DJI verklagte das Verteidigungsministerium im Oktober 2024 auf Grundlage des Administrative Procedure Act und des fünften Zusatzartikels zur US-Verfassung. Das Unternehmen argumentierte, die Einstufung beruhe auf unzureichenden Beweisen und einer ungenügenden Erklärung. Außerdem seien Verfahrensrechte verletzt worden und es seien erhebliche Reputations- und Geschäftsverluste entstanden.
Am 26. September 2025 ließ das US-Bezirksgericht für den District of Columbia die Einstufung bestehen. Nach Darstellung von DJI wies das Gericht mehrere Vorwürfe der Regierung zurück, hielt die verbleibenden Feststellungen jedoch für ausreichend, um die Einstufung aufrechtzuerhalten.
DJI legte Berufung ein. Das Unternehmen beschreibt sich seit Langem als ziviles Drohnen- und Kameratechnologieunternehmen, das weder der chinesischen Regierung gehört oder von ihr kontrolliert wird noch mit dem chinesischen Militär verbunden ist.
DJI erklärt zudem, eine mögliche militärische Relevanz seiner Produkte ergebe sich aus deren zivilem Dual-Use-Charakter – also daraus, dass kommerziell verfügbare Drohnen grundsätzlich auch militärisch eingesetzt werden können. Sie beruhe nicht auf militärischem Eigentum, der Herstellung militärischer Ausrüstung oder einer auf Kampfeinsätze ausgerichteten Vermarktung. Das Unternehmen sagt, es verurteile den Einsatz im Kampf und habe Maßnahmen und Richtlinien eingeführt, die einen solchen Einsatz verhindern oder erschweren sollen.
Aus Sicht des Bezirksgerichts beantwortet das jedoch nicht die gesetzliche Kernfrage. Richtlinien gegen militärische Nutzung beseitigten nicht das mögliche oder tatsächliche militärische Anwendungspotenzial der Technologie.
Am 14. August 2026 bestätigte das Berufungsgericht Teile des Urteils, hob einen anderen Teil auf und verwies den Fall zur weiteren Prüfung zurück.
Im Mittelpunkt steht die Feststellung, DJI trage zur chinesischen Verteidigungsindustrie bei. Nach Auffassung des Berufungsgerichts durfte das Bezirksgericht diese Feststellung nicht allein anhand der öffentlich zugänglichen Unterlagen bestätigen, wenn die öffentliche Erklärung des Verteidigungsministeriums vollständig geschwärzt war. Section 1260H erlaubt der Regierung ausdrücklich, einem Gericht geheime Beweismittel vertraulich und ohne Beteiligung der Gegenseite vorzulegen – ex parte und in camera.
Die Vorinstanz muss nun die vollständige Verwaltungsakte prüfen, einschließlich der geheimen Beweise. Erst danach soll sie entscheiden, ob diese konkrete Begründung ausreichend belegt und rechtlich haltbar ist.
Die Entscheidung ist eng gefasst. Sie stellt nicht fest, dass DJI keinerlei Verbindung zum chinesischen Verteidigungssektor hat. Sie weist auch nicht jede Grundlage der Einstufung zurück und ordnet keine sofortige Entfernung von der Pentagon-Liste an. Nach Berichten zur Entscheidung scheiterten drei weiter gefasste Argumente von DJI; lediglich die Frage der Prüfung der geheimen Unterlagen wurde zurückverwiesen.
Bei Einstufungen aus Gründen der nationalen Sicherheit beruft sich die US-Regierung häufig auf Informationen, die nicht öffentlich gemacht werden können. Das Urteil verbietet dem Verteidigungsministerium nicht, geheime Materialien zu verwenden. Es verlangt jedoch, dass das zuständige Gericht diese Beweismittel tatsächlich prüft, wenn die öffentliche Akte eine zentrale Schlussfolgerung nicht eigenständig erklärt.
Das ist auch für andere Unternehmen von Bedeutung, die mit ähnlichen Einstufungen konfrontiert sind. Der Staat darf sensible Informationen vor der Öffentlichkeit schützen. Ein Gericht muss eine Behördenentscheidung aber trotzdem inhaltlich anhand der Beweise überprüfen, auf die sie sich stützt. Der Fall betrifft daher nicht nur DJIs aktuellen Status, sondern auch die Standards für die gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen mit nationalem Sicherheitsbezug.
DJI stellt Verbraucher- und Geschäftsdrohnen her, die von Behörden, Unternehmen und Hobbyanwendern genutzt werden. Zu den gewerblichen Anwendungen gehören Bildaufnahmen, Inspektionen, öffentliche Sicherheit, Kartierung und landwirtschaftliche Arbeiten.
In der Landwirtschaft können Drohnenplattformen bei der Feldbildgebung, der Überwachung von Pflanzenbeständen, der Kartierung und bei Abläufen der Präzisionsanwendung helfen. Grand View Research schätzte den US-Markt für Agrardrohnen 2024 auf 506,3 Millionen US-Dollar und führt DJI als einen der dort tätigen Anbieter auf.
Das Berufungsurteil ändert nicht automatisch, was jeder Kunde in den USA kaufen oder betreiben darf. Das Verfahren nach Section 1260H ist von möglichen weiteren Beschränkungen bei Import, Beschaffung, Telekommunikation, Luftfahrt oder Gerätegenehmigungen getrennt.
Für landwirtschaftliche Betriebe und gewerbliche Betreiber lautet die unmittelbare Einschätzung daher: Der Betrieb bleibt vorerst möglich beziehungsweise unverändert, die rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen. DJI ist weiterhin gelistet, während das Bezirksgericht die angeordnete Prüfung durchführt. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie erfolgreich das Unternehmen gegen die Pentagon-Kennzeichnung vorgehen kann. Die Entscheidung vom 14. August allein hebt die Einstufung jedoch nicht auf und ist kein abschließendes Urteil über DJIs weiter gehende Argumente.