Chinas Einwand richtet sich damit vor allem gegen die Methode der Beweiserhebung. Nach Angaben Pekings verlangte die Kommission von chinesischen Unternehmen und Finanzinstituten umfangreiche Unterlagen, die sich innerhalb Chinas befinden und teilweise keinen oder nur einen unzureichenden Bezug zum Untersuchungsgegenstand hätten. China beruft sich dabei auf staatliche Souveränität, das Prinzip der Nichteinmischung und rechtsstaatliche Grundsätze für die grenzüberschreitende Beschaffung von Beweisen. Das sind die von China vertretenen rechtlichen und politischen Positionen – keine rechtskräftige Feststellung des internationalen Rechts.
Peking forderte die EU auf, die aus chinesischer Sicht falschen Praktiken rasch zu korrigieren. Zugleich erklärte die Regierung, sie werde notwendige Maßnahmen ergreifen, um die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Unternehmen zu schützen. Praktisch entsteht dadurch ein möglicher Normenkonflikt: Chinesische Stellen sollen die bezeichneten EU-Maßnahmen nicht unterstützen, während JD.com weiterhin dem laufenden Prüfverfahren der Kommission unterliegt.
JD.com will Ceconomy für rund 2,2 Milliarden Euro – umgerechnet etwa 2,5 Milliarden US-Dollar – übernehmen. Der deutsche Elektronikhändler betreibt unter anderem die Ketten MediaMarkt und Saturn. Das Bundeskartellamt gab die Übernahme der Kontrolle im September 2025 frei. Diese Entscheidung bezog sich jedoch auf die wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses nach deutschem Fusionskontrollrecht.
Die EU-Verordnung über ausländische Subventionen, die Foreign Subsidies Regulation (FSR), stellt eine andere Frage: Hat ein Unternehmen durch finanzielle Beiträge einer Regierung außerhalb der EU einen Vorteil erhalten, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren kann? Die seit Juli 2023 geltende Regelung erlaubt der Kommission, solche Beiträge bei Unternehmen zu untersuchen, die in der EU tätig sind.
JD.com meldete die Transaktion am 17. April 2026 offiziell bei der Europäischen Kommission an. Am 28. Mai leitete die Kommission eine vertiefte Untersuchung ein. Sie verwies auf den Verdacht, dass JD.com ausländische Subventionen erhalten haben könnte – etwa Finanzierungen zu Vorzugskonditionen, Steuervorteile oder andere staatliche Unterstützung. Diese hätten möglicherweise die Fähigkeit des Unternehmens beeinflusst, das Angebot für Ceconomy zu finanzieren.
Am 22. Juli übermittelte die Kommission JD.com eine sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte. Darin werden vorläufige Bedenken dargelegt; es handelt sich noch nicht um eine endgültige Feststellung eines Rechtsverstoßes. Die Kommission prüft unter anderem, ob mögliche chinesische staatliche Unterstützung JD.com in die Lage versetzte, eine hohe Prämie zu zahlen und dadurch den Wettbewerb auf dem EU-Markt zu beeinflussen.
Im öffentlichen Fallregister der Kommission ist der 2. Oktober 2026 als vorläufige Entscheidungsfrist angegeben. Dieser Termin ist nicht zwingend das Ende des Verfahrens. JD.com hat bereits Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, deren Einzelheiten in der öffentlichen Einreichung nicht genannt wurden.
Die Kommission könnte den Erwerb:
Der Streit über den Zugang zu Beweismitteln kann diese Prüfung erschweren. Wenn die Kommission nach eigener Einschätzung nicht alle benötigten Informationen erhält, drohen Verzögerungen und ein komplizierteres Verfahren über mögliche Abhilfemaßnahmen. Die chinesische Anordnung ändert dabei nicht automatisch die materielle Prüfung der mutmaßlichen Subventionen; sie erschwert vor allem die praktische Informationsbeschaffung.
Der Streit um JD.com steht nicht isoliert. Bereits im Mai 2026 hatte China im Zusammenhang mit einer FSR-Untersuchung gegen Nuctech ähnlich reagiert. Das chinesische Unternehmen stellt Anlagen und Systeme für Sicherheitskontrollen her. Peking erklärte damals, die EU verlange von chinesischen Stellen unnötig weitreichende Informationen, und untersagte Organisationen und Einzelpersonen die Unterstützung der bezeichneten Ermittlungsmaßnahmen.
Beide Fälle stehen im Zusammenhang mit Chinas 2026 eingeführtem Regelwerk gegen eine aus chinesischer Sicht unzulässige extraterritoriale Zuständigkeit. Die Verfahren zu Nuctech und JD.com gehören damit zu den prominentesten Anwendungen dieses Rahmens gegen die Beweiserhebung der EU nach der FSR.
Für die Unternehmen entsteht ein besonders schwieriger Compliance-Konflikt: Die EU erwartet die Kooperation im Rahmen ihres Untersuchungsverfahrens, während China ansässige Organisationen an der Unterstützung bestimmter Maßnahmen hindert. Der Konflikt betrifft deshalb nicht nur einen einzelnen Kauf, sondern auch die Frage, wie weit die EU ihre Regeln durchsetzen kann, wenn relevante Finanz- und Unternehmensdaten in China liegen.
Die Ceconomy-Prüfung ist somit zugleich ein Übernahmeverfahren und ein Testfall für die Zuständigkeitsgrenzen beider Seiten. Für die EU geht es darum, ob ihre Regeln gegen wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen auch dann durchsetzbar sind, wenn die maßgebliche Finanzierung und die Unternehmensunterlagen in China liegen. Für China steht die Frage im Vordergrund, ob solche Anforderungen europäische Regulierung unzulässig über die Grenzen der EU hinaus ausdehnen.
Bis zur Entscheidung der Kommission sind vor allem drei Punkte entscheidend: ob JD.com mit seinen vorgeschlagenen Maßnahmen die Bedenken der EU ausräumen kann, ob der Streit über die Beweiserhebung den Zeitplan verzögert und ob Peking und Brüssel einen Umgang mit den widersprüchlichen Kooperationspflichten finden. Vorerst geht es daher nicht um eine endgültige Feststellung zu den Subventionen von JD.com, sondern darum, ob die Untersuchung unter den Regeln beider Seiten überhaupt abgeschlossen werden kann.