicherheitsprüfung vertraulich zu behandeln. Daraus ergibt sich ein Transparenzproblem: Die Mitgliedstaaten sollten über eine öffentlich zugängliche, von Tesla ausgewählte Datensammlung entscheiden, während wesentliche Teile der zugrunde liegenden Genehmigungsunterlagen für eine unabhängige Prüfung nicht verfügbar waren.
Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) forderte deshalb unabhängig überprüfbare Belege und Antworten auf offene Sicherheitsfragen, bevor weitere Länder die vorläufige Genehmigung anerkennen. Die vorliegenden Quellen geben außerdem an, dass Frankreich die Genehmigung ablehnte. Sie enthalten jedoch nicht genügend Details zu Frankreichs offizieller Begründung, um die konkreten Einwände genauer darzustellen, ohne den verfügbaren Kenntnisstand zu überdehnen.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung in Europa wehrte sich Tesla in den USA gegen die Zertifizierung einer Verbrauchersammelklage. Darin wird dem Unternehmen vorgeworfen, Käufer über die Fähigkeiten seiner selbstfahrenden Technologie getäuscht zu haben. Tesla beantragte beim Berufungsgericht des neunten US-Bundesbezirks, die Einstufung als Sammelklage aufzuheben. Zur Begründung führte das Unternehmen an, es gebe keinen Nachweis, dass alle Mitglieder der Gruppe dieselbe angeblich irreführende Aussage gesehen hätten.
Bei der mündlichen Verhandlung wirkte ein Richtergremium des Ninth Circuit laut Bloomberg Law geteilter Meinung. In dem Verfahren geht es darum, ob die Klage als Sammelklage fortgesetzt werden darf – nicht um eine endgültige Feststellung, dass Tesla für irreführende Werbung haftet.
Dieser Rechtsstreit entscheidet nicht darüber, ob Teslas europäische Sicherheitsdaten korrekt sind. Er erklärt jedoch, warum die Aussagen über die Fähigkeiten von FSD und die Belege dafür im September 2026 sowohl in Europa als auch in den USA besonders genau geprüft wurden.
Teslas Dashboard formuliert einen klaren regulatorischen Anspruch: Auf mehr als 100 Millionen Kilometern in fünf europäischen Ländern seien Fahrzeuge mit FSD (Supervised) 4,1-mal seltener in Kollisionen verwickelt gewesen als manuell gefahrene Teslas. 1
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Der entscheidende Vorbehalt ist ebenso klar: Der Vergleich stammt von Tesla, nutzt einen nicht randomisierten Vergleich mit manuell fahrenden Teslas und wurde ohne die vollständigen regulatorischen Unterlagen veröffentlicht, die eine unabhängige Reproduktion ermöglichen würden. Außerdem schrumpfte der behauptete relative Vorteil mit wachsender Kilometerbasis von 5,2 auf 4,1.
Für die geplante EU-Entscheidung ist das Dashboard daher am besten als unterstützendes Material für Teslas Antrag zu verstehen – nicht als abschließende Antwort auf die Frage, ob FSD (Supervised) unter Europas sehr unterschiedlichen Straßen-, Verkehrs- und Wetterbedingungen sicher ist.
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Tesla meldete am 1. September 2026, dass Fahrzeuge mit FSD (Supervised) auf mehr als 100 Millionen Kilometern in fünf EU Ländern 4,1 mal seltener in Kollisionen verwickelt gewesen seien als manuell gefahrene Teslas.
Tesla meldete am 1. September 2026, dass Fahrzeuge mit FSD (Supervised) auf mehr als 100 Millionen Kilometern in fünf EU Ländern 4,1 mal seltener in Kollisionen verwickelt gewesen seien als manuell gefahrene Teslas. Der frühere Tesla Vergleich hatte noch 5,2 mal weniger Kollisionen ergeben. Die geringere relative Differenz beweist nicht automatisch eine Verschlechterung der absoluten Unfallrate, zeigt aber, dass der behauptete Vo...
Die Veröffentlichung erfolgte vor einer möglichen Abstimmung des Europäischen Technischen Ausschusses für Kraftfahrzeuge am 6.