Seit dem 12. Juni wurden laut verfügbaren Berichten vier Asylsuchende aus Österreich nach Italien überstellt; Deutschland soll drei Transfers abgeschlossen haben.
Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: How has the EU Migration and Asylum Pact, which took effect on June 12 and streamlined Dublin Regulation transfers requiring asylum seekers. Article summary: The Pact has revived and accelerated responsibility transfers to Italy, but it does not simply mandate that every applicant claim asylum in the first EU country entered. It sets responsibility rules—often making the firs. Topic tags: general, government, news, general web, user generated. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, watermark
Der EU-Pakt für Migration und Asyl gilt seit dem 12. Juni 2026 vollständig. Er ersetzt die zweijährige Übergangsphase durch ein umfassenderes System für Registrierung, Asylverfahren, Rückführungen, Zuständigkeiten und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. HR
Seine erste große politische Bewährungsprobe findet nun rund um Italien statt. Mehrere nördliche EU-Staaten wollen wieder Asylsuchende nach Italien überstellen, deren Verfahren nach den europäischen Zuständigkeitsregeln dort behandelt werden sollen.
Für die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni entsteht dadurch ein politisches Paradox: Ein Regelwerk, das Italien als besonders belastetes Ankunftsland besser schützen sollte, kann zugleich dazu führen, dass das Land mehr Menschen zurücknehmen muss. Die versprochenen Solidaritätsleistungen bleiben dagegen bislang begrenzt und umstritten.
Der Migrationspakt ist mehr als eine simple „Erstes-Einreiseland-Regel“. Er führt gemeinsame Verfahren zur Kontrolle und Registrierung irregulärer Einreisen ein, soll Asyl- und Rückführungsverfahren beschleunigen, digitale Systeme zur Nachverfolgung von Anträgen stärken und die Zuständigkeit für Asylverfahren klarer regeln. Hinzu kommt ein Solidaritätsmechanismus für Staaten, die besonders stark unter Migrationsdruck stehen. HR
In der Praxis kann weiterhin häufig der erste EU-Staat, über den eine schutzsuchende Person eingereist ist, für die Prüfung des Asylantrags zuständig sein. Der neue Rahmen soll solche Überstellungen rechtlich verbindlicher und organisatorisch einfacher machen. Schweden erklärte, es wolle die neuen Regeln anwenden und erwarte, dass alle Mitgliedstaaten ihren Pflichten nachkommen. Finnland teilte mit, Überstellungen in Staaten der ersten Einreise könnten unter der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung wieder aufgenommen werden. N
Wichtig ist jedoch eine begriffliche Unterscheidung: Eine Überstellung nach den Dublin-Regeln beziehungsweise deren Nachfolgeregeln ist nicht automatisch die Abschiebung einer Person, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde. Meist geht es um Menschen, die in einem Staat einen Schutzantrag gestellt haben, nachdem sie zuvor über einen anderen EU-Staat eingereist waren. Alle Betroffenen pauschal als „abgelehnte Asylbewerber“ zu bezeichnen, geht daher über die gesicherte Faktenlage hinaus. T
Österreich meldete seit dem 12. Juni vier Überstellungen nach Italien. Die Betroffenen reisten nach den vorliegenden Berichten mit öffentlichen Verkehrsmitteln; die österreichischen Behörden stellten Zug- oder Bustickets bereit. UE
Auch Deutschland drängt auf eine Wiederaufnahme von Überstellungen nach Italien und Griechenland. Berlin argumentiert, ein funktionierendes Zuständigkeitssystem sei eine Voraussetzung für ein gemeinsames europäisches Asylsystem. DE
Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, nimmt aber am Dublin-System teil und gehört ebenfalls zu den Staaten, die die Zuständigkeitsregeln wieder anwenden wollen. Schweden und Finnland haben ihre Absichten bestätigt oder angekündigt. Die Niederlande erklärten ebenfalls, einschlägige Fälle nach Italien überstellen zu wollen. II
Eine häufig genannte Zahl von bis zu 10.000 Rücküberstellungen ist dagegen nicht als offizielles Ziel oder bestätigte Prognose belegt. Sie sollte als politische oder mediale Schätzung eines möglichen Umfangs verstanden werden. Auch die Behauptung, Frankreich und Spanien hätten alle derartigen Überstellungen dauerhaft abgelehnt, lässt sich anhand der stärksten verfügbaren Quellen nicht abschließend bestätigen.
Im Zentrum des italienischen Einwands steht die Übergangsregelung. Rom vertritt die Position, dass die neuen Bestimmungen auf Fälle angewendet werden sollten, bei denen die maßgebliche Einreise oder das betreffende Asylverfahren nach dem 12. Juni begonnen hat. Ältere Fälle dürften demnach nicht einfach nachträglich wieder geöffnet werden.
Deutschland und Österreich vertreten offenbar eine weitergehende Auslegung. Sie wollen die neuen Regeln auch auf bestimmte Fälle anwenden, die bereits vor dem 12. Juni im europäischen System waren. Genau dieser Streit über den zeitlichen Anwendungsbereich entscheidet mit darüber, wie groß die tatsächliche Belastung für Italien wird. I
Hinzu kommen praktische Fragen: Welche Fälle sind noch überstellungsfähig? Wie lange laufen die Fristen? Und akzeptiert der zuständige Staat das jeweilige Übernahmeersuchen? Die EU-Kommission beschreibt den Pakt als Ausgleich zwischen Verantwortung und Solidarität. Die Umsetzung hat jedoch bereits Widerstand und administrative Konflikte ausgelöst.
Die italienische Regierung erklärt außerdem, seit 2023 rund 80.000 Übernahmeersuchen abgelehnt zu haben. Diese Zahl stammt aus einer Regierungsangabe und ist in den hier verfügbaren stärksten Quellen nicht unabhängig überprüft.
Die Oppositionspolitiker Matteo Renzi und Elly Schlein greifen Meloni politisch an. Ihre Argumentation: Die Regierungschefin habe einen strengeren europäischen Migrationsrahmen unterstützt, der als Schutz für Italien und andere Ankunftsländer verkauft worden sei. Nun verschaffe genau dieser Rahmen anderen Staaten einen klareren Weg, Asylsuchende nach Italien zurückzuschicken. IT
Der Vorwurf lautet deshalb, Italien trage zwar die Pflichten eines wichtigen Ankunftslandes, erhalte aber nicht im gleichen Maß praktische Entlastung von seinen europäischen Partnern. Besonders brisant ist das, weil der Pakt ausdrücklich als gemeinsame Antwort auf die Schwächen des alten Dublin-Systems präsentiert wurde.
Sollten Zuständigkeitsüberstellungen schneller funktionieren, während Umverteilungen, finanzielle Hilfen und andere Solidaritätsinstrumente nur in begrenztem Umfang greifen, könnte der Pakt wie eine Formalisierung von Italiens Rolle als europäischem Aufnahmeland wirken.
Die Größenordnung der Solidarität ist tatsächlich offen. Euronews berichtete, dass in dem betreffenden Jahr weniger als 9.000 Asylsuchende umverteilt werden sollten, obwohl ein jährlicher Mindestwert von 30.000 vorgesehen war; zusätzlich waren finanzielle Beiträge möglich. E Diese Lücke erklärt, warum der Streit trotz der bislang kleinen Zahl bestätigter Transfers politisch so bedeutend ist.
Meloni weist die Darstellung eines „Bumerangs“ zurück. Ihre Regierung betont, der Pakt bringe den Staaten an den EU-Außengrenzen klarere Zuständigkeiten, schnellere Prüfungen und zügigere Rückführungsverfahren. Zudem enthalte er einen Solidaritätsmechanismus, durch den kein Mitgliedstaat mit dem Migrationsdruck allein gelassen werden solle. Die EU-Kommission beschreibt das Regelwerk ähnlich. HI
Meloni argumentiert außerdem, der Streit mit Spanien über Kontrollen im Schengen-Raum habe mit der Anwendung des Asylpakts nichts zu tun. Diese Unterscheidung ist politisch und rechtlich relevant: Beim Pakt geht es um die Zuständigkeit für Asylanträge; die Kontrollen zwischen Italien und Spanien betreffen dagegen den Reiseverkehr innerhalb des grundsätzlich grenzkontrollfreien Schengen-Raums.
Die Auseinandersetzung mit Spanien folgte auf eine Massenüberquerung nach Ceuta, der spanischen Exklave an der nordafrikanischen Küste. Zwischen dem 30. und 31. Juli gelangten nach Angaben spanischer Behörden rund 72.000 Menschen aus Marokko nach Ceuta. Schätzungsweise 70.000 kehrten anschließend nach Marokko zurück.
Italien führte daraufhin für einen Monat gezielte Kontrollen bei der Einreise aus Spanien wieder ein. Nach Angaben Roms sollten EU-Bürger davon nicht betroffen sein; im Mittelpunkt standen Kontrollen von Drittstaatsangehörigen. Spanien reagierte mit Kontrollen im Luft- und Seeverkehr aus Italien. R
Berichte, wonach Spanien nach dem 8. August mehr als 5.000 Menschen bei der Ankunft aus Italien aufgehalten habe, sind mit Vorsicht zu bewerten. Die belastbareren Berichte bestätigen die gegenseitigen Grenzkontrollen, nicht jedoch diese konkrete Gesamtzahl. Da Italien und Spanien keine gemeinsame Landgrenze haben, betreffen die Maßnahmen vor allem Flug- und Schiffsverbindungen. R
Die bisherige Faktenlage erlaubt eine nüchternere Schlussfolgerung als die politischen Schlagworte beider Seiten. Der Pakt macht Überstellungen in den zuständigen Staat sichtbarer und offenbar praktikabler. Für Italien sind mindestens vier österreichische Transfers dokumentiert; aus Deutschland sollen drei abgeschlossen worden sein. Wie viele Fälle letztlich hinzukommen, ist noch nicht geklärt. UE
Gleichzeitig bedeutet der Pakt nicht, dass jede Person automatisch in den ersten Staat ihrer Einreise zurückgeschickt wird. Er verbindet Zuständigkeitsregeln mit Verfahren, Rückführungen und Solidaritätsmechanismen. Zudem sind wichtige Übergangs- und Umsetzungsfragen weiterhin offen. H
Für Italien wird daher entscheidend sein, ob auch die andere Seite des politischen Versprechens funktioniert: Umverteilungen, finanzielle Unterstützung, ein wirksames Management der EU-Außengrenzen und tatsächliche Rückführungen. Solange das unklar bleibt, können Melonis Gegner die Transfers plausibel als politisches „Eigentor“ bezeichnen. Die Regierung kann ebenso plausibel darauf verweisen, dass die Regeln nun erstmals eine systematischere Verteilung der Verantwortung erzwingen. Bisher funktioniert vor allem die Zuständigkeitsseite des Pakts. Ob die Solidaritätsseite mithalten kann, ist die offene Kernfrage.
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Seit dem 12. Juni wurden laut verfügbaren Berichten vier Asylsuchende aus Österreich nach Italien überstellt; Deutschland soll drei Transfers abgeschlossen haben.
Seit dem 12. Juni wurden laut verfügbaren Berichten vier Asylsuchende aus Österreich nach Italien überstellt; Deutschland soll drei Transfers abgeschlossen haben. Der Pakt schreibt nicht pauschal vor, dass jeder Mensch im ersten EU Staat einen Asylantrag stellen muss.
Die Opposition spricht von einem „Eigentor“ oder „Bumerang“ für Giorgia Meloni: Ein Abkommen, das Italien entlasten sollte, könnte das Land zugleich zum Ziel von Rücküberstellungen aus nördlichen EU Staaten machen.